Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 4 (Mundsburger Damm) hier: Auswertung der öffentlichen Auslegung und Zustimmungsempfehlung zur Feststellung an die Bezirksversammlung
Letzte Beratung: 11.04.2024 Bezirksversammlung Ö 9.4
Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 04.04.2024 mit der o.g. Thematik befasst und mehrheitlich (Ja-Stimmen: Grüne + SPD, Nein-Stimmen: DIE LINKE, Enthaltung: CDU) die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 4 zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksversammlung die Zustimmung zur Feststellung des vorhabenbezogen Bebauungsplan-Entwurfs Uhlenhorst 4. „
Hintergrund:
Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Uhlenhorst 4 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Innenentwicklung und Nachverdichtung eines ehemaligen Tankstellengrundstücks an der Magistrale „Mundsburger Damm“ geschaffen werden. Das Vorhabengebiet umfasst ein nahezu vollständig versiegeltes Grundstück mit drei zusammenhängenden Flurstücken (Flurstück 926, 927 und 928 der Gemarkung Hohenfelde) zwischen der Magistrale und der bedeutenden Wandse - Landschaftsachse. Die ehemals dort bestehende Tankstelle, zu der auch eine Waschanlage gehörte, wurde aufgegeben.
Der Entwurf des Bebauungsplans sieht ein sechsgeschossiges, gemischt genutztes Gebäude vorwiegend für das Wohnen und erdgeschossige Gewerbe- und Gastronomienutzungen vor. Das Konzept erreicht eine Bruttogeschossfläche von rund 7.300 m2 und 163 Wohneinheiten, von denen 49 Einheiten - dies entspricht 30 % - als geförderte Wohneinheiten für Studierende und Auszubildende gemäß der Förderregularien der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) errichtet werden. Die weiteren Einheiten sollen als citynahe kompakte Wohnungen, überwiegend in Form von 1-Zimmer-Apartments genutzt werden.
Zu diesem Zweck soll im Plangebiet ein „Urbanes Gebiet“ ausgewiesen werden. Der vorliegende städtebauliche Entwurf ist aus einem Gutachterverfahren hervorgegangen.
Verfahrensablauf:
28.05.2020 Vorstellung der Planung
26.05. - 12.06.2020 Behördliche Grobabstimmung
19.02.2021 Aufstellungsbeschluss
05.03. - 31.03.2020 Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
18.09. - 16.10.2020 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
03.12.2020 Auswertung frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im StekA
03.11. - 03.12.2021 Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
11.05. - 25.05.2023 Verzicht auf AKI sowie Kennntnisnahmeverschickung
08.06.2023 Kenntnisnahme der Unterlagen zur öffentl. Auslegung im StekA
01.11. - 01.12.2023 öffentliche Auslegung
04.03. - 15.03.2023 Verzicht auf AKII
Im Rahmen der Kenntnisnahme-Verschickung vom 11.05.2023 an die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf eingegangen. Die sich daraus ergebenden Anpassungen wurden in die Planunterlagen eingearbeitet/entsprechend berücksichtigt und mit den Dienststellen abgestimmt. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Uhlenhorst 4 sind 12 Stellungnahmen eingegangen. Alle Eingaben wurden sachgerecht abgewogen und führten zu keiner Änderung der Planunterlagen. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Themen, Anregungen und Änderungswünsche sind der Abwägungstabelle zu entnehmen (siehe Anlage).
Sämtliche Träger öffentlicher Belange und betroffenen Dienststellen wurden mit Schreiben vom 04.03.2024 informiert, dass auf die Durchführung eines Arbeitskreises II verzichtet werden soll. Im Rahmen der Verschickung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II vom 04.03. – 15.03.2024 sind dagegen keine Einwände erhoben worden. Anregungen zur Abwägungstabelle wurden mit den Dienststellen abgestimmt und eingearbeitet.
Abwägung:
Es wird vorgeschlagen, die Festsetzungen des öffentlich ausgelegten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs Uhlenhorst 4 aufgrund der vorgebrachten Anregungen nicht zu ändern.
Weitere Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung gegeben werden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
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