21-0246

Verkehrsbeeinträchtigung und Straßensperrungen durch den Bau der U5
Anfrage gem. § 27 BezVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Hamburg plant eine neue, ca. 6 km lange U-Bahn-Strecke mit fünf Haltestellen zur Erschließung der Stadtteile Bramfeld, Steilshoop, Barmbek-Nord, Ohlsdorf-Süd, Alsterdorf und Winterhude (City Nord) (U5 Ost) als erster Abschnitt einer neuen U-Bahn-Linie U5. Ein Abschnitt der U5 schließt die Stadtteile Barmbek-Nord und City-Nord (Bezirk Nord) an das S- und U-Bahn-Netz an. Auf der Neubaustrecke werden fünf Haltestellen entstehen, darunter die neue Haltestelle Nordheimstraße (Bezirk Nord).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

  1. Wann soll mit dem Bau der U5-Haltestelle Nordheimstraße begonnen werden?

 

Die Entwurfsplanungen der Hamburger Hochbahn AG für den Neubau der U-Bahn-Linie U5 im Abschnitt Bramfeld – Steilshoop – Nordheimstraße – Sengelmannstraße – City Nord ist abgeschlossen, der Antrag auf Planfeststellung ist gestellt und die Planfeststellungsbehörde hat das Planfeststellungsverfahren gestartet.

Die Verkehrsführungen wurden im Vorfeld mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei und des Bezirkes vorabgestimmt und sind nachrichtlicher Bestandteil der Planfeststellungsantragsunterlagen.

Die detaillierten Unterlagen lagen im Zeitraum 30.07. – 29.08.2019 öffentlich u. a. im Bezirksamt HH-Nord aus und können auch online unter https://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/12763064/u5-ost/ eingesehen werden.

Alle folgenden Aussagen stehen unter dem Vorbehalt eines inhaltlich unveränderten und zeitlich

verzögerungsfreien Planfeststellungsverfahrens.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt:

 

Zu 1.:

Einen planmäßigen Verlauf der Genehmigungs- und Vergabeverfahren vorausgesetzt, könnte mit den bauvorbereitenden Maßnahmen (Leitungsverlegungen) voraussichtlich im Jahr 2021 begonnen werden. Der Beginn der Arbeiten für die Herstellung der Haltestelle ist im Jahr 2022 geplant.

 

  1. Welche Straßen sollen in welchen Bereichen nach den aktuellen Planungen für den Bau der U5-Haltestelle Nordheimstraße wie lange gesperrt werden?

 

Zu 2.:

Der Verkehr sowohl auf der Nordheimstraße, als auch im Kreuzungsbereich mit der Fuhlsbüttler Straße soll während der Bauzeit der U5-Haltestelle Nordheimstraße aufrechterhalten werden. Zeitweise sind Spurreduzierungen oder eingeschränkte Abbiegebeziehungen erforderlich.

Die Sahlenburger Straße kann bauzeitlich nur über Schmuckshöhe/Beisserstraße angefahren werden.

Im Übrigen siehe Planfeststellungsunterlagen.

 

  1. Wie wird die Erschließung der Anliegerinnen und Anlieger über verträgliche und sichere, Wege gewährleistet?

 

Zu 3.:

Die Zugänge zu den Grundstücken sind fußläufig und mit Fahrzeugen entsprechend der Nutzung des Grundstücks über die gesamte Bauphase gewährleistet.

 

  1. Welche Ausweichstrecken sind jeweils angedacht?

 

Zu 4.:

Siehe Antwort zu 2.

 

  1. Wie hoch ist die tägliche Kfz-Belastung der in Rede stehenden Straßen für Sperrungen?

 

Zu 5.:

Grundsätzlich kann der Verkehr mit bauzeitlich reduzierter Spuraufteilung aufrechterhalten werden.

 

Ort        DTVw  Schwerverkehrsanteil

Steilshooper Allee östlich Eichenlohweg   39.000  2%

Fuhlsbüttler Straße südlich Meister-Bertram-Straße 23.000  6%

 

DTVw: durchschnittliche tägliche Kfz-Verkehrsstärke an Werktagen

Quelle: Verkehrsmengenkarte der FHH, 2017

 

  1. Wann sollen die Planungen in welchen Ausschüssen des Bezirkes Nord vorgestellt werden?

 

Zu 6.:

Die Planungen wurden dem Verkehrsausschuss der BV Hamburg-Nord am 21.02.2018 und am 20.02.2019 vorgestellt.

 

 

 

  1. Wie lange und mit welchen Einschränkungen wird im Rahmen des Baus der U5-Haltestelle Nordheimstraße im Haltestellenumfeld gerechnet?

Wie verläuft die Baustellenkoordination mit zukünftigen möglichen anderen Bauaktivitäten/Vollsperrungen z.B. Sanierung der Wellingsbütteler Landstr. ab?

 

Zu 7.:

Es ist während des Baus der U5-Haltestelle Nordheimstraße mit baustellentypischen Einschränkungen zu rechnen (siehe Frage 2). Ferner ist bautypischen Begleiterscheinungen wie Staub, Schmutz Erschütterungen und Baustellengeräuschen zu rechnen.

Die Maßnahmen der U-Bahn-Linie U5 sind Bestandteil der Baustellenkoordinierung.

 

 

 

 

Andreas Schott Martina Lütjens

Fraktionsvorsitzender Caroline Mücke-Kemp

 

 

 

Petitum/Beschluss