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„Wände für alle” – Legale Freiflächen für Street Art in Hamburg-Nord schaffen Gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 11.12.2025 Bezirksversammlung Ö 6.6

Sachverhalt

Street Art in Form vonGraffiti ist heute ein fester Bestandteil urbaner Jugend-, Alltags- und Gegenwartskultur. Hamburg verfügt über eine lebendige Szene mit hoher künstlerischer Qualität doch legale Ausdrucksorte sind rar. Für viele junge Menschen bedeutet das: Sie können ihre Kreativität nicht legal ausleben, obwohl sie ein starkes Bedürfnis nach künstlerischem Ausdruck haben.

Das führt zu unnötigen Konflikten oder sogar Straftaten im öffentlichen Raum, erschwert kulturelle Teilhabe und verschärft gesellschaftliche Polarisierung. Hier setzt das Projekt „nde für alle“ an: Es schafft sichtbare, frei zugängliche und legale Flächen für Street Art, die kreative Teilhabe ermöglichen und Verantwortung fördern. In anderen Städten gibt es mit solchen Ansätzen bereits gute Erfahrungen, die nicht nur den sozialen Aspekt fördern, sondern auch eine künstlerische Aufwertung der entsprechenden Stadtteile bewirken. In Barcelona („Murs Lliures) und Paris („Le Mur“) werden legale Street Art-Zonen inzwischen erfolgreich kuratiert oder digital organisiert. In Hamburg-Nord kann hier erstmals ein eigener, sozial eingebetteter Ansatz entwickeln werden mit Fokus auf Jugendkultur, Gemeinwohl und Stadtgestaltung.

Das Vorhaben zielt darauf, erste legale Wandflächen für Street Art im Bezirk Hamburg-Nord zu identifizieren und freizugeben. Dadurch wird ein neuer Ansatz zur Förderung von Jugendkultur und Kunst gefördert. Präventiv sorgen diese legalen Alternativen für Street Art dafür, dass weniger Konflikte durch illegales Sprayen entstehen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge daher beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, durch ein extern zu vergebendes Projekt prüfen zu lassen, ob zwei bis drei im Bezirk zu identifizierende Freiflächen zur legalen Gestaltung mit Graffiti zur Verfügung gestellt werden könnten, beispielsweise durch Zugehen auf die Hochbahn oder die SAGA, soweit das Bezirksamt nicht selbst über die Flächen verfügen darf, sowie
  2. im Rahmen des Prüfauftrags mit in der Nähe dieser Flächen befindlichen Schulen oder Jugendzentren oder vergleichbaren Institutionen oder Einrichtungen in Kontakt zu treten, um zu klären, ob ein Interesse besteht, dass die jeweiligen Jugendlichen die identifizierten Flächen idealerweise unter künstlerischer Anleitung und Einbindung der in der Stadt befindlichen Expertise gemeinsam gestalten und ob es sich anbietet, in diesem Fall mit Künstlern oder Künstlerkollektiven zu kooperieren, die in diesem Themenbereich Erfahrung aufweisen und die Umsetzung gewährleisten könnten.
  3. Soweit sich entsprechende Flächen finden lassen und Jugendliche ein Interesse daran haben, diese Flächen zu gestalten, ist der Ausschuss für Bildung, Kunst und Sport der Bezirksversammlung Hamburg-Nord darüber und auch über die dafür ggf. anfallenden Kosten für die Vergabe zu informieren, um sicherstellen zu können, dass die Umsetzung mit den notwendigen bezirklichen Mitteln unterstützt wird.
  4. Im Anschluss an die denkbare Pilotierung sollen die Erfahrungswerte der Jugendlichen, der Betreuer sowie des Bezirksamts hinsichtlich des angefallenen Aufwands in geeigneter niedrigschwelliger Form zusammengefasst und dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berichtet werden, mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Verstetigung des im Pilotprojekt gewählten Ansatzes sinnvoll und machbar für sozialraumverträgliche und künstlerisch bereichernde Gestaltung im Bezirk Hamburg-Nord ist.

r die SPD-Fraktion: Carsten Gerloff, Tina Winter

r die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Stefan Baumann

r die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
11.12.2025
Ö 6.6
Anhänge

Keine

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