Veloroute 4 - Fuhlsbütteler Damm hier.: Außerplanmäßige Fällung von vier Bäumen
Mit der o.g. Maßnahme hat sich der Ausschuss in den Sitzungen am 01.06.2018 (1. Planverschickung) und 26.11.2019 (Schlussverschickung) befasst.
Aufgrund der im Rahmen der Planung durchgeführten baumgutachterlichen Untersuchung in Verbindung mit punktuellen Aufgrabungen wurde in Aussicht gestellt, im Fuhlsbütteler Damm die Nebenflächen zwar teilweise mit Sonderbauweisen aber ohne weiteren Baumverlust durchführen zu können.
Eine abschließende Beurteilung für alle Bäume konnte allerdings erst im Rahmen der Baumaßnahme bei vollständiger Freilegung der Wurzeln erfolgen.
Die beauftragte baumpflegerische Baubegleitung und ein zusätzlich bestellter Baumgutachter haben nach dem Freilegen des Baubereiches in der südöstlichen Nebenfläche nun festgestellt, dass an vier Standorten eine so erhebliche Wurzelentwicklung vorliegt, dass eine Durchtrennung sich für die Herstellung des Radweges als baumunverträglich darstellen würde.
Bei allen vier Bäumen sind durch die Zwangspunkte wie die ebenerdigen Zugänge zu den Hauseingängen und die Gewährleistung der Querneigung für die Entwässerung keine Überhöhungen oder Sonderbauweisen in ausreichendem Maße möglich, um den Geh- und Radweg in der geplanten Breite sowie mit ausreichendem Aufbau herzustellen. Da weder untermaßige Einengungen noch unbefestigte Abschnitte den steigenden Radverkehrszahlen und dem Velorouten-Standard gerecht werden, müssen 4 Linden gefällt werden.
Die zu fällenden Bäume werden wieder durch Linden 1:1 im Baufeld auf den alten Standorten ersetzt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleiter
keine