21-4999.1.1

Überprüfung der Brücke Hummelsbütteler Landstraße Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.03.2024
Ö 6.6
22.02.2024
Sachverhalt

 

Ausgehend von einem Antrags der CDU-Fraktion hat der Regionalausschuss  Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Langenhorn-Alsterdorf-Groß Borstel in seiner Sitzung am 15.01.2024 einen interfraktionellen Antrag formuliert und einstimmig folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

Der Herr Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass

 

  1. eine Überprüfung der Brücke bzw. der Dehnungsfugen vorgenommen wird,
  2. dem Regionalausschuss über das Ergebnis berichtet wird.

 

Begründung:

Die Linie U1 der Hochbahn unterquert im Bereich der Station Fuhlsbüttel die Hummelsbütteler Landstraße. Anwohner berichten von ungewöhnlichen Geräuschen auf der Fahrbahn bzw. Brücke. Eine mögliche Ursache könnten die Dehnungsfugen auf der Fahrbahn/Brücke der Hummelsbütteler Landstraße sein.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Eine erste Meldung erreichte den zuständigen Brückenbetrieb des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bereits am 9. Januar 2024. Eine Überprüfung der Fahrbahnübergänge sowie Dehnungsfugen in Form einer Sonderprüfung nach DIN 1076 erfolgte am 12. Januar 2024 durch die Bauwerksprüfabteilung des LSBG. Die Brückenbauwerke werden grundsätzlich in einem regelmäßigen Prüfintervall alle drei Jahre einer Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterzogen.

 

Zu 2.:

Im Rahmen der Sonderprüfung aus 2024 wurde über die Ergebnisse der Hauptprüfung nach DIN 1076 aus 2022 hinaus ein neuer Schaden im Anschlussbereich zur Fahrbahnübergangskonstruktion sowie eine Schadenserweiterung in der Fugenfüllung festgestellt. Im Rahmen eines Absatzes im Anschlussbereich zwischen Belag und Stahlkonstruktion kann es bei einer Überfahrt durch schwerere Fahrzeuge zu einem schlagenden Geräusch kommen. Der LSBG sieht für das Instandsetzungskonzept eine mittelfristige Durchführung dieser Maßnahme vor.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Isabel Permien