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Wegfall des geplanten Glasfaserausbaus: Welche Konsequenzen ergeben sich für die digitale Infrastruktur im Bezirk Wandsbek? Auskunftsersuchen vom 03.06.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

Mit großer Sorge hat die CDU-Fraktion Berichte zur Kenntnis genommen, wonach das Telekommunikationsunternehmen Deutsche Glasfaser seine Ausbauprojekte in den Bezirken Bergedorf und Wandsbek nicht weiterverfolgt. Nach Angaben des Unternehmens seien die Projekte unter den aktuellen Rahmenbedingungen nicht mehr eigenwirtschaftlich darstellbar. Betroffen sind offenbar auch Gebiete, in denen bereits Vorvermarktungen stattgefunden und Anwohnerinnen und Anwohner auf einen zeitnahen Ausbau vertraut hatten.

Gerade die Waldrfer und das Alstertal mit ihrer überwiegend durch Einfamilienhausbebauung geprägten städtebaulichen Struktur galten als Gebiete, in denen ein eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau eine wichtige Voraussetzung für die weitere Digitalisierung von Wohnen, Arbeiten und Bildung darstellt. Die vergleichsweise geringe Anschlussdichte macht diese Gebiete für privatwirtschaftliche Ausbauvorhaben wirtschaftlich anspruchsvoller. Die aktuelle Entwicklung wirft daher die Frage auf, ob die Versorgungsperspektiven für die Walddörfer, das Alstertal sowie für andere Gebiete mit geringerer Anschlussdichte im Bezirk Wandsbek gefährdet sind.

Die bisherigen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft und der Bezirksversammlung gingen regelmäßig von einem fortschreitenden privatwirtschaftlichen Ausbau aus. So betonte der Senat noch im November 2025, Hamburg setze beim Glasfaserausbau auf den marktgetriebenen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen und verwies auf eine hohe Versorgungsquote sowie laufende Ausbauaktivitäten auch in ländlicheren Gebieten von Bergedorf und Wandsbek.

Zugleich hat die Bezirksversammlung Wandsbek bereits in früheren Beratungen den Ausbaufortschritt, bestehende Versorgungslücken und die Beschleunigung von Genehmigungen thematisiert. Allerdings stammen einige der letzten bezirklichen Sachstandsberichte aus den Jahren 2023 beziehungsweise 2025 und berücksichtigen die nun bekannt gewordene Entscheidung der Deutschen Glasfaser daher noch nicht.

Der Glasfaserausbau erfolgt in Hamburg zwar grundsätzlich eigenwirtschaftlich. Dennoch begleiten öffentliche Stellen die Ausbauvorhaben in erheblichem Umfang. Neben der beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelten hamburgweiten Koordinierungsstelle Glasfaserausbau sind insbesondere die Bezirksämter durch die Bearbeitung von Trassenanträgen, die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen (Aufgrabescheinen) sowie die Baustellen- und Leitungskoordination in die Umsetzung entsprechender Ausbauvorhaben eingebunden. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche personellen und sachlichen Ressourcen bereits für die nun eingestellten Ausbauvorhaben aufgewendet wurden und welche Konsequenzen sich für die Versorgung der Walddörfer sowie anderer bislang unterdurchschnittlich versorgter Gebiete im Bezirk Wandsbek ergeben.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Kultur und Medien antwortet unter Beteiligung der Behörde für Finanzen und Bezirke, dem Bezirksamt Wandsbek und der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau (KG) beim Bezirksamt Hamburg-Mitte wie folgt: 13.07.2026

Vorbemerkung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) nimmt bundesweit eine Spitzenposition beim Ausbau digitaler Infrastrukturen ein. Sowohl bei der 5G-Versorgung (über 99 % der Fläche bei mindestens einem Netzbetreiber) als auch bei der Gigabit-Festnetzversorgung (über 97 % der Haushalte) und der FTTH/B-Glasfaserquote (über 80 % der Haushalte, mindestens „Homes Passed“) zählt Hamburg gemäß Daten des Bundes zu den führenden Bundesländern. Als "Homes Passed" bezeichnet werden Adresspunkte und Endkunden, an deren Grundstücksgrenzen in unmittelbarer Nähe eine Glasfaserleitung verläuft, ohne dass zwingend bereits ein aktiver Hausanschluss hergestellt wird.

Im Bezirk Wandsbek haben derzeit 71 % der Haushalte einen Zugang zu einem Glasfaseranschluss (mindestens „Homes Passed“), und damit deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt (49 %). Knapp 98 % der Wandsbeker Haushalte können mit > 1.000 Mbit/s (inkl. HFC Koaxialkabel) und damit gigabitversorgt werden. Durch die hohe Verfügbarkeit von gigabitfähigen HFC-Netzen im Bezirk Wandsbek besteht daher eine vergleichsweise sehr gute Bandbreitenversorgung im Bezirk. HFC-Netze gelten im maßgebenden EU-Rechtsrahmen als sogenannte Netze mit sehr hoher Kapazität (vgl. Artikel 2 der Richtlinie (EU) 2018/1972 i. V. m. BoR (25) 182), bei denen auch zukünftig keine Unterversorgung angenommen werden kann. Damit bestehen in Gebieten mit HFC-Netzen auch keine Möglichkeiten für staatliche Markteingriffe im grundsätzlich privatwirtschaftlich organisiertem Telekommunikationsmarkt.

Eine Auswertung auf Stadtteilebene ist mit den veröffentlichten Daten nicht möglich. Allerdings erlaubt das Gigabitgrundbuch eine kartenbasierte Darstellung der Versorgungsituation in einem 100 m x 100 m-Raster, welche hier eingesehen werden kann:

https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/Breitbandatlas/Vollbild/start.html

Am 21. Mai 2026 hat die Deutsche Glasfaser (DG) die zuständige Fachbehörde sowie die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau darüber informiert, dass die Glasfaserprojekte im Bezirk Wandsbek (sowie auch in Bergedorf) nicht weiterverfolgt werden. Der genaue Zeitpunkt der privatwirtschaftlichen Entscheidung der Deutschen Glasfaser zum Stopp der Ausbauprojekte ist nicht bekannt. Als Gründe wurden seitens der Deutschen Glasfaser das geringe Interesse der Anwohnenden, im Nachgang identifizierte Risiken für die praktische Umsetzung der Bauprojekte sowie ein grundsätzlicher Kostenanstieg des Netzausbaus angegeben. Laut den Unterlagen der DG sollte im Bezirk Wandsbek ursprünglich ein Glasfaserausbau in den Bereichen Duvenstedt, Ohlstedt, Bergstedt, Volksdorf, Oberalster und Sasel erfolgen, bei dem ca. 30.000 Adressen im Sinne von „Homes Passed" erschlossen werden sollten.

Zur Erreichung einer flächendeckenden Glasfaserversorgung setzt die FHH vorrangig auf den eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) im Wettbewerb. Um gute Rahmenbedingungen für den Ausbau zu schaffen, wird der wettbewerbliche Ausbau seitens der FHH mit gezielten Maßnahmen aktiv unterstützt. Dazu zählen neben der Kooperation mit dem regionalen Telekommunikationsanbieter willy.tel zur weiteren Ausbaustimulierung auch die Etablierung der Koordinierungsstelle Glasfaserausbau beim Bezirksamt Mitte und die stetige Weiterentwicklung digitaler Genehmigungsprozesse für Tiefbaumaßnahmen.

  1. Zu welchem Zeitpunkt hat die Deutsche Glasfaser die Entscheidung getroffen, die Ausbauprojekte in den Bezirken Wandsbek und Bergedorf nicht weiterzuverfolgen, und wann wurden die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und das Bezirksamt Wandsbek hierüber jeweils informiert?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über die Gründe der Deutschen Glasfaser vor, die geplanten Ausbauprojekte in Hamburg nicht weiterzuverfolgen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Stadtteile beziehungsweise Ortsteile des Bezirks Wandsbek waren nach Kenntnis der Verwaltung von den Ausbauplänen der Deutschen Glasfaser betroffen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Gebiete in den Walddörfern und im Alstertal waren Gegenstand konkreter Ausbauplanungen, Vorvermarktungen oder Interessenbekundungen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Wie viele Haushalte beziehungsweise Grundstücke wären nach Kenntnis der Verwaltung in den betroffenen Gebieten durch die Projekte der Deutschen Glasfaser zusätzlich mit einem Glasfaseranschluss versorgt worden?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse über den Umfang der Vorvermarktung sowie die Anzahl der abgeschlossenen Vorverträge oder sonstigen Interessenbekundungen in den betroffenen Gebieten vor? Falls ja, welche?
  1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse darüber vor, ob die von der Deutschen Glasfaser für die jeweiligen Ausbaugebiete festgelegten Vorvermarktungsziele erreicht wurden? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen hierzu vor?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Den zuständigen Behörden liegen keine zusätzlichen Erkenntnisse vor, die über die veröffentlichten Informationen der Deutschen Glasfaser hinausgehen.

  1. Welche Auswirkungen werden durch den Wegfall der Ausbaupläne auf die Erreichung einer flächendeckenden Glasfaserversorgung im Bezirk Wandsbek erwartet?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Der Ausbau von Glasfaserinfrastruktur erfolgt privatwirtschaftlich. Unabhängig vom Rückzug der Deutschen Glasfaser besteht für die in Hamburg ausbauenden Glasfaserunternehmen die Möglichkeit, Ausbauplanungen in den betreffenden Gebieten voranzutreiben. Auf diese Planungen hat die FHH keinen Einfluss.

Die Deutsche Glasfaser hat sich im Rahmen unternehmensinterner Entscheidungen in zahl-reichen Glasfaserausbauprojekten in Deutschland zurückgezogen. Somit lassen sich aus dem in Hamburg erfolgten Rückzug der Deutschen Glasfaser keine Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Attraktivität der betroffenen Stadtteile für den privaten Telekommunikationsinfrastrukturausbau ziehen.

  1. Wie wird die aktuelle Versorgungssituation in den Walddörfern und im Alstertal hinsichtlich

a) Glasfaseranschlüssen,

b) verfügbarer Bandbreiten,

c) Zukunftsfähigkeit der bestehenden Netzinfrastruktur
bewertet?

  1. Welche Stadtteile oder Quartiere des Bezirks Wandsbek gelten derzeit als unterdurchschnittlich mit Glasfaser versorgt?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Vorbemerkung.

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung über Beschwerden oder Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern hinsichtlich einer unzureichenden Internetversorgung in den Walddörfern und im Alstertal vor?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Die zuständige Fachbehörde sowie die KG erreichen vereinzelt Anfragen aus diesen Gebieten hinsichtlich möglicher Glasfaserverfügbarkeiten. Die Telekommunikationsunternehmen erhalten auf dieser Basis regelmäßig Informationen, aus welchen Gebieten besonders viele Anfragen stammen.

Dem Bezirksamt Wandsbek liegen keine Beschwerden oder Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern vor.

  1. Welche Telekommunikationsunternehmen verfolgen aktuell nach Kenntnis der Verwaltung Ausbaupläne in den Walddörfern beziehungsweise in anderen bislang unterversorgten Bereichen des Bezirks Wandsbek?
  1. Welche Gespräche haben die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau, die zuständigen Fachbehörden oder das Bezirksamt Wandsbek seit Bekanntwerden des Rückzugs der Deutschen Glasfaser mit anderen Telekommunikationsunternehmen geführt, um die betroffenen Gebiete dennoch mit Glasfaser zu erschließen? Welche Unternehmen wurden hierbei angesprochen und welche Ergebnisse haben die Gespräche bislang erbracht?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Die FHH steht im Rahmen unterschiedlicher Austauschformate und der Branchenbetreuung in regelmäßigen Austausch mit den ausbauenden Unternehmen zu Ausbaustand sowie den Herausforderungen, Rahmenbedingungen und Versorgungsbedarfen. Gleichzeitig ist der Einfluss der FHH auf den konkreten Ausbau aufgrund des wettbewerblichen Charakters des Ausbaus sehr begrenzt.

Die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt gemäß Art. 87f Abs. 2 Grundgesetz grundsätzlich in einem wettbewerbsorientierten, eigenwirtschaftlichen Marktumfeld. Nach Art. 87f Abs. 1 Grundgesetz gewährleistet der Bund die Bereitstellung angemessener flächendeckender Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. Die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt dabei grundsätzlich in einem wettbewerbsorientierten, eigenwirtschaftlichen Marktumfeld. So obliegt eine Ausbauentscheidung im eigenwirtschaftlichen Ausbau vollständig den Telekommunikationsunternehmen.

Die zuständigen Behörden weiterhin durch die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen den eigenwirtschaftlichen Ausbau bestmöglich unterstützen.

  1. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Koordinierungsstelle Glasfaserausbau, um einen Ausbau in den betroffenen Gebieten weiterhin zu ermöglichen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Die KG unterstützt die TKU im Umgang mit Behörden und schafft bessere Rahmenbedingungen, die sowohl die Genehmigungsverfahren als auch die Ausbaubedingungen betreffen. Ein kostenintensives Ausbauhindernis stellt beispielsweise die in Wandsbek häufig auferlegte Vorgabe zum Einsatz eines Saugbaggers im Wurzelbereich von Bäumen dar. Die KG befindet sich hierzu regelmäßig in Gesprächen mit den zuständigen Dienststellen, damit auch andere Verfahrensweisen, die den Schutz der Bäume sicherstellen, angewendet werden.

  1. Liegen Erkenntnisse darüber vor, ob weitere Telekommunikationsunternehmen ihre Ausbaupläne in Hamburg oder im Bezirk Wandsbek überprüfen oder zurückstellen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Den zuständigen Behörden liegen hierzu keine Informationen vor.

  1. Wurde bereits geprüft oder ist beabsichtigt zu prüfen, ob Teile der Walddörfer künftig als förderfähige Gebiete im Sinne der Gigabitförderung eingestuft werden können?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Derzeit befindet sich ein von der KG beauftragtes Markterkundungsverfahren in Bearbeitung. Erst nach Abschluss kann eine Aussage über eine potenzielle Förderfähigkeit getroffen werden kann.

Die Förderfähigkeit des Gebietes im Rahmen der Gigabitförderung 2.0 des Bundes, die auch einer Kofinanzierung des Landes in gleicher Höhe bedarf, wird vorab als gering bewertet. In den Stadtteilen war bereits ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant und das Gebiet wurde somit von einem Unternehmen bereits als grundsätzlich eigenwirtschaftlich erschließbar bewertet. Zudem ist in den betroffenen Stadtteilen die Verfügbarkeit gigabitfähiger HFC-Kabel-Infrastruktur hoch. Ein geförderter Ausbau wäre dort nach der Gigabit-Rahmenregelung beihilferechtlich ausgeschlossen.

  1. Welche Möglichkeiten werden von der Verwaltung gesehen, bestehende Versorgungslücken infolge des Rückzugs der Deutschen Glasfaser durch andere in Hamburg tätige Telekommunikationsunternehmen zu schließen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Vorbemerkung sowie Antwort auf Frage 14.

  1. Welche Rolle kann die mittelbare Beteiligung der Freien und Hansestadt Hamburg an der willy.tel GmbH dabei spielen, die durch den Rückzug der Deutschen Glasfaser entstandenen Versorgungslücken, insbesondere in den Walddörfern und im Alstertal, zu schließen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Auch für die willy.tel GmbH gilt der Grundsatz, dass der Ausbau des Glasfasernetzes eigenwirtschaftlich und somit diskriminierungsfrei erfolgt (siehe auch Drs. 22/15833). Die Prüfung und Auswahl konkreter Ausbauprojekte des Unternehmens erfolgt entlang einer mit FHH bzw. der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement (HGV) abgestimmten Strategie unter ausschließlich wirtschaftlichen Gesichtspunkten und ohne jede (politische) Einflussnahme seitens der FHH.

Angaben dazu, ob und inwieweit die willy.tel GmbH einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den in der Anfrage genannten Gebieten prüft oder entsprechende Ausbauplanungen bestehen, sind wettbewerblich sensible Informationen und berühren Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens. Der Senat kann insofern derzeit keine Aussage zu einer möglichen Rolle der willy.tel GmbH bei der Schließung der in der Anfrage angenommenen Versorgungslücke treffen.

  1. Welche Schlussfolgerungen ziehen die zuständigen Stellen für die Strategie eines überwiegend eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus, wenn Anbieter trotz erfolgter Vorvermarktung und umfangreicher Vorbereitungen Ausbauvorhaben wieder einstellen?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Antworten auf die Fragen 8 und 13.

  1. Waren zum Zeitpunkt der Entscheidung der Deutschen Glasfaser, die Ausbauprojekte nicht weiterzuverfolgen, bereits Anträge auf Trassenzustimmungen, Aufbruchgenehmigungen (Aufgrabescheine) oder sonstige straßenrechtliche Genehmigungen gestellt, bearbeitet oder genehmigt worden? Falls ja, in welchem Umfang und für welche Gebiete beziehungsweise Stadtteile?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Nein.

  1. Welche bereits eingeleiteten Genehmigungs-, Abstimmungs- oder Koordinierungsverfahren sind infolge des Rückzugs der Deutschen Glasfaser gegenstandslos geworden oder mussten eingestellt werden? Waren hiervon auch Gebiete in den Walddörfern, insbesondere Volksdorf, Bergstedt, Duvenstedt oder Wohldorf-Ohlstedt sowie im Alstertal, insbesondere Poppenbüttel, Hummelsbüttel, Wellingsbüttel, Sasel, betroffen? Falls ja, welche?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Antwort auf Frage 20.

  1. In welchem Umfang war das Bezirksamt Wandsbek bislang mit der Bearbeitung und Abstimmung der Ausbauvorhaben der Deutschen Glasfaser befasst?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek hat sich bisher nicht mit der Bearbeitung und Abstimmung der Ausbauvorhaben der Deutschen Glasfaser befasst.

  1. Welche Abstimmungs- und Koordinierungsgespräche zwischen dem Bezirksamt Wandsbek, der beim Bezirksamt Hamburg-Mitte angesiedelten Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und der Deutschen Glasfaser haben seit Beginn der Ausbauplanungen stattgefunden?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Aufgrund des frühen Stadiums des Ausbauvorhabens wurden noch keine konkreten Ab-stimmungs- oder Koordinierungsgespräche geführt.

  1. Wurden im Zusammenhang mit den Ausbauplanungen bereits andere Tiefbau- oder Infrastrukturmaßnahmen auf die Vorhaben der Deutschen Glasfaser abgestimmt? Falls ja, in welcher Form?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Nein.

  1. Welche Auswirkungen hat der Rückzug der Deutschen Glasfaser auf die Planungen und Arbeitsabläufe des Tiefbauamtes beziehungsweise der bezirklichen Baustellen- und Leitungskoordination?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Keine.

  1. Welche Schlussfolgerungen ziehen Bezirksamt, Koordinierungsstelle Glasfaserausbau und die zuständigen Fachbehörden aus dem Rückzug der Deutschen Glasfaser für die künftige Begleitung privatwirtschaftlicher Glasfaserausbauvorhaben?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Siehe Antwort zu Frage 8 und 13.

  1. Welche Maßnahmen werden für erforderlich gehalten, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die Ausbauvorhaben öffentlich ankündigen und Vorvermarktungen durchführen, ihre Ausbauabsichten gegenüber Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern belastbar darstellen und frühzeitig über wesentliche Änderungen informieren?

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Die Ableitung von Maßnahmen zur belastbaren Darstellung und frühzeitigen Information geplanter Änderungen obliegt nicht der Zuständigkeit der FHH. Die Sicherstellung des Verbraucherschutzes regelt das Telekommunikationsgesetz.

Der Glasfaserausbau ist derzeit durch Finanzierungsprobleme der ausbauenden Unternehmen, gestiegenen Baukosten sowie einer geringeren als angenommenen Kundennachfrage charakterisiert. Daraus resultierende Anpassungen der Ausbauplanung sind vielerorts unvermeidbar.

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Lokalisation Beta
Die Hohe Hamburg Bergstedt Volksdorf Poppenbüttel Hummelsbüttel Wellingsbüttel Sasel

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