22-1794

Verkehrsberuhigung Südring - Ergebnisse einer Verkehrsuntersuchung zu Möglichkeiten der Umsetzung eines Kfz-freien Bereichs

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3

Sachverhalt

Der Südring, der vom Grasweg im Westen bis zur Saarlandstraße im Osten den südlichen und Teile des östlichen Abschlusses des Stadtparks bildet, ist zuletzt aus zwei Gründen in den Fokus der planerischen Betrachtung geraten. Erstens wurden ihm in der im Jahr 2022 erstellten Stadtparkuntersuchung (Zweistufige Untersuchung der Erweiterungsmöglichkeiten des Hamburger Stadtparks - hamburg.de) Potenziale für „Nutzungserweiterungen [des Stadtparks] für Freizeit und Erholung“ (S. 107) zugeschrieben und in einer detaillierten Betrachtung als Vertiefungsbereich unter anderem die autofreie Gestaltung des Abschnitts zwischen Wiesenstieg und Stadthallenbrücke vorgeschlagen, um diesen Bereichinsbesondere für den Rad- und Fußverkehr nutzbar zu machen und unter anderem auch neue Zugänge zum Goldbekkanal zu schaffen. Zweitens wurde dem Südring im neuen bezirklichen Radverkehrskonzept 2024 (siehe Drs. 21-5157) als Teil der sog. Stadtpark-Süd-Route (Route VI) eine wichtige Funktion im übergeordneten Radverkehrsnetz zugeschrieben. Durch die aktuell in Bau befindliche Umgestaltung des Bereichs Saarlandstraße/Stadthallenbrücke durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), die eine deutliche Verbesserung der Radverkehrsführung beinhaltet, gewinnt diese Achse perspektivisch noch mehr an Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund befasst sich das Bezirksamt daher seit längerer Zeit mit der Frage, inwieweit eine Reduzierung der Belastung des Südrings durch den Kfz-Verkehr möglich wäre und welche Auswirkungen sich daraus auf das umliegende Straßennetz ergeben würden. Bereits im August 2023 hat das Bezirksamt das Büro Mociety beauftragt, eine entsprechende Verkehrsuntersuchung durchzuführen.

Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt nun vor und wird dem Regionalausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. Die wichtigsten Ergebnisse sollen hier in Kürze beschrieben werden, detaillierter sind sie im anliegenden Präsentationsdokument zusammengestellt:

- Die Untersuchung zeigt, dass eine Sperrung des östlichen Teils des Südrings für den Kfz-Verkehr nur geringe Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz hätte. Die Verkehre im Südring sind mit rd. 2.000 Fahrten pro Tag als eher gering einzustufen (und werden künftig nach Umsetzung der Saarlandstraßen-Maßnahme noch geringer ausfallen, da dadurch Verkehrsbeziehungen entfallen) und das umliegende Straßennetz weist ausreichend Reserven auf, um diese geringen Zuwächse aufzunehmen.

- Im Abschnitt zwischen Wiesenstieg und Stadthallenbrücke besteht nur ein geringer Parkdruck. Die Parkstreifen dort werden fast ausschließlich vom Besucherverkehr zum Stadtpark sowie ansonsten überwiegend von Wohnmobilen oder Gewerbefahrzeugen (z.B. Food Trucks) als Dauerparkplatz genutzt. Westlich und nördlich davon ist eine deutlich stärkere Nachfrage sowohl durch Bewohnende als auch durch Beschäftigte aus den angrenzenden Gebieten nachzuweisen. Würde dort entsprechend das Langzeitparken unterbunden, könnten die durch die Sperrung wegfallenden Parkmöglichkeiten problemlos kompensiert werden.

- Im Ergebnis der Abwägung zahlreicher Varianten für die Anordnung der erforderlichen Kfz-Sperren hat sich die Variante 4 als Vorzugsvariante herausgestellt (siehe Seite 11 des angehängten Dokuments). Hier beginnt der Kfz-freie Bereich im Westen hinter dem Stadtparkzugang am Eisbären gegenüber des Wiesenstiegs und reicht bis zu den Zufahrten zum Naturbad. Damit bleibt die Zugänglichkeit des einzigen Anliegers in diesem Abschnitt gewährleistet, zudem sinddie räumlichen Gegebenheiten in beiden Bereichen gegeben, um dort eine solche Sperre unterzubringen. Im Westen wird durch den bestehenden Anlieferverkehr des Gewerbebereichs eine Wendeanlage benötigt, für die neben der heutigen Fußngerampel aber eine ausreichend große Fläche vorhanden ist, die möglicherweise auch nur begrenzt ausgebaut werden müsste. Sie wird östlich des Wiesenstiegs vorgeschlagen (siehe Vorzugsvariante 4.3 auf Seite 15). Im Osten ist keine Wendeanlage erforderlich, da die Entfernung zurStadthallenbrücke sehr gering ist, zudem kann die Anlieferung des Naturbads weiterhin erfolgen und Pkw können in diesem Bereich wenden.

- Der Beginn des Kfz-freien Bereichs im Westen lässt sich dahingehend mit einer Stärkung der Wegeverbindung aus dem Stadtpark in den Wiesenstieg verknüpfen, als dass ein Wenden von kleineren Fahrzeugen schon weiter westlich vorgesehen werden kann und der Bereich um die heutige Fußngerampel herum dem (querenden) Fußverkehr zur Verfügung gestellt wird, da er nur in Ausnahmefällen von Lieferverkehren zum Stadtpark oder zur Wendeanlage durchfahren werden würde. Eine entsprechende Gestaltung (z.B. Aufpflasterung) sollte den Vorrang des Fußverkehrs verdeutlichen und damit das rücksichtsvolle Fahren dieser wenigen Verkehre sicherstellen. Diese Gestaltung ist ebenso wie die Anlage der Wendemöglichkeit für Lkw in der weiteren Detailplanung zu konkretisieren.

- Die Kfz-Sperren sollen so gestaltet werden, dass sie für Rettungs- oder Müllfahrzeuge ebenso durchfahrbar sind wie für die Unterhaltungsfahrzeuge für den Stadtpark. Hierfür bieten sich Poller mit einer B-Schließung an. Die Feuerwehr hat bestätigt, dass der als Kfz-frei vorgesehene Bereich nicht in der Hauptanfahrtsroute der nächsten Feuerwachen liegt.

Die vorliegende Untersuchung bestätigt, dass die in der Stadtparkuntersuchung vorgeschlagene Herstellung eines Kfz-freien Bereichs des Südrings verkehrsplanerisch umsetzbar ist und gegenüber der gegenwärtigen Situation deutliche Vorteile bietet. Entsprechend ist beabsichtigt, zeitnah mit der Detailplanung zu beginnen, die die skizzierte Umgestaltung des Bereichs rund um den Wiesenstieg und im Bereich der Zufahrt zum Naturbad beinhaltet. Die Maßnahme ist gemäß Vereinbarung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) Bestandteil des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr und wird entsprechend darüber finanziert. Die Planung zur Gestaltung der Flächen zur Nutzungserweiterung für den Stadtpark wird dann in einem nächsten Schritt insbesondere mit einem Fokus auf landschaftsplanerische Gesichtspunkte gestartet.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

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Anhänge

Abschlusspräsentation Verkehrsuntersuchung

Lokalisation Beta
Südring Stadtpark

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