Verbesserte Querungen und sichere Gehwegstrecke zum Schwalbenplatz - Stellungnahme des Bezirksamtes
Letzte Beratung: 02.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 9.3
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung
am 13.05.2024 mit oben genannter Thematik auseinandergesetzt und bei punktweiser Abstimmung folgende Beschlussempfehlung formuliert:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, die folgenden Punkte umzusetzen:
Punkt 1: einstimmig beschlossen
Punkt 2: einstimmig beschlossen
Punkt 3: einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion beschlossen
Punkt 4: einstimmig beschlossen
Begründung:
Im Anschluss an das Stadtteilgespräch vom 29.03.2023 zum Thema „Wege ohne Auto in Barmbek“ [1] hat eine AG des Stadtteilrats Barmbek-Nord Ideen aus der Veranstaltung bearbeitet, Anregungen für die Aufwertung der Grünzüge in der Stadtteilratssitzung beschlossen und diese in der Sitzung des Regionalausschusses am 11.03.2024 präsentiert. [2] Einige dieser Vorschläge der Eingabe sind nun hier mitaufgenommen.
Grünzüge beinhalten wichtige Wegestrecken für das Unterwegssein zu Fuß. Es gibt keine parkenden Autos, keinen Verkehrslärm und keine Abgase. Damit bieten sie für die Menschen ideale Orte der Ruhe, Erholung und Entspannung innerhalb des Stadtgebiets. Besonders Familien mit Kindern ermöglichen sie einen Aufenthalt ohne Gefahren durch den Autoverkehr. Kinder können hier ungestört laufen oder spielen. Für die Bewohner*innen des Stadtteils und Menschen im Stadtgebiet ermöglichen Grünzüge ebenso Begegnungen im sozialen Netz. Sie steigern damit die Lebens- und Aufenthaltsqualität im jeweiligen Wohngebiet und Stadtteil.
Darüber hinaus sind Grünzüge in bebauten Gebieten umweltrelevant: Sie regen die Bewohner*innen des Stadtteils an, ihre kurzen Wege klimafreundlich zu Fuß oder mit dem Rad zurückzulegen.
Der Schwalbenplatz als Grünzug stellt für Zufußgehende von der Fuhlsbüttler Straße durch die im Moment in Bau befindlichen Gebäude aus bis zur Habichtstraße eine attraktive Gehwegverbindung jenseits der Straßen dar. Es gibt dabei optional mehrere Wegstrecken rund um und über den Schwalbenplatz. Jedoch sind diese Gehwegstrecken besonders auf Höhe der Park-Eingänge teilweise schwer erreichbar.
Der verbesserte Zugang zum Schwalbenplatz ermöglicht nicht nur eine sichere Wegstrecke für die Zufußgehenden und mobilitätseingeschränkte Personen mit Rollator oder Rollstuhl. Auch wird damit insgesamt die Aufenthaltsqualität im Stadtteil und auf dem Schwalbenplatz gesteigert.
Das Bezirksamt nimmt im Einvernehmen mit dem Polizeikommissariat 31 wie folgt Stellung:
zu 1) Das ganzachsige Gehwegparken in Längsaufstellung ggü. der Straße Lißmannseck kann unterbrochen und eine Haltverbotsstrecke straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden. In diesem Zusammenhang muss zunächst der Gehweg und die Nebenflächen auf der östlichen Seite in diesem Bereich im Rahmen der Straßenunterhaltung instandgesetzt werden und mit Absperrpfosten sowie Fahrradanlehnbügeln gegen unzulässiges Parken gesichert werden. Nach Einbau der Absperrpfosten und Fahrradanlehnbügel kann auf die Umlaufsperre im südöstlichen Parkausgang verzichtet werden. Die Umsetzung erfolgt nach Priorisierung und vorhandenen Ressourcen.
zu 2) Die Anordnung einer Sperrfläche und ein abgesenkter Bordstein allein schafft keine barrierefreie Querungsstelle für Fußgänger. Der Bordstein kann im Wurzelbereich eines Straßenbaumes (Kastanie von 1918) nicht weiter abgesenkt werden. Eine Fällung eines alten Straßenbaumes an dieser Stelle ist nicht vertretbar. Die Nebenfläche vor Schwalbenplatz 13 hat bereits ein starkes Quergefälle, dass sich durch die Absenkung des Hochbordes noch verstärken würde und so nicht barrierefrei hergestellt werden kann. Auch die Gehwegüberfahrt zum Park hat ein erhebliches Gefälle, sodass ein größerer Umbau zur Herstellung einer Barrierefreiheit erforderlich wäre. Im Umfeld sind auf Höhe der Straßen Habichtsweg und Heidhörn Gehwege mit abgesenkten Bordsteinen bereits vorhanden, sodass eine weitere Querungsstelle innerhalb der Tempo-30-Zone als nicht zwingend erforderlich eingeschätzt wird.
zu 3) Die Querungsstelle für Fußgänger ist an der Ecke Schwalbenplatz / Habichtsweg durch die abgesenkten Borde und Absperrpfosten soweit gut erkennbar. Gem. StVO darf vor abgesenkten Borden und im Einmündungsbereich bis zu 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten nicht geparkt werden. Der Bereich wird weiter beobachtet. Sollte es vermehrt zu Fehlverhalten kommen, werden die Möglichkeiten einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung mit Sperrflächen- und Parkstandsmarkierungen geprüft.
zu 4) Der Vorschlag wird in die Liste der gesammelten Standortvorschläge von Fahrradanlehn- und Lastenradbügel aufgenommen und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten geprüft.
Weitere Mitteilungen hierzu erfolgen im KUM.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
keine
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