21-1586

Vorübergehende Unterbringung von wohnungslosen Personen und Geflüchteten mit erhöhtem Pflegebedarf in der Borsteler Chaussee 301 Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Nord gern. § 28 BezVG

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Letzte Beratung: 29.10.2020 Ausschuss für Soziales Ö 6.1

Sachverhalt

Am Standort Borsteler Chaussee 301 sollen Plätze für die öffentlich-rechtlich Unterbringung wohnungsloser Personen und Geflüchteten mit besonders hohem Betreuungs-bzw. Pfiegebedarf geschaffen werden.

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, -Familie und Integration (Sozialbehörde)

bittet um Stellungnahme gem. § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG binnen Monatsfrist.

Petitum/Beschluss

Um Kennrtnisnahme wird gebeten.

Priscilla Owosekun-Wilms

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
29.10.2020
Ö 6.1
Anhänge

Schreiben der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, -Familie und Integration

Lokalisation Beta
Borsteler Chaussee
Stadtteile

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Themen Beta

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