Umsetzung des Bebauungsplan Winterhude 20 - Stellungnahme des Bezirksamtes
Die, im Bebauungsplan Winterhude 20 dargestellte Wegeverbindung zwischen Dorotheenstraße und Moorfuhrtweg, verläuft über drei private Flurstücke (2794, 2792, 2671 der Gemarkung Winterhude). In den dazugehörigen Grundbuchblättern der Flurstücke sind keine grundstücksbelastenden Dienstbarkeiten eingetragen. Somit hat die Freie und Hansestadt Hamburg keine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung der Wegeverbindung.
Versuche der Kontaktaufnahme über verschiedene Kommunikationskanäle zu den betreffenden Grundeigentümern mit dem Ziel der freiwilligen Öffnung der Wegeverbindung waren nicht bzw. nur bedingt erfolgreich. Weitere Bemühungen würden nicht zu dem gewünschten Ziel führen. Daher wird das Bezirksamt die Bemühungen zur Umsetzung der Wegeverbindung zwischen Moorfuhrtweg und Dorotheenstraße bis auf Weiteres einstellen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine