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Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 4 (Mundsburger Damm) hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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08.06.2023
Sachverhalt

 

Zweck und Bedeutung der Planaufstellung:

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Uhlenhorst 4 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Innenentwicklung und Nachverdichtung eines ehemaligen Tankstellengrundstücks an der Magistrale „Mundsburger Damm“ geschaffen werden. Das Vorhabengebiet umfasst ein nahezu vollständig versiegeltes Grundstück mit drei zusammenhängenden Flurstücken (Flurstück 926, 927 und 928 der Gemarkung Hohenfelde) zwischen der Magistrale und der bedeutenden Wandse - Landschaftsachse. Die ehemals dort bestehende Tankstelle, zu der auch eine Waschanlage gehörte, wurde aufgegeben.

Der Entwurf des Vorhabenplans sieht ein sechsgeschossiges, gemischt genutztes Gebäude vorwiegend für das Wohnen und erdgeschossige Gewerbe- und Gastronomienutzungen vor. Das Konzept erreicht eine Bruttogeschossfläche von rund 7.300 m2 und 163 Wohneinheiten, von denen 49 Einheiten - dies entspricht 30 % - als geförderte Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende gemäß der Förderregularien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) errichtet werden. Die weiteren Einheiten sollen als citynahe kompakte Wohnungen, überwiegend in Form von 1-Zimmer-Apartments genutzt werden.

Zu diesem Zweck soll im Plangebiet ein „Urbanes Gebiet“ ausgewiesen werden. Der vorliegende städtebauliche Entwurf ist aus einem Gutachterverfahren hervorgegangen.

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:

28.05.2020 Vorstellung der Planung im StekA

26.05.-12.06.2020 Behördliche Grobabstimmung

19.02.2021 Aufstellungsbeschluss

 

05.03.-31.03.2020 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

18.09-16.10.2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

03.12.2020  Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im StekA

03.11.-03.12.2021 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange

11.05.-25.05.2023 Verzicht auf AKI sowie Kennntnisnahmeverschickung 

 

Das Bebauungsplanverfahren dient der Innenentwicklung im Sinne von § 13 a Absatz 1 Nummer 1 BauGB und wird, da auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.

Bei diesem Bebauungsplan handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB, dem ein Vorhaben- und Erschließungsplan einer privaten Vorhabenträgerin zu Grunde liegt.

Das Planverfahren wurde im Februar 2021 durch den Aufstellungsbeschluss N 2/21 eingeleitet. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Mundsburger Damm – Hartwicusstraße – Ostgrenze der Flurstücke 926, 927 und 928 der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 415).

Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Auf den Termin zum Arbeitskreis I wurde einvernehmlich verzichtet.

 

 

Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:

 

Urbanes Gebiet

-          Urbanes Gebiet (MU) mit Ausschluss von Ausnahmen nach § 6a Abs. 3 BauNVO sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter gerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe

-          Grundflächenzahl (GRZ) 0,8

-          Festsetzung von 6 Vollgeschossen sowie einem 1-geschossigen Innenhof

-          weitere Geschosse oberhalb der festgesetzten Vollgeschosse sind unzulässig

-          Baukörperbezogene Ausweisung der überbaubaren Flächen zur Sicherung des aus einem städtebaulich-hochbaulichen Gutachterverfahrens hervorgegangenen Entwurfs

-          Stellplätze sind nur in einer Tiefgarage zulässig

-          Festsetzungen zum Lärmschutz

 

Begrünung & Artenschutz

-          Anpflanzgebot von Einzelbäumen und Hecken

-          Festsetzung von Dachbegrünung

-          Festsetzung zu Außenleuchten

-          Vorbeugende Festsetzung zur Vermeidung von Vogelschlag

 

 

Untersuchungen und Gutachten:

Folgende Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen wurden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlenhorst 4 durchgeführt:

 

-          Lärmtechnische Untersuchung

-          Luftschadstoffuntersuchung

-          Umwelttechnische Erkundung

-          Baumgutachten

-          Artenschutzfachliche Untersuchung

-          Verschattungsgutachten

-          Tageslichtuntersuchung

 

-          Mobilitätskonzept

-          Entwässerungskonzept

-          Energieversorgungskonzept

 

 

Vertrag:

Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag zwischen der privaten Vorhabenträgerin und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen.

 

Weiteres Vorgehen:

Die öffentliche Auslegung ist für Juli 2023 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Uhlenhorst 4 zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

Michael Werner-Boelz

Bezirksamtsleitung

 

 

Anhänge

1 Gesamtdokument:

(Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Verordnung, Begründung)