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Wat mutt, dat mutt: Bei Um- und Neubauten von Schnellbahnhaltestellen öffentliche WCs mit einplanen Antrag der GRÜNE-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 15.01.2026 Bezirksversammlung Ö 6.2

Sachverhalt

Der Antrag in Kürze und einfacher Sprache

Problem: Viele Menschen nutzen jeden Tag U- und S-Bahnhöfe, aber es gibt dort oft keine Toiletten. In Zügen gibt es auch keine WCs.

sung: Wenn Bahnhöfe neu gebaut werden oder umgebaut werden, sollen dort auch Toiletten eingebaut werden.

Wer das machen und das Geld dafür geben soll: Verschiedene Ämter in der Stadt sollen das gemeinsam machen.

Die Haltestellen des ÖPNV gehören zu den belebtesten Orten der Stadt im Bahnhof Kellinghusenstraße steigen beispielsweise mehr als 60.000 Menschen pro Werktag ein oder aus. Da, anders als in Regional- und Fernverkehrszügen, in denen der S- und U-Bahn keine WCs vorhanden sind, ist es besonders wichtig, dass in Schnellbahnhöfen oder in ihrem direkten Umfeld WCs vorhanden sind. In vielen innenstadtnahen und besonders in stärker frequentierten Bahnhöfen ist das der Fall bei anderen allerdings sind keine Toiletten verfügbar. Oft ist aufgrund des hohen Alters der Bahnhöfe (auf der Ringlinie über 100 Jahre) und auch aus Denkmalschutzgründen ein nachträglicher Einbau von WCs nicht ohne Weiteres möglich und ggf. sehr teuer.

Neben dem demografischen Wandel ist die Einplanung öffentlicher Toiletten an U-Bahn-Stationen auch sinnvoll, da menstruierende Menschen, Schwangere sowie Personen mit gynäkologischen Erkrankungen oder Beckenbodenproblemen auf eine verlässliche Toiletteninfrastruktur angewiesen sind. Auch könnte so das Netz von Gratis-Trinkwasserzapfmöglichkeiten so ausgebaut werde.

Es ist daher sinnvoll, wenn bei jeglichen umfangreicheren Umbauten und bei allen Neubauten von Schnellbahnhöfen künftig die Einrichtung eines öffentlichen WCs samt Trinkwasserzapfmöglichkeit von Anfang an mit geprüft und wenn technisch umsetzbar auch eingeplant wird. Denn wenn dies nicht schon zu Beginn passiert und erst nachträglich der Wunsch nach einem WC aufkommt, kann es sein, dass eine Änderung der Pläne nicht mehr möglich ist. Dies geschah zuletzt bei der Planung des zweiten Zugangs am Bahnhof Habichtstraße, wo dem Wunsch von Stadtteilrat Barmbek-Nord und Bezirkspolitik nicht mehr entsprochen werden konnte, ohne die Umsetzung des Gesamtprojekts zu gefährden [1].

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Landesbehörden (BVM, BUKEA und Finanzbehörde) für Folgendes einzusetzen:

  1. Bei allen Neu- und umfangreicheren Umbauten von Schnellbahnhaltestellen im Bezirk-Hamburg-Nord wird künftig schon zu Planungsbeginn geprüft, ob im Zuge der geplanten Maßnahme ein öffentliches WC mit Trinkwasserzapfmöglichkeit eingebaut werden kann. Das betrifft aktuell insbesondere die Planungen für die U5 und die Haltestelle Sierichstraße.
  1. Sofern technisch machbar, werden die für die Bahnhöfe zuständige Mobilitätswendebehörde BVM, die für die Stadtreinigung zuständige Umweltbehörde BUKEA und die Finanzbehörde gebeten, das WC in Bereichen ohne ausreichende WC-Ausstattung direkt mit einzuplanen und gemeinsam eine Lösung für Bau und Betrieb der WCs und die Finanzierung beider Aspekte zu finden.
  1. In Bereichen mit aktuell ausreichender WC-Ausstattung sollen Haltestellen so geplant werden, dass ggf. eine spätere Realisierung einer öffentlichen Toilette in der Haltestelle mit geringem Aufwand möglich ist.

r die GRÜNE Fraktion

Timo B. Kranz

Katharina Fischer-Zernin

Christoph Reiffert

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Sierichstraße

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