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Vergabe von Ausnahmegenehmigungen für das Anwohnerparken für Behördenmitarbeiter:innen

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Im Regionalausschuss Eppendorf/Winterhude (EWi) am 20.02.2023 wurden die Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb von Gewerbetreibenden durch die Einführung von Anwohnerparkplätzen erörtert.

 

Die anwesenden Gewerbetreibenden berichteten, dass Viele keine Ausnahmegenehmigungen erhalten haben. Anhand von zahlreichen Beispielen wurden die Probleme für den jeweiligen Betrieb anschaulich dargestellt. Ladenbesitzer:innen, die nicht mehr vor ihren Geschäften parken dürfen, können die An- und Auslieferung ihrer Waren nicht mehr angemessen gewährleisten. Lieferketten werden zum Teil unterbrochen.

 

Aber auch zahlreiche Mitarbeiter:innen von Handwerksbetrieben, Pflegediensten oder Krankenhausmitarbeiter:innen klagen über die schlechte Parksituation und die Ablehnung von Ausnahmegenehmigungen, was bereits zu Kündigungen geführt hat.

 

Auf der anderen Seite werden Parkplätze für Behördenmitarbeiter:innen im Bezirk Nord genehmigt.

 

 

Vorbemerkung der Verwaltung:

Beschäftigte der FHH erhalten für die Wahrnehmung von dringend erforderlichen Außendiensteinsätzen (zur Gefahrenabwehr, in Verbindung mit dem Transport von Ausrüstungsgegenständen u.a.) Ausnahmegenehmigungen des Landesbetriebs Verkehr (LBV) gemäß §§ 45/ 46 StVO.

 

Die Ausnahmegenehmigungen werden für den Einsatzbereich des Bezirksamtes erteilt; sie beschränken sich nicht auf Bewohnerparkgebiete, eine private Nutzung ist nicht zulässig. Die Kfz sind in diesen Fällen Einsatzfahrzeugen gleichzusetzen.

 

Die Ausnahmegenehmigungen berechtigen z. B. im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entgelt über die maximal erlaubte Parkzeit hinaus oder bei Parkscheibenregelung über die Parkzeit hinaus zu parken. Dies setzt die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben voraus und gilt im Übrigen nur für unaufschiebbare bzw. dringende Einsätze oder Tätigkeiten.

 

Dies vorausgeschickt, beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

  1. Wie viele Sonder- oder Ausnahmegenehmigungen für das Bewohnerparken in den Bewohnerparkzonen des Bezirks Hamburg-Nord wurden an Angestellte des Bezirksamtes Hamburg-Nord für ihren privaten PKW vergeben?

 

Antwort der Verwaltung:

Keine, siehe Vorbemerkung.

 

 

  1. Welche Begründungen liegen diesen Sonder- oder Ausnahmegenehmigungen zugrunde?

 

Antwort der Verwaltung:

Entfällt.

 

 

  1. Wenn mehrere, bitte die Anzahl der Genehmigungen und den dazugehörigen Grund aufführen.

Bitte die jeweiligen Zonen benennen.

 

Antwort der Verwaltung:

Entfällt

 

 

  1. Wie viele Anträge von Mitarbeitenden des Bezirksamtes wurden an den Landesbetrieb Verkehr gestellt und wie viele wurden genehmigt?

 

Antwort der Verwaltung:

Entfällt.

 

 

 

 

Dr. Udo Franz          09.03.2023

stellv. Bezirksamtsleitung

 

 

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