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Umfassende Verkehrsberuhigung für das Kellinghusen-Quartier! Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.10.2021
06.04.2021
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 18.01.2021 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und mehrheitlich unter Gegenstimmen von der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

Das Vorsitzende Mitglied setzt sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür ein, dass diese eine umfassende Verkehrsberuhigung im Kellinghusen-Quartier etablieren möge. Dazu zählen mindestens

  1. Die Umgestaltung der Geffckenstraße zur Zone 30 inkl. baulicher Maßnahmen.
  2. Die Umgestaltung der Heilwigstraße zwischen Heilwigbrücke und Kellinghusenstraße zur Zone 30 inkl. baulicher Maßnahmen.
  3. Die Ausweisung und entprechende Umgestaltung der Goernestraße zwischen Kellinghusenstraße und Goernebrücke als Fahrradstraße im Rahmen des Ausbaus zur Veloroute 13. Die Goernestraße soll dabei Vorfahrt gegenüber Gaedechensweg und Heilwigstraße bekommen

 

Begründung:

Das Kellinghusen-Quartier in Eppendorf wird von der Alster, dem Isebekkanal, dem gemeinsamen Bahndamm von U1 und U3, der Kellinghusenstraße sowie der Hudtwalckerstraße umgrenzt (vgl. Karte). Mit Loogestraße, Geffckenstraße sowie Heilwigstraße gibt es in diesem relativ kleinen Gebiet gleich drei parallele Vorfahrtsstraßen, die jeweils Tempo 50 erlauben. Dies scheint noch eine Gestaltung aus der Zeit der „autogerechten Stadt“ zu sein.  Heute wünschen sich sowohl die Anwohner*innen als auch der Fuß- und der Fahrrad-Durchgangsverkehr eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Quartier.

Der Ausbau im Veloroutenstandard der inmitten des Quartiers gelegenen Goernestraße (Veloroute 13) steht noch aus. Derzeit müssen Radler*innen am Gaedechensweg ggf. wegen Verkehrs von rechts anhalten, an der Querung der Heilwigstraße zwingt sogar ein Stoppschild zum erneuten Halt. Das spricht für eine Beruhigung des Verkehrsflusses und eine Veränderung der Vorfahrtsregeln.

Anwohner*innen beklagen zum einen den Lärm des schnellen Kfz-Durchgangsverkehrs, zum anderen die eingeschränkten Möglichkeiten, sicher auf die andere Straßenseite zu kommen, wenn zur Hauptverkehrszeit der Strom schneller Autos auf den Vorfahrtsstraßen mal wieder nicht abreißt.

Eine Lösung könnte eine umfassende Verkehrsberuhigung für das gesamte Quartier als Teil des Veloroutenausbaus sein. Geffckenstraße und Heilwigstraße sind zu sehr  Durchgangsstraßen. Der dort stetig wachsende Radverkehr braucht einen guten Verkehrsfluss auch über die Kreuzungen. Dazu wäre besonders eine Zone 30 geeignet, weil hier bauliche Maßnahmen ergriffen werden können, um die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen (z.B. Einbau von „Nasen“, Ummarkieren von Parkständen). Zudem könnten auch Querungstellen für Fußgänger*innen mittels Fahrbahneinengung eingerichtet werden.

Für den Radverkehr bietet es sich an, die Goernestraße, die heute schon Zone 30 ist, zur vorfahrtsberechtigten Fahrradstraße umzugestalten. Dies würde weniger Stopps für Radler*innen bedeuten und zudem das Ziel unterstützen, den Durchgangsverkehr aus Heilwigstraße und Geffckenstraße heraus zu halten.

Um von Synergien profitieren zu können wäre es sinnvoll, die gesamte Maßnahme an den Ausbau der Veloroute 13 des LSBG zu koppeln.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1 und 2:

Über die Einführung einer Tempo-30-Zone in der Heilwigstraße (Abschnitt zwischen Kellinghusenstraße und Geffckenstraße) und in der Geffckenstraße wurde in der Vergangenheit bereits häufiger diskutiert. Seitens der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) (damals BWVI) und des Bezirksamtes Hamburg-Nord wurde bisher darauf hingewiesen, dass eine Tempo-30-Zone sowohl die Geffcken- als auch die Heilwigstraße im o.g. Abschnitt berücksichtigen muss, da beide Straßen von der Funktionalität als gleichwertig zu betrachten sind. Die Verkehrsstärke liegt in beiden Abschnitten bei ca. 3.000 Kfz/Tag mit 1 % Schwerverkehrsanteil.

Bisher standen der Einrichtung einer Verkehrsberuhigung vorwiegend finanzielle Gründe und die bauliche Umsetzbarkeit entgegen. Aufgrund des breiten Straßenquerschnitts werden bauliche Maßnahmen zur Akzeptanz der Tempo-30-Zonen als erforderlich eingestuft.

 

Die Umsetzung dieser baulichen Maßnahmen liegt in fachlicher und finanzieller Zuständigkeit des Bezirksamtes Hamburg-Nord.

 

Zu 3:

Ein Ausbau der Goernestraße zur Fahrradstraße ist begrüßenswert; bisher waren in der Goernestraße im Rahmen der Veloroute 13 aufgrund der notwendigen zeitlichen Prioritätensetzung im gesamten Veloroutenprogramm keine Ausbaumaßnahmen vorgesehen. Der Vorschlag wird daher im weiteren Prozess zum Veloroutenausbau geprüft, zumal gem. Drs. 22/106 (Einigung der Bürgerschaft mit der Volksinitiative Radentscheid) auf der Veloroute 13 nunmehr ein besonders hoher Standard erreicht werden soll. Dabei wird auch geprüft, ob im Rahmen von Planung und Bau der Goernestraße auch die Verkehrsberuhigung von Heilwigstraße und Geffckenstraße umgesetzt werden kann.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

Anhänge

 

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