Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Langenhorn 8 (Anita-Sellenschloh-Ring) Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses über die Zustimmung zur Einleitung des Planverfahrens sowie der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 mit der o.g. Thematik befasst und die folgende Beschlussempfehlung einstimmig (bei Abwesenheit der Fraktion DIE LINKE) verabschiedet:
„Die Bezirksversammlung stimmt der Einleitung des Planverfahrens sowie der Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu.“
Hintergrund:
Das Vorhaben befindet sich in Langenhorn im Einmündungsbereich Tangstedter Landstraße / Anita-Sellenschloh-Ring. Ziel des neuen Bebauungsplanverfahrens ist die Ermöglichung von Wohnungsbau bei gleichzeitiger, langfristiger Sicherung des bereits etablierten Einzelhandels, der sich im Rahmen der aktuellen Planungen auf eine Verkaufsfläche über 800 m² vergrößern möchte.
Diese Entwicklung ist mit dem aktuell geltenden Bebauungsplan Langenhorn 66 und der Ausweisung als allgemeines Wohngebiet nicht möglich.
Daher sollen mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB (Langenhorn 8) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Sondernutzung mit großflächigem Einzelhandel und Wohnen geschaffen werden.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Keine