Wie wird der vorbeugende Brandschutz an Unterflurhydranten in Hamburg-Nord gewährleistet? Anfrage gem. § 27 BezVG
Im Bezirk Hamburg-Nord befinden sich Unterflurhydranten in nennenswertem Umfang an Stellen, an denen parkende Fahrzeuge ihren Zugang erschweren oder verhindern (siehe beigefügte Liste und Fotografien). Betroffen sind dadurch nicht nur Fragen der Verkehrsorganisation, sondern unmittelbar Belange der Gefahrenabwehr und des vorbeugenden Brandschutzes. In dicht bebauten und verkehrlich stark beanspruchten Quartieren können schon geringe Verzögerungen beim Auffinden oder Öffnen eines Hydranten die Einsatzbedingungen der Feuerwehr verschlechtern.
Hamburg Wasser weist selbst darauf hin, dass Unterflurhydranten über ihre Straßenkappen zugänglich sind und dass diese stets freigehalten werden müssen. Hinweisschilder dienen dazu, die Lage solcher Entnahmestellen auch bei Laub, Schnee oder sonstigen Sichtbehinderungen schnell erkennbar zu machen. Ergänzend hat die Behörde für Inneres und Sport jüngst ausgeführt, dass aus Sicht der Gefahrenabwehr ein Mindestfreiraum mit einem Radius von 0,75 m um die Mitte des Hydranten erforderlich ist, um eine zügige und sichere Inbetriebnahme zu gewährleisten (Drs. Nr. 22-1414.1.2).
Vor diesem Hintergrund soll diese Anfrage klären, inwieweit der Feuerwehr beziehungsweise der zuständigen Fachbehörde die geschilderten Zustände bekannt sind, wie sie diese fachlich bewertet und welche Anforderungen sie an Freihaltung, Kennzeichnung und baulichen Schutz von Unterflurhydranten stellt. Von besonderem Interesse ist dabei, welche praktischen Folgen blockierte oder schlecht auffindbare Hydranten im Einsatzfall haben und welche Maßnahmen aus Sicht der Feuerwehr geeignet sind, die Löschwasserversorgung in verdichteten Stadtquartieren verlässlich zu sichern.
Wir bitten die Behörde für Inneres und Sport bzw. die Feuerwehr um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Für die Volt-Fraktion: Antje Nettelbeck, Jan D. Talleur, Dr. Jörg Bormann
(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)
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