Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Eppendorf 25
hier: Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung
Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Eppendorf 25 soll die planungsrechtliche Grundlage für den Bau von 115 Wohneinheiten nahe der U-Bahn Haltestelle Lattenkamp zwischen dem Salomon-Heine-Weg im Westen und dem Alsterlauf im Osten geschaffen werden.
Das Grundstück Salomon-Heine-Weg 50 wurde zuletzt gewerblich durch einen Betrieb des Kfz-Gewerbes genutzt. Es handelte sich hierbei um die einzige emittierende gewerbliche Nutzung neben der nördlich angrenzenden Güterumgehungsbahn in Hochlage in einem sonst durch Geschosswohnungsbau geprägten Umfeld. Die Bebauung des aufgegebenen Betriebsgeländes wies bis zum Abbruch 2018 überwiegend zwei Geschosse auf und stand damit im deutlichen Kontrast zu den angrenzenden fünf- bis sechsgeschossigen Wohnungsbauten und dem mehrgeschossigen Bürokomplex nördlich der Bahntrasse.
Da eine Wohnnutzung auf Grundlage der bestehenden Gewerbegebietsausweisung in dem vorgesehenen Umfang nicht verwirklicht werden könnte, sollen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Eppendorf 25 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung geschaffen werden.
Im etwa 0,76 ha großen Plangebiet ist ein sechs- bis siebengeschossiger, winkelförmiger Baukörper vorgesehen, der sich parallel zur nördlich benachbarten Güterbahntrasse und zum Salomon-Heine-Weg erstreckt. Dieser soll sich hinsichtlich seiner Höhenentwicklung in das Umfeld einfügen, zugleich jedoch vor Lärmimmissionen von Seiten des Güterverkehrs schützen und einen städtebaulich markanten Abschluss der durch die Wohnnutzung geprägten Nachbarschaft bilden. Entsprechend dem im Umfeld des Plangebiets dominierenden Bebauungsmaßstabs wird der Grundkörper sechsgeschossig ausgebildet und an drei Stellen um jeweils ein Geschoss punktuell erhöht.
Dieses siebte Geschoss springt sowohl auf der Westseite zum Salomon-Heine-Weg sowie zur Südseite des parallel zur Bahntrasse ausgerichteten Gebäudeteils gegenüber dem sechsgeschossigen Grundbaukörper zurück, sodass hier die Ausbildung von Terrassen für das Staffelgeschoss ermöglicht werden. In dem abgewinkelten Wohngebäude soll zudem ein zweigeschossiger Durchgang als verkehrssichere Verbindung für Kinder zwischen den nördlich gelegenen Wohnungseingängen zu den Spielflächen im Innenhofbereich gewährleistet werden. Insgesamt werden 115 Wohneinheiten mit einem Anteil geförderter Wohneinheiten von 30 Prozent realisiert.
Bisheriger Verlauf des Planverfahrens:
26.10.2015Behördliche Grobabstimmung
18.02.2016Öffentliche Plandiskussion
14.11.2017Beteiligung Träger öffentlicher Belange
26.02.2018Arbeitskreis I
25.02.2019Nachgespräch zum Arbeitskreis I
Der Bebauungsplan Eppendorf 25 wird nach § 12 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan und Durchführungsvertrag aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wird außerdem im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie der Anwendung einer Eingriffsregelung abgesehen. Gleichwohl werden alle betroffenen Umweltbelange in die Abwägung eingestellt.
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss N 2/19 vom 04.04.2019 eingeleitet und umfasst den Geltungsbereich: Salomon-Heine-Weg (Flurstück 3055) – Güterbahntrasse (Flurstück 2910), Alster (Flurstück 3689), Südgrenze der Flurstücke 3850 und 3851 der Gemarkung Eppendorf (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 405).
Die Abstimmung des Bebauungsplanentwurfs mit den Behörden und Träger öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Folgende wesentliche Planinhalte wurden vereinbart:
Allgemeines Wohngebiet
Begrünung
Straßenverkehrsflächen und Gehrechte
Ruhender Verkehr
Sicherung des Bestandes/ Nachrichtliche Übernahme
Untersuchungen und Gutachten
Artenschutzfachbeitrag
Baumgutachten
Landschaftsplanerische Bestandserfassung
Schalltechnische Untersuchungen zum Gewerbe- und Verkehrslärm
Baugrund- und Schadstoffuntersuchungen
Erschütterungsgutachten
Entwässerungskonzept
Brandschutzkonzept
Verkehrstechnischer Lageplan
Vertrag
Zur Umsetzung des Vorhabens wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Weiteres Vorgehen
Die öffentliche Auslegung ist für Mai/Juni 2019 vorgesehen.
Der Stadtentwicklungsausschuss wird gebeten, die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs Eppendorf 25 zur Kenntnis zu nehmen.