21-4251.1

Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 8 (Anita-Sellenschloh-Ring) Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses über die Zustimmung zur Einleitung des Planverfahrens sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 23.03.2023 Bezirksversammlung Ö 9.4

Sachverhalt

 

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 mit der o.g. Thematik befasst und die folgende Beschlussempfehlung einstimmig (bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE) verabschiedet:

 

„Die Bezirksversammlung stimmt der Einleitung des Planverfahrens sowie der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu.“

 

 

Hintergrund:

Das Vorhaben befindet sich in Langenhorn im Einmündungsbereich Tangstedter Landstraße / Anita-Sellenschloh-Ring. Ziel des neuen Bebauungsplanverfahrens ist die Ermöglichung von Wohnungsbau bei gleichzeitiger, langfristiger Sicherung des bereits etablierten Einzelhandels, der sich im Rahmen der aktuellen Planungen auf eine Verkaufsfläche über 800 m² vergrößern möchte.

Diese Entwicklung ist mit dem aktuell geltenden Bebauungsplan Langenhorn 66 und der Ausweisung als allgemeines Wohngebiet nicht möglich.

Daher sollen mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB (Langenhorn 8) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sondernutzung mit großflächigem Einzelhandel und Wohnen geschaffen werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.

 

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Keine  

Lokalisation Beta
Langenhorn Tangstedter Landstraße Anita-Sellenschloh-Ring

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