Umlaufsperren als Hindernis für Rad- und Fußgängerverkehr vermeiden Antrag der Fraktion Die Linke
Umlaufsperren (auch „Hammelsprung“, Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ genannt) können bei
separat geführten Wegen für Fußgänger*innen und / oder Radfahrer*innen unmittelbar vor der
Querung von Straßen, Wegen oder Gleisen angezeigt sein. Die Anordnung erfolgt zur
Gefahrenabwehr ohne konkrete bauliche Vorgaben.
Der Einsatz von Umlaufsperren soll nur erwogen werden, wenn:
Viele der im Bezirk aufgestellten Umlaufsperren sind unzeitgemäß und stellen dadurch eine
Behinderung für den Fuß- und Radverkehr dar. Das Radfahrverhalten hat sich stark verändert. Viele Menschen nutzen im Alltag mittlerweile Lastenfahrräder oder Fahrräder mit Anhängern. Diese passen nicht durch diese Sperren hindurch. Zum Teil sind Umlaufsperren so aufgestellt, dass ein Durchkommen mit Kinderwagen schwer bis unmöglich ist (bspw. Umlaufsperre bei der
Fahrradabstellanlage an der S-Bahnhaltestelle Hoheneichen).
Dies vorausgeschickt, beantragen wir daher, alle Umlaufsperren im Bezirk auf Passierfähigkeit mit Lastenfahrrädern, Fahrrädern mit Anhängern sowie Kinderwagen zu überprüfen. Wo diese
Passierfähigkeit nicht gegeben ist oder die Umlaufsperren keinen oben genannten Zweck erfüllen, sollten die Umlaufsperren entfernt oder maßgeblich verändert werden.
Das Bezirksamt wird gebeten
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