Wahl der Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss
(aktualisiert)
Letzte Beratung: 15.08.2019 Bezirksversammlung Ö 3.2.2
Nach § 3 Abs. 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des VIII. Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (AG SGB VIII) vom 25. Juni 1997 gehören dem Jugendhilfeausschuss an
- mit drei Fünfteln des Anteils der Stimmen Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer
- mit zwei Fünfteln des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bezirk wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Bezirksversammlung gewählt werden. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind entsprechend der Bedeutung ihrer Arbeit für die Jugendhilfe im Bezirk angemessen zu berücksichtigen.
Dieses bedeutet, dass die einzelnen Wirkungsbereiche der Jugendhilfe auch entsprechend durch die ausgewählten stimmberechtigten Mitglieder vertreten sein sollten.
Zu den Wirkungskreisen gehören:
- Hilfen zur Erziehung
- offene Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Jugendverbandsarbeit
- Familienförderung
- Kindertagesbetreuung plus Eingliederungshilfe.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören ferner nach § 3 Abs. 2 AG SGB VIII beratende, vom Bezirksamt oder den entsendenden Institutionen bestimmte bzw. von der Bezirksversammlung zu wählende Mitglieder an.
Die Bezirksversammlung legt nach § 4 AG SGB VIII die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auf 10 oder 15 Mitglieder fest und wählt entsprechend.
Die Zahl der Mitglieder im derzeitigen Ausschuss beträgt 15, wovon 9 aus der Bezirksversammlung und 6 auf Vorschlag der freien Träger der Jugendhilfe gewählt wurden.
Nach § 10 AG SGB VIII entspricht die Amtsdauer des Jugendhilfeausschusses der der Bezirksversammlung. Da die Bezirksversammlung – zeitgleich mit dem Europäischen Parlament – am 26.05.2019 neu gewählt wurde, bittet das Bezirksamt für den jetzt neu zu bildenden Jugendhilfeausschuss um Festlegung der Zahl der Mitglieder und um die Wahl von 4 bzw. 6 Vertretern aus den Reihen der freien Träger.
Frauen und Männer sollen nach § 5 des Ausführungsgesetzes möglichst zu gleichen Teilen bei der Wahl berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt hat die im Bezirk tätigen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die Jugendverbände sowie die Wohlfahrtsverbände um Aufgabe ihrer Vorschläge gebeten.
Die im Folgenden aufgeführten Personen (siehe auch die nichtöffentliche Anlage) sind im Bezirk Hamburg-Nord wohnhaft oder in der Jugendarbeit des Bezirks tätig.
(in alphabetischer Reihenfolge)
Frau Ahrweiler |
Stimmberechtigtes Mitglied, Hilfen zur Erziehung |
Frau Akar |
Stimmberechtigtes Mitglied, offene Kinder- und Jugendarbeit |
Herr Dr. Brauckmann |
Stimmberechtigtes Mitglied, Jugendverbandsarbeit |
Herr Ehlers |
Stellvertretendes Mitglied für Herrn Dr. Brauckmann |
Herr Guivarra |
Stimmberechtigtes Mitglied, Hilfen zur Erziehung |
Herr Heitmann zurückgezogen |
Stimmberechtigtes Mitglied, Jungenarbeit (letzte Amtsperiode beratendes Mitglied) |
Frau Lütkehus |
Stimmberechtigtes Mitglied, Jugendsozialarbeit |
Herr Schmidt |
Stimmberechtigtes Mitglied, Hilfen zur Erziehung |
Frau Nikoleit |
Stellvertretendes Mitglied für Herr Schmidt |
Die Bezirksversammlung legt die Zahl der Mitglieder im Jugendhilfeausschuss fest und wählt die stimmberechtigten und die stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses aus den Reihen der freien Träger.
Ralf Staack
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