21-0502

Verteilungsvorschlag zu den prognostizieren Einnahmen und Ausgaben in den Rahmenzuweisungen(RZ)
1-254.09.01.405.001 "Betriebsausgaben für die offene Kinder- und Jugendar-beit/Jugendsozialarbeit" (RZ OKJ),
1-254.09.02.405.001 "Förderung der Erziehung in der Familie" (RZ FamFö),
1-254.09.03.404.001 "Betriebsausgaben für sozialraumorientierte Angebote der Jugend- und Familienhilfe" (RZ SAE-Alt)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.11.2019
Sachverhalt

Das Bezirksamt hat auf der Basis der vorliegenden Anträge und unter Berücksichtigung der Förderung in 2019 einen Verteilungsvorschlag für 2020 vorbereitet.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 ergibt sich derzeit ein rechnerisches Defizit von ca. € 218.977,-. Dieses errechnet sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen Bewilligungen 2020 (nach Prüfung der Anträge durch das Jugendamt) inkl. der bereits beschlossenen Überleitung in die neue Anlage G zum TV-L für die Sozial- und Erziehungsberufe sowie der Mittelansätze für 2020.

 

Es wurden Reste und Rückflüsse aus Verwendungsnachweisprüfungen in Höhe von € 172.919,- berücksichtigt, so dass das rechnerische Defizit weiter reduziert werden konnte,

 

Die Tabelle Haushalt 2020, unter Berücksichtigung der bisherigen Reste/Rückflüsse weist damit zurzeit einen unausgeglichenen Verteilungsvorschlag mit einem rechnerischen Defizit in Höhe von € 46.058,-  aus. Um dieses absehbare Defizit auszugleichen finden derzeit auch Verhandlungen mit der BASFI statt.

 

Nach der heutigen Kenntnisnahme haben die Träger Gelegenheit zu ihren Vorschlägen Stellung zu nehmen. In der JHA-Sitzung vom 27.11.2019 wird dann ein endgültiger Verteilungsvorschlag vorgelegt.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Jugendhilfeausschluss möge beschließen:

 

  1. Der vorliegende Verteilungsvorschlag wird zur Kenntnis genommen und den Trägern unter dem Vorbehalt eines ausgeglichenen Haushaltes Gelegenheit gegeben dazu Stellung zu nehmen.
  2. Die Eingruppierung der Trägermitarbeiter*innen erfolgt zunächst nach dem Dafürhalten der Verwaltung in die neue Anlage G zum TV-L, da das Personalamt noch keine Handlungsweisen für die Überleitung herausgegeben hat.
  3. Sofern das Personalamt eine höhere Eingruppierung festlegen sollte, erfolgt eine Neuberechnung und Nachbewilligung in 2020, sofern genügend Haushaltsmittel vorhanden sind.
  4. Die zu erwartenden Reste und Rückflüsse in 2020 werden 1. für etwaige Nachbewilligungen aufgrund einer höheren Eingruppierung und 2. für den Defizitausgleich in den Rahmenzuweisungen OKJ, SAE und FamFö für 2021 eingesetzt.

 

 

 

Ralf Staack