Wirtschaft und die Belebung Hamburg-Nords stärken: Außengastronomie auch im Winter ermöglichen! Eilantrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 15.11.2023 Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Digitalisierung Ö 6.2
Die Corona-Pandemie hat vieles nachhaltig verändert. Neben den offensichtlichen Änderungen, die die Corona-Pandemie für die Arbeitswelt und unseren Blick auf globale Lieferketten brachte, gab es auch subtilere Veränderungen, wie die verstärkte Nutzung öffentlicher Außenflächen in den (kalten) Herbst- und Wintermonaten. Neben dieser Entwicklung steht das lokale Gewerbe aufgrund von Internetkonkurrenz und der sich verschlechternden wirtschaftlichen Lage immer weiter unter Druck. Ob der Kaffee draußen in der Mittagssonne oder das kühle Bier auf den Außenterrassen von Restaurants, Cafés und Kneipen am Abend, beides stärkt nicht nur die lokale Wirtschaft, sondern trägt auch ganz erheblich zur Aufwertung der Quartiere bei. Um die lokalen Gastronomen zu unterstützen, bietet es sich an, Außengastronomie auch in den Herbst- und Wintermonaten im Bezirk Hamburg-Nord zu ermöglichen, wie es kürzlich die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte in dem von SPD, CDU und FDP verabschiedeten Antrag „Für belebte Plätze und eine lebendige Innenstadt - Ausnahmen für die Außengastronomie im Winter“ vormachte.
Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, den Betrieb außengastronomischer Anlagen auf regulären Außenflächen der Gastronomie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Anwohner auch im Winter 2023/2024 für den Bezirk Hamburg-Nord generell zu gestatten.
Dr. Andreas Schott Matthias Busold
Fraktionsvorsitzender
Keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.