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Widerrechtliches Befahren des Straßburger Platzes verhindern Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 14.12.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 6.7

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2020 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, weitere absenkbare Poller auf dem Platz installiert werden (siehe Foto blaue Anmerkung).
  2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Fahrradbügel als Durchfahrtssperren auf dem Platz installiert werden (siehe Foto). Sie sollen so platziert werden, dass ein Befahren des Platzes mit Kfz unterbunden, ein Betreten aber nicht zu stark behindert wird.
  3. Vor dem Haus Elsässer Str. 26 soll eine Lieferzone eingerichtet werden.

 

Begründung:

 

Die aufgrund unserer Anträge im Regionalausschuss BUHD aufgestellten Absperrelemente sowie die Anordnung der Fahrradbügel auf dem Straßburger Platz reichen bis jetzt nicht aus, um das widerrechtliche Befahren des Platzes zu verhindern.

Da der Platz als Fußgängerzone gedacht ist, führt das regelwidrige Befahren durch Autofahrer*innen zu einer Gefährdung der Menschen, die diesen Platz nutzen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Das Bezirksamt nimmt nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 37 wie folgt
Stellung:

 

zu 1.

Bisher sind keine absenkbaren Poller auf dem Straßburger Platz installiert. Der Straßburger Platz ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Diese Beschilderung ist eindeutig und ausreichend. Die abschließbaren Absperrpfosten und Fahrradbügel in der Mittelachse des Platzes verhindern ein Überfahren in Nord-Süd-Richtung. Das Polizeikommissariat wird die Überwachung des Straßburger Platzes im Rahmen ihrer Möglichkeiten verstärken.

 

zu 2.

Die vorhandenen Fahrradbügel decken den Bedarf an Abstellmöglichkeiten. Für
eine Absperrung müssten andere geeignete Absperrelemente gewählt werden.
Absperrelemente sind in der Fachanweisung Absperrelemente 1/02 geregelt. Bei der
Planung und Bau des Straßburger Platzes wurde viel Wert auf eine offene Gestaltung
gelegt.

 

zu 3.

Die Einrichtung einer Lieferzone kann nur über die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Der nördliche Platz darf von Lieferfahrzeugen befahren werden, von daher ist die Einrichtung einer Lieferzone außerhalb des Platzes nicht erforderlich.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

Keine    

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Straßburger Pl.

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