Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 8 (Anita-Sellenschloh-Ring) Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses über die Zustimmung zur Einleitung des Planverfahrens sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Letzte Beratung: 23.03.2023 Bezirksversammlung Ö 9.4
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 mit der o.g. Thematik befasst und die folgende Beschlussempfehlung einstimmig (bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE) verabschiedet:
„Die Bezirksversammlung stimmt der Einleitung des Planverfahrens sowie der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu.“
Hintergrund:
Das Vorhaben befindet sich in Langenhorn im Einmündungsbereich Tangstedter Landstraße / Anita-Sellenschloh-Ring. Ziel des neuen Bebauungsplanverfahrens ist die Ermöglichung von Wohnungsbau bei gleichzeitiger, langfristiger Sicherung des bereits etablierten Einzelhandels, der sich im Rahmen der aktuellen Planungen auf eine Verkaufsfläche über 800 m² vergrößern möchte.
Diese Entwicklung ist mit dem aktuell geltenden Bebauungsplan Langenhorn 66 und der Ausweisung als allgemeines Wohngebiet nicht möglich.
Daher sollen mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB (Langenhorn 8) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sondernutzung mit großflächigem Einzelhandel und Wohnen geschaffen werden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Keine
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