Verlängerung der Frist zur Durchführung des Bürgerentscheids zu "Stand UP Winterhude" Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU- und FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 10.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.1
Die Bezirksverwaltung hat mit Bescheid vom 16.01.2025 festgestellt, dass das Bürgerbegehren „Stand UP Winterhude“ zustande gekommen ist. Daraufhin hat der Hauptausschuss mit Beschluss vom 25.02.2025 beschlossen, die Frist bis zur möglichen Durchführung des Bürgerentscheids gemäß § 7 Abs. 3 BezAbstDurchfG um drei Monate zu verlängern. In diesem Zeitraum fanden Gespräche zwischen den Koalitionsparteien und der Initiative statt und die Initiative erhielt in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschuss am 22.05.2025 erneut die Gelegenheit, ihr Anliegen vorzustellen. Zudem gab es in dieser Zeit Gespräche zwischen dem Bezirksamt, dem LIG und der Hochbahn einerseits und dem Landesbund der Gartenfreunde andererseits, mit dem Ziel, den von einer Verlagerung der Kleingärten am Poßmoorweg betroffenen Kleingärtnern ein Ausgleichsangebot zu machen.
In den Gesprächen zwischen den Koalitionsparteien und der Initiative über einen möglichen Verzicht auf Durchführung des Entscheids zeichnete sich ab, dass ein solcher Verzicht zumindest nicht vollkommen ausgeschlossen wird. Auch in den Gesprächen der FHH mit dem Landesbund der Gartenfreunde konnte nach Kenntnisstand der antragstellenden Parteien Einigung über den Umfang einer Kompensation erzielt werden.
Die gegebene Zeit reichte jedoch nicht aus, um eine Vereinbarung über den Verzicht auf Durchführung des Entscheids schriftlich zu fixieren und durch die Initiative abschließend bewerten zu lassen. Die Initiative hat sich daher gegenüber den antragsstellenden Parteien für eine erneute Fristverlängerung ausgesprochen.
Die antragstellenden Parteien streben nach wie vor eine Einigung mit der Initiative an, die einen Bau der U5 gemäß dem laufenden Planfeststellungsverfahren erlaubt, den betroffenen Kleingärtnern aber gleichzeitig ermöglicht, unter guten Bedingungen in möglichst nahe gelegene Ausgleichsgärten zu wechseln.
Daher befürworten wir eine solche erneute Fristverlängerung um drei Monate.
Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:
Die Frist bis zur möglichen Durchführung des Bürgerentscheids ist gemäß § 7 Abs. 3 BezAbstDurchfG um weitere drei Monate zu verlängern.
Für die SPD-Fraktion: Tina Winter, Dr. Martin Albers, Martina Schenkewitz
Für die CDU-Fraktion: Martin Fischer, Philipp Kroll, Ekkehart Wersich
Für die FDP-Fraktion: Claus-Joachim Dickow, Konstantin Bonfert
Keine
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