Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 47 - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Letzte Beratung: 15.12.2020 Planungsausschuss Ö 5.2
A. Anlass und Vorhabenplanung
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Poppenbüttel 47 dient der Umsetzung eines Bauvorhabens der Stark Grundstücksgesellschaft mbH & Co. KG als Vorhaben-trägerin. Es soll die planungsrechtliche Umsetzung eines Einzelhandelskomplexes mit Wohn-ausstattungsbetrieb und eines Handwerkerhofs mit Werkstatteinheiten in einem bisher rein gewerblich genutzten Gebiet ermöglichen.
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Poppenbüttel im Bezirk Wandsbek und wird durch die Harksheider Straße im Südwesten und den Poppenbütteler Bogen im Westen sowie eine Kleingartenanlage im Osten begrenzt. Die Grundstücke Poppenbütteler Bogen 92 und 94 sowie Harksheider Straße 100 sind bisher Teile des Gewerbegebietes am Poppenbütteler Bogen mit Einzelhandelsausschluss der nur im neuen Plangebiet verändert werden soll. Aufgrund der bestehenden und ehemaligen Nutzungen ist das Plangebiet durch ein- bis zweigeschossige Gewerbebauten sowie großflächige Stellplatz- und Anlieferungsflächen geprägt. Ergänzend befindet sich ein Imbiss auf dem Gelände.
Die Eigentümer, die hier als Firma Teppich-Stark einen Wohnausstattungsbetrieb führen, ver-folgen eine teilweise Umnutzung der Gewerbegrundstücke als eingeschossig bebaute Einzel-handelsflächen für einen Lebensmittel- und einen Drogeriemarkt, insbesondere zur Deckung des Nahversorgungsbedarfs der umliegenden Wohnbevölkerung.
Der eigene Wohnausstattungsbetrieb soll an der Harksheider Straße in einem dreigeschossi-gen Neubau neu errichtet werden.
Auf den nördlichen Gewerbeflächen soll ein dreigeschossiges Gebäude, das als sogenannter „Handwerkerhof“ für kleingewerbliche und handwerkliche Betriebe in mehrere kleine und kop-pelbare Nutzungseinheiten aufgeteilt werden kann, errichtet werden.
Die Funktionsplanung sieht insgesamt eine zusammenhängende, ein- bzw. dreigeschossige Bebauung vor, die sich um eine gemeinsame, ebenerdige Stellplatzanlage gruppiert und über Zu- und Abfahrten vom Poppenbütteler Bogen und einer Abfahrt des Lieferverkehrs über die Harksheider Straße erschlossen wird.
Entlang der nordöstlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze, hinter der zusammenhängen-den Bebauung, liegen gemeinsame Betriebs- und Anlieferungsflächen sowie Stellplätze für die Handwerks- und Einzelhandelsbetriebe. Die Anlieferung erfolgt vom Poppenbütteler Bogen im Einrichtungsverkehr mit Ausfahrt zur Harksheider Straße.
Auf den Dächern aller Neubauten sind Gründächer sowie Photovoltaikanlagen vorgesehen. Für die Neubebauung ist ein erhöhter energetischer Standard (regelhaft KfW 55) geplant. Die 2 Neubauten werden mit Klinkerfassaden ausgeführt. Zusätzlich zu den erforderlichen Stellplatz-anlagen werden Stellplätze der e-Mobilität für PKW sowie für Fahrräder und für Lastenfahrräder vorgehalten. Da die Realisierung des Vorhabens auf der Grundlage des bestehenden Planrechts –Bebauungsplan Poppenbüttel 23 – nicht möglich ist, ist die Aufstellung dieses Bebauungsplanes notwendig. Das Verfahren wird als vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gemäß § 12 Absatz 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Um die vorgesehene und städtebaulich gewünschte Nutzung „Nahversorgung, Fachmarkt und Handwerk“ zu ermöglichen, setzt der Bebauungsplan-Entwurf für das südliche Teilgebiet ein Sondergebiet fest. Der verbleibende Gewerbegebietsbereich wird ebenfalls neu entwickelt und ein Handwerkerhof mit einzelnen kleinen Gewerbeeinheiten vorgesehen.
B. Kommunalpolitische Aspekte
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Poppenbüttel 47 wird ein Einzelhandelspotenzial von ca. 2300 qm Verkaufsfläche mit dem Ziel der verbesserten Nahversorgung insbesondere der benachbarten Wohnbevölkerung geschaffen.
Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Unterstützung der e-Mobilität durch La-destationen, Rückhaltung von Regenwasser durch Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen wie Erhöhung des Energiestandards sowie Regelungen zur Miet-preisbegrenzung im Handwerkerhof und Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze nach Rea-lisierung des Vorhabens vertraglich vereinbart. Damit wird dem Beschluss des Ausschusses gemäß Drs. 20-7058 nachgekommen.
C. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Mit den Trägern öffentlicher Belange (Behördenbeteiligung) konnte Einvernehmen über den Plan hergestellt werden.
D. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 19.02.2019
Öffentliche Plandiskussion 23.05.2019
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 11.06.2019
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 17.04.2020
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 28.08.2020
Öffentliche Auslegung ggf. Januar/Februar 2021
Der Planungsausschuss wird gebeten, der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 47 zuzustimmen.
- Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 47 mit Planzeichnung, Verordnungstext und Be-gründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan
- Drs. der Bezirksversammlung 20-7058
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