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Verlässliche Kontrollen, Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung bei Großveranstaltungen, Straßenfesten und im öffentlichen Raum - Einführung eines Bezirklichen Kontrolldienstes in Hamburg-Nord Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 28.09.2021 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

 

Bis vor einigen Jahren gab es in Hamburg sogenannte Bezirkliche Ordnungsdienste (BOD). Im Rahmen der Umsetzung des sogenannten Vier-Säulen-Modells wurde der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) umstrukturiert und im Anschluss aufgrund eines Beschlusses des Senats am 01. Januar 2014 gegen die Bedenken der CDU aufgelöst.

 

Unter anderem, auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen z.B. mit ausufernden Partyszenen am Winterhuder Kai, wird der Ruf nach besseren Kontrollen immer deutlicher formuliert, auch der Herr Bezirksamtsleiter stellte zurecht fest, dass Appelle vor Ort nicht immer helfen und es durchaus bestimmten Regeln bedarf, derartige Situationen zu beruhigen. Diese Regeln bedürfen natürlich einer Kontrollmöglichkeit.

 

Aufgrund vieler ähnlicher Erfahrungen im Bezirk Mitte, haben die Fraktionen von SPD, CDU und FDP in der zuständigen Bezirksversammlung im Sommer des aktuellen Jahres die Einführung eines, bereits im Koalitionsvertrag geforderten, Bezirklichen Kontrolldienstes beschlossen.

 

Insgesamt verfügt das Bezirksamt Hamburg-Nord nach wie vor über diverse Fachstellen und Abteilungen, die unterschiedlichste Kontrollaufgaben wahrnehmen. Dazu gehören etwa die Lebensmittelkontrollen, Überwachung der Nutzung öffentlicher Flächen im Rahmen von Außengastronomie oder bei Veranstaltungen, Straßen, Wege und Plätze, Grünflächen, illegale Müllentsorgung, Wohnraumschutz, Bauprüfabteilung, Altautos und der Wegewart. Ein Bezirklicher Kontrolldienst wird die bestehenden Lücken schließen und durch die Integration der Kontrollaufgaben der bestehenden Fachstellen eine einheitlichere und effektivere Aufgabenerfüllung wahrnehmen.


 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Bezirksversammlung spricht sich für die Einrichtung eines zentralen fachübergreifenden Bezirklichen Dienstes aus, um aus den verschiedenen Kontrollbereichen die Kompetenzen und Ansprechpartner zu bündeln und einen einheitlichen Außenauftritt als übergeordnete Organisationseinheit zu ermöglichen.

 

  1. Durch die Bündelung der verschiedenen vorhandenen Kontrollmöglichkeiten aus den Bereichen Management des Öffentlichen Raumes und Verbraucherschutz sollen Synergieeffekte entstehen, die eine effizientere Ausübung der Funktionen insgesamt möglich machen.

 

  1. Diese neue Organisationseinheit soll die Bezeichnung "Bezirklicher-Kontroll-Dienst", abgekürzt "BKD", tragen.

 

  1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für den Außendienst adäquat mit einheitlicher Dienstkleidung und Dienstfahrzeugen auszustatten, so dass ihre Präsenz sowie die Zugehörigkeit zum "Bezirklichen-Kontroll-Dienst" in der Öffentlichkeit gut und angemessen wahrnehmbar sind. Kleidung und Dienstfahrzeuge sind mit entsprechenden Schriftzügen zu versehen.

 

  1. Die technische bzw. EDV-Ausstattung (z.B. Smartphones, Tablets) sollte derart eingerichtet sein, dass auch im Außendienst Zugriff auf notwendige Daten, Akten, Genehmigungen und ähnliches besteht, so dass etwa genehmigte Flächen für die Außengastronomie vor Ort nachvollzogen und kontrolliert werden können, ohne mit der Verwaltung Rücksprache halten zu müssen.

 

  1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des "Bezirklicher-Kontroll-Dienst" sollen durch Ihren Einsatz bei identifizierten Verstößen gegen Gesetze, Vorschriften oder Auflagen diese entsprechend ahnden und ggf. sanktionieren. Das Vorgehen durch den "BKD" soll dabei einerseits die Kräfte der Polizei entlasten und insgesamt möglichst deeskalierend und niedrigschwellig angelegt sein.

 

  1. Im Rahmen der definierten Aufgaben soll der "BKD" auch den Gewerbetreibenden in den Quartieren als sichtbarer Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

 

  1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mögen, soweit erforderlich, fachlich und psychologisch weiterqualifiziert werden, damit sie auch über ihren jeweiligen bisherigen Zuständigkeits- und Kompetenzbereich hinaus im Rahmen der Zuständigkeit des "BKD" insgesamt eingesetzt werden können.

 

  1. Der Herr Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsbehörden für einen zusätzlichen Stellenaufwuchs einzusetzen, um die Aufstellung eines "BKD" zu ermöglichen und dessen Leistungsfähigkeit zu erhöhen.

 

  1. Die Bezirksversammlung HH-Nord wird über die Ergebnisse regelmäßig informiert.

 

 

 Andreas Schott         Stefan Baumann
Fraktionsvorsitzender Martina Lütjens
 Caroline Mücke-Kemp
 Ekkehart Wersich

 

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
28.09.2021
Ö 4.1
Lokalisation Beta

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