21-1586

Vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Personen und Geflüchteten mit erhöhtem Pflegebedarf in der Borsteler Chaussee 301
Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord gern. § 28 BezVG

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 6.1
22.10.2020
Sachverhalt

 

Am Standort Borsteler Chaussee 301 sollen Plätze für die öffentlich-rechtlich Unterbringung wohnungsloser Personen und Geflüchteten mit besonders hohem Betreuungs-bzw. Pfiegebedarf geschaffen werden.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, -Familie und Integration (Sozialbehörde)

bittet um Stellungnahme gem. § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG binnen Monatsfrist.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kennrtnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms