Vorstellung der Überarbeitung der Gestaltungsregeln für die Fritz-Schumacher-Siedlung und Konzept zur Freianlagen- und Gartengestaltung in der Fritz-Schumacher-Siedlung
Letzte Beratung: 11.09.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.1
Anlass und Hintergrund
Die Fritz-Schumacher-Siedlung ist eine Siedlung im Stadtteil Langenhorn, die von 1919 bis 1921 unter der Leitung Fritz Schumachers errichtet wurde. Sie ist mit knapp 660 Gebäuden die größte geschlossene Reihen- und Doppelhaussiedlung der 1920er-Jahre in Hamburg und eines der bedeutenden Siedlungsprojekte jener Zeit. Sie ist ein von der Gartenstadtidee beeinflusstes Projekt, das preiswertes Wohnen im Grünen mit der Möglichkeit zur teilweisen Selbstversorgung ihrer Bewohner ermöglichen sollte.
Es handelt sich bei dieser Siedlung gemäß §4 DschG (Denkmalschutzgesetz vom 05. April 2013 (HmbGVBI S. 142) um ein denkmalrechtlich geschütztes Ensemble, gleichzeitig um ein Erhaltungsgebiet, in dem die Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Fritz-Schumacher-Siedlung“ erlassenwurde, um das prägende Stadtbild der Siedlung zu erhalten.
Die „Genossenschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung Langenhorn eG“ verwaltet und erhält im Sinne Fritz Schumachers einen Großteil der Siedlung, die sich mit rund 660 Wohnungen über eine Fläche von ca. 93 ha erstreckt. Dies geschieht unter Zugrundelegung der jeweils gültigen, mit der Stadt abgestimmten Gestaltungsregeln. Die seit 1996 geltenden Gestaltungsregeln für die Fritz-Schumacher-Siedlung werden derzeit angepasst, überarbeitet und um neue Themen ergänzt. Für die Freianlagen der Fritz-Schumacher-Siedlung hat das Büro Lichtenstein Landschaftsarchitektur und Stadtplanung im Auftrag des Bezirksamtes Hamburg-Nord in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und der Genossenschaft der Fritz Schumacher Siedlung ein Konzept entwickelt.
Ziel
Mit dem vom Büro Lichtenstein Landschaftsarchitektur und Stadtplanung erarbeiteten Konzept werden Ideen und Ansätze für eine einheitliche Gliederung der Gärten und der Gartennutzung sowie für eine Weiterentwicklung der Stellplatzhöfe entwickelt, die dem städtebaulich-freiraumplanerischen Wert und dem Denkmal der Fritz-Schumacher-Siedlung und gleichzeitig auch den Bedürfnissen der Bewohner:innen der Siedlung und der Genossenschaft gerecht werden.
Eine niedrigschwellige Umsetzbarkeit bei zukünftigen Maßnahmen ist wichtig und vor dem Hintergrund der oben beschriebenen Situation für künftige Veränderungsplanungen zu berücksichtigen und stellt somit ein wichtiges Kriterium dar. Für die Garagen- bzw. Stellplatzhöfe wurde eine Struktur gesucht, die eine unkomplizierte Lösung für Abriss und Neubau von Carports und Garagenelementen darstellt und die Möglichkeit aufzeigt, Garagen abzureißen und durch Carportelemente (mit der Option PV auf dem Dach und Ladesäulen für E-PKW an Pfosten zu platzieren) zu ersetzen.
Umsetzung
Die Erarbeitung des Konzeptes für die Freianlagen wurde als Anlass genommen, die vorhandenen Gestaltungsregeln für die Fritz-Schumacher-Siedlung in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung und dem Denkmalschutzamt grundlegend zu überarbeiten. Die überarbeiteten Gestaltungsregeln werden demnächst von der Genossenschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung, dem Denkmalschutzamt und dem Bezirksamt Hamburg-Nord unterzeichnet. Ein Flyer mit den Kerninhalten und Vorgaben der Gestaltungsregeln, die die Gestaltung der Gärten und Freianlagen betreffen, wird den Bewohner:innen zur Verfügung gestellt werden. Für die Umsetzung des Konzeptes vom Büro Lichtenstein Landschaftsarchitektur und Stadtplanung wird die Realisierung eines neuen Stellplatzhofes als Initialzündung durch die Genossenschaft der Fritz-Schumacher-Siedlung Langenhorn eG angestrebt.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bittet um Kenntnisnahme.
Dr. Bettina Schomburg
Bezirksamtsleitung
Keine
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