21-4558

Zukünftige Nutzung des Stavenhagenhauses III von Dr. Andreas Schott, Ekkehart Wersich, Martina Lütjens, Matthias Busold (CDU)

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die Antworten auf die Kleine Anfrage der CDU-Fraktion Drs. 21-4507 und die bisherigen Informationen zu baulichen Veränderungen erzeugen weiteren Informationsbedarf.

 

Hierzu fragen wir den Herrn Bezirksamtsleiter:

I. Planrecht

  1. Wer hat die rechtliche Prüfung vorgenommen, ob ein geplanter kommerzieller Cafébetrieb mit geltendem Planrecht vereinbar ist?
  2. Welches Ergebnis hatte die Prüfung?
  3. Gibt es zum Ergebnis der Prüfung ein Gutachten oder ein Aktenvermerk? (Wenn ja bitte beifügen).
  4. Ist eine Änderung des geltenden Planrechtes erforderlich oder beabsichtigt?
  5. Gab es Gespräche bzw. eine Abstimmung mit den Grundstücksnachbarn?

 

II. Bauliche Änderungen

  1. Wo und wann soll der erwähnte Aufzug eingebaut werden?
  2. Welche weiteren baulichen Maßnahmen sind geplant?
  3. Welche Kosten entstehen für geplante bauliche Maßnahmen?
  4. Aus welchem Haushaltstitel sollen die Baukosten getragen werden?
  5. Ist für geplante bauliche Maßnahmen ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich bzw. beabsichtigt?
  6. Gab es bereits eine Beteiligung der Denkmalschutzbehörde, wenn ja wann und mit welchem Ergebnis?
  7. Welcher Zeitraum ist für Bauarbeiten vorgesehen?
  8. Ist während der Bauarbeiten die Nutzung des Hauses eingeschränkt? Wenn ja in welchem Umfang?

 

 

Anhänge

 

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