Verkehrssituation in der Rathenaustraße optimieren Stellungnahme der Polizei Hamburg
Letzte Beratung: 06.11.2023 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 7.1
Der Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel hat sich in
seiner Sitzung am 10.07.2023 mit der o.g. Thematik auf der Grundlage eines
Antrages der FDP Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
„Das Bezirksamt wird gebeten, sich für eine Lösung der im Sachverhalt dargelegten Problemstellung gegenüber der zuständigen Behörde einsetzen und dem Regionalausschuss
über den aktuellen Stand der Bemühungen zu berichten.“
Begründung:
Die Parksituation auf der Rathenaustraße in den Abschnitten Alsterdorfer Straße-Sengelmannstraße und Sengelmannstraße-Hindenburgstraße gefährdet die Sicherheit für den fließenden PKW-Verkehr, Radfahrer und Fußgänger. Eine sichere Querung ist auf sehr langen Strecken für Fußgänger stark beeinträchtigt.
Dadurch, dass stadteinwärts das Parken auf der rechten Seite erlaubt ist, wird die Rathenaustraße so verengt, dass es häufig zu Verkehrsstau kommt. Anwohnerinnen und Anwohnern ist
es so erschwert, sich vom Grundstück oder aus den Garageneinfahrten sicher in den Verkehr
einzufädeln. Besonders gefährdet ist der Radverkehr, der in vielen Situationen bis zu Straßenmitte den parkenden Autoschlangen ausweichen muss.
Auf der Rathenaustraße stadteinwärts parken Langzeitparker (in der Regel Nutzerinnen und
Nutzer des Flughafens), mittlere und große Lastwagen, Wohnmobile und auch Mietfahrzeuge
aus dem Bereich Car Sharing.
Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Rathenaustraße haben sich bereits bemüht, über Ansprache an die zuständigen Behörden eine Lösung zu finden. Eine solche Lösung konnte bisher
nicht erzielt werden.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde des PK 33 nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zur derzeitigen Situation in der Rathenaustraße kann aus der örtlichen Straßenverkehrsbehörde folgendes gesagt werden:
Aufgrund des zunehmenden Parkdrucks im Umfeld des Bhf. Ohlsdorf wurden im Jahr 2022
mehrere Begegnungsstellen sowie eine Querungshilfe für Fußgänger in diesem Abschnitt der
Rathenaustraße geschaffen.
Bestehende Haltverbote im Abschnitt zwischen Alsterdorfer Straße/Im Grünen Grunde bis
Sengelmannstraße
• Rathenaustraße / Im Grünen Grunde, ab FGÜ bis Beginn Tempo 30 für Schule (T30
bis HSNr. 210); aufgrund der Kurvenlage und der Freihaltung von Sichtdreiecken
wurde dort ein Haltverbot eingerichtet.
• Rathenaustraße ggü. 184, Begegnungsstelle
• Rathenaustraße 206-208+ggü., Querungshilfe, fußläufige Verbindung zur Alsterdorfer
Straße
• Rathenaustraße ggü. 234, Begegnungsstelle
Im Abschnitt Sengelmannstraße bis Hindenburgstraße wurden bislang keine Haltverbote eingerichtet, da hier der Parkdruck nicht so hoch ist, so dass es immer wieder Lücken zum Ausweichen vorhanden sind. Gem. § 45 Abs. 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.
Im Bereich Fußweg Knappe Böge (Rathenaustraße 46-47) ist ebenfalls kein HV angeordnet.
Aus Sicht des PK 33 könnte man dort eine Aufleitung zum Alsterwanderweg wasserseitig baulich herstellen und dann ein Haltverbot einrichten. Voraussetzung dafür wäre, dass das Bezirksamt Hamburg-Nord die Aufleitung und die Zuwegung zum Alsterwanderweg analog zur
Querungshilfe in der Rathenaustraße 206-208 herrichtet.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich zwischen Alsterdorfer Straße/Im Grünen
Grunde bis Sengelmannstraße aufgrund des erhöhten Parkdrucks bereits einige Maßnahmen
ergriffen worden sind. Außerhalb der eingerichteten Haltverbotsbereiche stehen die Fahrzeuge ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand, eine Restfahrbahnbreite für die Durchfahrt
von ca. 4,5m-5,5m ist vorhanden.
Die Unfalllage im gesamten Streckenverlauf ist ausgenommen der Kreuzungsbereiche als unauffällig zu bewerten. Lediglich in Höhe ggü. der Hausnummer 234 kam es in den letzten drei Jahren zu sechs Verkehrsunfällen zwischen parkenden Fahrzeugen bzw. zwischen Fahrzeugen des fließenden und des ruhenden Verkehrs.
Außerdem weist das PK 33 darauf hin, dass die Rathenaustraße zur Fahrradstraße umgebaut
werden soll. Der genaue Zeitpunkt ist hier bisher nicht bekannt. Dennoch sollte der Umstand
des geplanten Umbaus bei der Beurteilung der Notwendigkeit jetziger Umbaumaßnahmen berücksichtigt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
Keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.