21-3069

Unterstützung für den SC Urania Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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25.01.2022
20.01.2022
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport hat sich in seiner Sitzung am 30.11.2021 mit der o.g. Thematik beschäftigt und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten sich dafür einzusetzen, dass

 

  1. das Bezirksamt Hamburg-Nord und der SC Urania sich im Januar 2022 dazu austauschen, welche Ausweichflächen für die Bauzeiten benötigt werden,

 

  1. das Bezirksamt bis März 2022 Ausweichsportstätten benannt hat,

 

  1. die Finanzbehörde sowie die Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG gebeten werden, den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen eine temporäre Nutzung des aufgegebenen Kirchenstandorts am Rudolphiplatz möglich ist und ggfs. die Kreativgesellschaft oder das Landessportamt als Zwischennutzungsvermieter zu beauftragen.

 

 

Hintergrund:

An der Habichtstraße entsteht auf dem bisherigen Fußballplatz des SC Urania ein neues Sportzentrum. Neben einem Kunstrasenspielfeld wird ein neues Gebäude errichtet, das den Sportler*innen, aber auch Gruppen aus den angrenzenden Quartieren in Barmbek-Nord oder dem Dulsberg ein neues zu Hause bietet.

 

Die Gesamtkosten von über sechs Millionen Euro werden aus öffentlichen Mitteln getragen – die Fertigstellung ist für Ende 2023 vorgesehen. Der Abriss der bisherigen Sportstätten ist für das 2. Quartal 2022 vorgesehen.

Zeitgleich soll die bisher von vielen Sportgruppen des gemeinnützigen Stadtteilvereins genutzte Sportanlage an der Königshütter Straße erneuert werden. Zusammen mit dem noch unbekannten zukünftigen Betreiber werden die baulichen Details abgestimmt. Neben der Erneuerung der Funktionsräume sollen in einem Neubau auch Bewegungsräume entstehen. Die Gesamtkosten von über fünf Millionen Euro werden aus öffentlichen Mitteln getragen – die Fertigstellung ist für Ende 2023 vorgesehen.

Die Gleichzeitigkeit der Baumaßnahmen bedingt, dass die beiden bisher mitgliederstärksten Abteilungen des Sportvereins über mindestens ein Jahr in ihrer Sportausübung beeinträchtigt sind. Der Traditionsverein aus Barmbek-Nord benötigt in dieser besonders herausfordernden Situation eine kräftige Unterstützung des Bezirksamts Hamburg-Nord.

 

Um die eintretende Lage für den ehrenamtliche Vereinsführung und die über 600 Mitglieder gestalten zu können, ist die Nutzung des aufgegebenen Kirchenstandorts St. Bonifatius als temporärer Vereinssitz sowie die vorübergehende Einrichtung von Sporträumen eine vielversprechende Option. Als Labor für die spätere Fortführung von Kursangeboten bietet die ungenutzte Immobilie viele Möglichkeiten, die Zusammenarbeit mit dem umliegenden Quartieren zu erproben, um diese nach Fertigstellung der neuen Sportstätten fortzuführen. Die Verwertung des städtischen Grundstücks am Rudolphiplatz kann bis Ende 2023 entwickelt und nach dem Umzug des SC Urania in das neue Sportzentrum vollzogen werden.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu Ziffer 3. Wie folgt Stellung:

Das Landessportamt unterstützt eine temporäre Bereitstellung von Ersatzräumlichkeiten für den SC Urania von 1931 e.V. ausdrücklich, um den Sport- und Vereinsbetrieb während der Bauphase an der Habichtstraße so gut es geht fortzusetzen. Sofern die Räumlichkeiten des ehemaligen Kirchenstandorts am Rudolphiplatz hierfür geeignet sind, kann dies eine sinnvolle Lösung im Sinne des Sports sein.

Die Behörde für Inneres und Sport / das Landessportamt kann die Rolle eines Zwischennutzungsvermieters, wie im Beschluss dargestellt, nicht übernehmen. Hierfür notwendige Ressourcen sind auf Seiten der Fachbehörde nicht vorhanden, sie ist auch nicht für die Bereitstellung von Räumlichkeiten für soziale Einrichtungen / Vereine im Quartier zuständig.

Sofern eine Direktanmietung der Räume durch den Verein beim LIG nicht möglich ist, sollte daher das Bezirksamt, das auch Vorhabenträger der Baumaßnahme an der Habichtstraße ist, als Zwischennutzungsvermieter auftreten.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

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