22-3308

Verbesserung der Mobilfunkversorgung - Beseitigung von Funklöchern Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.02.2026 (Drs. 22-3035)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 09.04.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.18

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, inwieweit an den folgenden Standorten Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung bzw. eine Netzerweiterung möglich sind:
  • Bereich Schönsberg, Freesienweg, Aalkrautweg, Wickenweg, Petunienweg, Feldblumenweg, Hohensasel, Saselhörn, Mellingburgredder (Hamburg-Sasel),
  • Bereich Düpheid, Hüllenkamp, Hüllenkoppel und im östlichen Teil der Grunewaldstraße (Hamburg-Rahlstedt),
  • S-Bahn-Strecke zwischen Poppenbüttel und Ohlsdorf,
  • Alte Landstraße.
  1. Die Fachbehörde wird zudem gebeten, mit den Mobilfunknetzbetreibern in Kontakt zu treten und unter Hinweis auf das TKG-Änderungsgesetz 2025 mögliche Ausbauoptionen, Ersatzstandorte oder Neubaumasten zu prüfen und entsprechende Maßnahmen zu initiieren.
  2. Die Fachbehörde wird gebeten, der Bezirksversammlung im Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz über die Ergebnisse, mögliche Ausbaupläne, die Möglichkeiten der Meldung von Mobilfunklöchern, Verfahren zur Einflussnahme auf Defizite sowie den zeitlichen Rahmen der beabsichtigten Maßnahmen zu berichten.

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Deutsche Telekom Technik GmbH und der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG wie folgt Stellung:

Gemäß parametrisierten Versorgungsdaten des Bundes (Stand 12/2025) liegt die Verfügbarkeit des neuesten Mobilfunkstandards 5G in Hamburg bei über 99,6% der Stadtfläche bei mindestens einem Netzbetreiber. Im Bezirk Wandsbek sind gemäß Mobilfunk-Monitoring des Bundes sogar 100 % der Bezirksfläche mit mindestens einem 4G- und über 99,9 % der Bezirksfläche mit mindestens einem 5G-Netz versorgt. Gleichwohl stimmen Versorgungsqualität und wahrgenommene Nutzererfahrung im Mobilfunk zuweilen nicht mit der theoretisch vorhandenen Versorgung aus den gemeldeten Daten überein. Qualitätsparameter im Mobilfunk können temporären (z.B. aufgrund von kurzfristiger Überlastung des Netzes) und/oder anbieterseitig begründeten (z.B. aufgrund der Netzqualität, Sendeleistung und Standortverfügbarkeit der Anbieter) Schwankungen unterliegen. Zudem hat auch Topographie, Vegetation und Bebauung (z.B. Indoor- vs. Outdoor-Empfang) im zu versorgenden Gebiet wechselnden Einfluss auf die Versorgungsqualität. So bestätigen auch die Mobilfunknetzbetreiber mit Sendeanlagen in den betreffenden Gebieten im Bezirk Wandsbek auf Basis ihrer Netzdaten, dass die Versorgungsqualität hier nicht den eigenen Qualitätsansprüchen entspricht und verbessert werden soll.

Netzbetreiber und beauftragte Akquisiteure befinden sich derzeit auch im Austausch mit den fachlich zuständigen Stellen der Stadt auf der Suche nach geeigneten Mobilfunkstandorten, um die Mobilfunkversorgung verbessern zu können. Grundsätzlich besteht im betreffenden Gebiet nach Angaben der Netzbetreiber nur eine geringe Bereitschaft auf Seiten von Eigentümerinnen und Eigentümern zur Vermietung von geeigneten Dächern und Grundstücken an Mobilfunknetzbetreiber. Die Bereitschaft, solche Flächen als Standorte und Liegenschaften zu vermieten ist gleichwohl Grundvoraussetzung, um zukünftig eine verbesserte Mobilfunkversorgung sicherstellen zu können. Interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer, die Liegenschaften für Mobilfunk bereitstellen wollen, können sich an die Mobilfunknetzbetreiber oder Funkturmunternehmen, die dafür auch entsprechende Informationsangebote bereitstellen, wenden.

Zu Punkt 1:

  • Im Bereich Schönsberg, Freesienweg, Aalkrautweg, Wickenweg, Petunienweg, Feldblumenweg, Hohensasel, Saselhörn, Mellingburgredder (Hamburg-Sasel), befinden sich die Netzbetreiber seit längerer Zeit auf Standortsuche, erhalten allerdings nach eigenen Angaben von den für eine Mobilfunkanlage geeigneten Standorten Absagen der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer. Ein Neubaustandort sei für die Netzbetreiber allerdings notwendig, um die Versorgung im Gebiet zu verbessern. Ein Netzbetreiber berichtet, dass ein Standort seitens der Eigentümer im Jahr 2020 gekündigt wurde, und seitdem nicht ersetzt werden konnte.
  • Auch im Bereich Düpheid, Hüllenkamp, Hüllenkoppel und im östlichen Teil der Grunewaldstraße (Hamburg-Rahlstedt) befinden sich die Netzbetreiber auf der Suche nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Versorgung. Neben der aktiven Suche nach einem Neubaustandort, besteht für einen Netzbetreiber auch die Möglichkeit für die Ertüchtigung eines Bestandsstandortes auf einem Gebäude der SAGA. Dazu finden zwischen Telekommunikationsunternehmen und SAGA derzeit Gespräche statt

.

  • Auch im Bereich der S-Bahn-Strecke zwischen Poppenbüttel und Ohlsdorf und der Alten Landstraße, wird aktiv gesucht, da insbesondere im Bereich Klein Borstel und Kornweg im Bezirk Hamburg-Nord Standorte fehlen, um die Versorgung im gesamten Gebiet nachhaltig zu verbessern. Zu möglichen Standorten befindet sich ein Netzbetreiber auch im Austausch mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord und erwägt die Planung einer weiterführenden Informationsveranstaltung. Überdies bestehen Überlegungen mittels der Nutzung eines Lichtmastes eine verbesserte Versorgung sicherzustellen. Nach Angaben der Netzbetreiber wurden Standortvorhaben in der Vergangenheit auch auf Grundlage von Widerständen innerhalb der Bevölkerung hin eingestellt.

Gleichzeitig besteht mit der vorhandenen Netzabdeckung, die derzeit gemäß Daten des Bundes und aktueller beihilferechtlicher Vorgaben als nicht unterversorgt gilt, auch keine Möglichkeit für staatliche Eingriffe. Die Versorgung mit Telekommunikationsinfrastruktur und der Ausbau von Mobilfunk gemäß Artikel 87f Grundgesetz erfolgt grundsätzlich durch private Telekommunikationsunternehmen.

Eine Einflussnahme der FHH ist darauf beschränkt, auf die Situation hinzuweisen und gute Rahmenbedingungen für den Ausbau von Mobilfunkstandorten zu schaffen, z.B. durch einfache Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung von Liegenschaften in öffentlicher Hand. Die Standortsuche der Mobilfunknetzbetreiber ist abhängig von der Vermietbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer geeigneter Standorte und weiteren Vorgaben aus dem Bau-, Denkmalschutz- und Naturschutzrecht.

Zu Punkt 2:

Im Hinblick auf das TKG-Änderungsgesetz 2025 ist in Bezug auf den Mobilfunkausbau insbesondere das dem Telekommunikationsausbau in § 1 Abs. 1 Satz 2 zugeschriebene überragende öffentliche Interesse von Belang. Weitere Informationen zur Wirkweise dieser Änderung stellt der Bundbereit (vgl. https://gigabitbuero.de/thema/anpassungen-im-telekommunikationsgesetz-faq-zum-uberragenden-offentlichen-interesse/).

Gleichzeitig verpflichtet das TKG-Änderungsgesetz 2025 keine Eigentümerinnen und Eigentümer von Liegenschaften zur Bereitstellung von Standorten für Mobilfunk und hat somit auf die derzeitige Standortknappheit in den betreffenden Gebieten in Wandsbek nur begrenzte Wirkung.

Zu Punkt 3:

Vertreterinnen und Vertreter von Netzbetreibern haben sich bereit erklärt, dem zuständigen Ausschuss für weitere Fragen und Auskünfte hinsichtlich der in Ziffer 3 erbetenen Informationen zur Verfügung zu stehen. Kontaktdaten können hierzu seitens der Behörde für Kultur und Medien bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund und des privatwirtschaftlichen Charakters des Mobilfunkausbaus wird eine Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der Fachbehörde derzeit für nicht erforderlich gehalten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
09.04.2026
Ö 14.18
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Schönsberg Petunienweg Sasel Rahlstedt Poppenbüttel Ohlsdorf Alte Landstraße Düpheid Alte Landstraße

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