Wochenmärkte in Hamburg-Nord stärken Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 04.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung Ö 6.1
Die Wochenmärkte befinden sich derzeit in einem besonderen Wandel, der für einzelne Standorte manchmal auch existenziell sein kann. Dies wird zu einem Thema von politischer Tragweite, weil die Wochenmärkte nicht allein Orte des Warenverkaufs sind, sondern oft darüber hinaus soziale Funktionen erfüllen.
So sind Wochenmärkte auch Treffpunkt und Orte der Kommunikation; dies ist besonders wichtig, um eine Identifikation mit dem Stadtteil oder der Nachbarschaft zu erhalten bzw. zu schaffen. Sie sind insoweit Orte für Austausch und Gespräch und beugen zugleich der Vereinsamung von Menschen vor, denn man findet dort viele Anknüpfungspunkte für soziale Kontakte – und sei es bei den Markthändlern selbst, die gerne und engagiert Auskunft über ihre Produkte, deren Herkunft und Verarbeitung geben.
Umso wichtiger ist es deshalb, die Wochenmärkte im Bezirk Hamburg-Nord zu stärken und zu stabilisieren, um sie langfristig zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Dr. Clarissa Bohlmann
Für die SPD-Fraktion: Jara Jovanovic, Tina Winter
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Ron Schumacher
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag.
Das Bezirksamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.:
In Absprache mit dem Präsidenten des LAGS (Landesverband des Ambulanten Gewerbes und der Schausteller) ist beabsichtigt, nächstmöglich zur Situation der Wochenmärkte im Bezirk Hamburg-Nord zu berichten (als Termin wird die Sitzung des WAD am 4. Februar d.J. angestrebt).
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Situation der Wochenmärkte wird anlässlich dieser Drucksache bereits jetzt mitgeteilt:
Seit geraumer Zeit zeigt sich bei den Wochenmärkten nicht allein im Bezirk Hamburg-Nord eine Entwicklung dahingehend, dass die Marktveranstaltungen sonnabends von der Kundschaft deutlich besser wahrgenommen werden als an Wochentagen und insbesondere die Marktzeit am Dienstagvormittag für die Markthändlerinnen und -händler von sehr geringen Umsätzen geprägt ist. Dies gilt auch für im Übrigen gut angenommene und sonnabends stark frequentierte Wochenmärkte wie den Goldbekmarkt, dessen Marktveranstaltungen demgegenüber dienstags und auch donnerstags eher schwach frequentiert werden.
Um dieser Entwicklung aktiv zu begegnen und den Marktbetrieb zu stabilisieren sowie ihn dennoch auch künftig werktags aufrechterhalten zu können, trifft das Bezirksamt im Ergebnis einer zuvor erfolgten Abstimmung mit den dort derzeit ansässigen Markthändlerinnen und Markthändlern sowie nach Rücksprache mit der Polizei Vorbereitungen, um die Wochenmarktveranstaltung am Dienstag von derzeit 8.30 bis 13.00 Uhr künftig auf den Zeitraum von 12.30 bis 17.00 Uhr (exklusive Auf- und Abbauphase) zu verlegen.
Zugleich soll die Wochenmarktveranstaltung dienstags auf den Straßenverlauf „Goldbekufer“ zwischen den beiden Straßenverläufen des Goldbekplatzes beschränkt werden, siehe Planausschnitt:
Damit entfällt dienstags die Anordnung des absoluten Halteverbots im Goldbekufer zwischen Forsmannstraße bis zur linksseitigen Einmündung der Stichstraße des Goldbekplatzes.
Dieser Straßenabschnitt steht somit dienstags wieder als Parkraum zur Verfügung (aktuell finden Abstimmungen mit dem örtlichen Polizeikommissariat zur Beschilderung bzw. damit erforderlichen straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen statt) und zugleich ist davon auszugehen, dass die räumliche Konzentration des Marktbetriebs auf den o.g. Straßenabschnitt dem Wochenmarkt ein anderes Gepräge und Einkaufserleben verschafft, das mit der augenblicklichen Situation nicht zu erreichen ist.
Diese Umstellung stellt insoweit auch den Versuch dar, trotz grundsätzlich geringerer Nachfrage nach Marktveranstaltungen wochentags, diese für die Kundschaft zeitlich attraktiver zu gestalten, ohne dabei die Möglichkeiten seitens der Händlerschaft (z.B. zeitliche Dispositionen) und des Bezirksamtes (z.B. Arbeitnehmerrechte der Marktmeister) unberücksichtigt zu lassen.
Zu 2.:
Die Wochenmärkte sind gemäß Körperschaftssteuergesetz als „Betrieb gewerblicher Art“ (§ 4 Abs. 1 KStG) klassifiziert, was eine wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen voraussetzt, nicht aber die Absicht, Gewinn zu erzielen.
Insoweit besteht hier auch kein Widerspruch zum Gebührenrecht, das auf Kostendeckung abzielt; zwar müssen die Bezirksämter im Rahmen ihrer Berichtspflicht gegenüber der Fachbehörde den Kostendeckungsgrad des jeweiligen, bezirklichen Marktwesens darlegen, dies bezieht sich aber insgesamt auf die bezirklichen Wochenmärkte.
Vor diesem Hintergrund besteht bei der Kalkulation der Standgebühren für die Wochenmärkte im eingeschränkten Maße eine Dispositionsmöglichkeit, indem bezogen auf einzelne Wochenmärkte (oder Markttage) die Kostendeckung unterschritten werden kann soweit sie für die bezirklichen Wochenmärkte insgesamt einer akzeptablen Kostendeckung nicht entgegensteht.
Zu 3 und 4.:
Die Prüfung, wie durch gezielte Werbemaßnahmen auf die einzelnen Wochenmarktflächen aufmerksam gemacht werden kann, ist noch nicht abgeschlossen.
Hierzu wird das Bezirksamt zu einem späteren Zeitpunkt berichten und dann auch zu etwaigen Maßnahmen den möglichen Kostenaufwand skizzieren.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.