Verbesserung der Verkehrssicherheit der Carl-Cohn-Schule durch Nachmeldung im Rahmen des "Sichere-Schulwege-Programms" Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 07.07.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Die zuständigen Stellen werden gebeten die Carl-Cohn-Schule zum „Sichere-Schulwege-Programm“ bei der BVM nachzumelden.
Die zuständigen Stellen werden gebeten einen Lösungsprozesses wie in Drs. 22/0293 (Gemeinsame Begehungen mit der Schulleitung, Vertreter der Elternschaft und dem zuständigen Polizeikommissariat durchführen und Problemstellen identifizieren, im Anschluss soll die Beurteilung von Verbesserungsmöglichkeiten auch unter Hinzuziehung anderer Träger öffentlicher Belange erfolgen, solange deren Zuständigkeit berührt wird, anschließend soll eine Folgeveranstaltung an der Schule durchgeführt werden, auf der die Ergebnisse der Prüfungen und ggf. bereits durchgeführte Maßnahmen vorgestellt und auf noch folgende Maßnahmen verwiesen werden) beschrieben, einzuleiten und durchzuführen.
Hier sollen die Carl-Cohn-Straße und die Otto-Wels Straße einbezogen werden.
Die zuständigen Stellen werden gebeten zu prüfen, ob in der Carl-Cohn-Straße im Abschnitt zwischen der Alsterdorfer Straße und der Otto-Wels-Straße eine Tempo-30-Zone beidseitig ohne Einschränkung des Radverkehrs eingerichtet werden kann.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob vor der Grundschule in der Carl-Cohn-Straße sogenannte „Kiss & Go“-Zonen eingerichtet werden können, die werktags montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 8:30 Uhr als Kurzhaltebereiche genutzt werden dürfen.
Ziel ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern, Elterntaxis gezielt zu lenken und die Sicherheit der Schulkinder im morgendlichen Bringverkehr zu erhöhen.
Die „Kiss & Go“- Zonen sind im Besten Falle auf beiden Straßenseiten vor der Verkehrsampel einzurichten.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Zu 1.:
Es gibt kein „Sichere-Schulwege-Programm der BVM. Die BVM begleitet den Prozess zur Erstellung eines Leitfadens für die Einrichtung temporärer Schulstraßen. Ein Maßnahmenprogramm ist damit nicht verbunden.
Zu 3.:
Die Einführung einer Tempo-30-Zone wurde unter verkehrspolitisch-konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung durch die BVM geprüft.
In der Carl-Cohn-Straße verkehren keine Buslinien, zudem liegt die Verkehrsstärke im genannten Straßenabschnitt unter 4.000 Kfz/24h. Vor dem Hintergrund der geringen Verkehrsbedeutung ist die Umgestaltung zu einer Tempo-30-Zone als verträglich einzustufen. Aus diesem Grund stimmt die BVM der Einführung einer Tempo-30-Zone in diesem Abschnitt zu.
Die Umsetzung liegt in der fachlichen und finanziellen Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Isabel Permien
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