21-1421.1

Verfahrenssstand: Tempo 30 in der Richardstraße (Drs. 21-1421)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

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11.03.2024
Sachverhalt

 

Auf die im Hauptausschuss am 01.09.2020 ungeändert beschlossene Beschlussempfehlung aus dem RegA BUHD zu Tempo 30 in der Richardstraße (Drs. 21-1421), berichtet das Bezirksamt, Fachbereich Tiefbau, wie folgt zum Stand des Verfahrens:

 

Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke, bei der die Straße baulich so bleiben könnte, ist in dem Bereich der Richardstraße nicht möglich. Hierfür wurde bereits im Rahmen der Veloroutenplanung zur Uferstraße beim PK eine Stellungnahme eingefordert, die auf die fehlenden Anordnungsgründe in dem Bereich hinweist. Die dortige Berufsschule zählt bspw. nicht als schützenswerte Einrichtung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO).

 

Die Einrichtung einer Tempo 30-Zone wäre sowohl für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) als auch für das Bezirksamt grundsätzlich denkbar, wenn der betroffene Abschnitt auch gemäß der geltenden Regelwerke als eine Tempo 30-Zone ausgestaltet und erkennbar wäre. Hierzu wäre in erster Linie der Rückbau der aktuell vorhandenen Schutzstreifen für den Radverkehr sowie eine Verschmälerung der Fahrbahn bzw. eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs notwendig. Der gesamte Straßenabschnitt müsste dafür verkehrsplanerisch betrachtet und entsprechend umgestaltet werden.

 

Dabei wären allerdings noch einige Aspekte auf Umsetzbarkeit zu prüfen, etwa die zu erwartenden Verkehrsverlagerungen auf das umliegende Straßennetz, wie z.B. auf die parallel verlaufende Wagnerstraße (Veloroute 13) mit den dortigen ebenfalls untermaßigen Radverkehrsanlagen. Auch bauliche Aspekte wie die Anleiterbarkeit der Gebäude müsste bei einer Querschnittsanpassung überprüft werden.

 

Ein weiterer, offener Punkt ist die Knotengestaltung an der Kreuzung Uferstraße/Richardstraße, die für die Planung der Richardstraße nicht außer Acht gelassen werden sollte. Im Rahmen der Veloroutenplanung in der Uferstraße wurde mehrere Versuche unternommen, eine von allen Beteiligten akzeptierte Lösung hinsichtlich einer möglichst vorteilhaften Querung der Veloroute zu finden. Da dies nicht möglich war, wurde von Seiten der BVM empfohlen, den Knoten vorerst aus der Planung auszusparen und erst nach erfolgter Umsetzung der Uferstraße wieder aufzugreifen. Dies ist nun im Rahmen der jährlichen Vereinbarungen zum Bündnis für den Rad- und Fußverkehr erfolgt. Bei der nun anvisierten Variantenprüfung könnte auch die Umgestaltung der Richardstraße zu einer Tempo 30-Zone in die Abwägung mit einbezogen werden. Je nach Ergebnis würde eine Empfehlung zur Umgestaltung der gesamten Richardstraße unterschiedlich ausfallen beispielsweise würde eine signalisierte Lösung für den Knoten einer Tempo 30-Zone entgegenstehen. Zudem wäre noch zu klären, ob der mit einer Umgestaltung der Richardstraße einhergehende Mittelbedarf im Rahmen der Veloroutenmaßnahme abgedeckt werden kann, da er nicht aus den bezirklichen Rahmenzuweisungen finanziert werden kann.

 

Das Bezirksamt empfiehlt daher, die ersten Planungsschritte zur Gestaltung des Knotens Uferstraße/Richardstraße abzuwarten, um im Anschluss eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen für die Richardstraße treffen zu können. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros für die genannte Maßnahme soll noch im ersten Halbjahr 2024 erfolgen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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