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U5-Bau in Bramfeld: Nachteile für andere schutzwürdige öffentliche oder private Belange minimieren

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Hamburg plant eine neue U-Bahn-Linie, die U5. Der erste Abschnitt U5 Ost schließt die Stadtteile Bramfeld, Steilshoop, Barmbek-Nord und City Nord an das S- und U-Bahn-Netz an. Die genaue Lage der Haltestellen und die Streckenführung sind im Dezember 2017 beschlossen worden.

 

Auf 5,8 Kilometern Neubaustrecke werden fünf Haltestellen entstehen: Darunter zwei auf dem Gebiet des Bezirks Wandsbek: Am Bramfelder Dorfplatz und in der Gründgensstraße (Steilshoop), sowie ein Zielschacht in der Straße Heukoppel.

 

Gemäß Erläuterungsbericht (Anlage 02.01 zu Ziffer 6.1 soll der Bau der U-Bahn mit möglichst geringen Nachteilen erfolgen.

„Daher gilt es, eine Vorzugsvariante zu finden, durch die diese Planungsziele möglichst gut und mit möglichst geringen Nachteilen für andere schutzwürdige öffentliche oder private Belange erreicht werden können.“

 

Der Zielschacht der U5 soll in Bramfeld in der Heukoppel in einem Wohngebiet realisiert werden. Private Belange werden dadurch massiv beeinträchtigt. Es stellt sich die Frage, weshalb der Schacht nicht auf öffentlichem Grund bspw. auf der Fuchswiese oder der Ellernreihe realisiert wird?

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

1.)    Wurde geprüft, ob der Zielschacht auf den Grünflächen der Ellernreihe enden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2.)    Mit welchen Kosten wird für die Erstellung des Zielschachts in der Heukoppel gerechnet?

3.)    Mit welchen Kosten wird für die Erstellung des Zielschachts in der Ellernreihe gerechnet?

4.)    Wie lang ist die Vortriebsstrecke des Zielschachts im Bereich der Sportanlage Ellernreihe?

5.)    Wie lang ist die Vortriebsstrecke des Zielschachts im Bereich der Heukoppel?

6.)    Wieso muss die Vortriebsstrecke des Zielschachts im Bereich der Sportanlage Ellernreihe länger sein als die in der Heukoppel?

7.)    Würde ein Zielschacht auf öffentlichen Grünflächen der Ellernreihe aus der Sicht der zuständigen Behörde geringere Nachteile für private Belange nach sich ziehen? Wenn nein, wieso nicht?

8.)    Wieso muss auf Bögen im Bereich der KAA für den Kupplungsvorgang der Fahrzeuge verzichtet werden?

9.)    Weist die Hochbahn bereits bogenförmige Abstellanlagen auf? Wenn ja, welche und wieso können diese bogenförmig betrieben werden?

10.) Wurde geprüft, ob der Zielschacht auf der Grünfläche der Fuchswiese (zwischen Reembusch und Heukoppel, hinter dem Gymnasium Johannes-Brahms) enden kann? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wieso sind die Ergebnisse nicht veröffentlicht worden? Wenn nein, warum nicht?

11.) Würde ein Zielschacht auf der Grünfläche der Fuchswiese (zwischen Reembusch und Heukoppel, hinter dem Gymnasium Johannes-Brahms) aus der Sicht der zuständigen Behörde geringere Nachteile für private Belange nach sich ziehen? Wenn nein, wieso nicht?

12.) Welche Einschränkungen ergeben sich durch die Baustelle in der Heukoppel (insbesondere Rettungs- und Versorgungswege/-Möglichkeiten für das Flurstück 10303)?

13.) Müssen private Grundstücke für den Bau des Zielschachts in der Heukoppel in Anspruch genommen werden? Wenn ja, welche und in welcher Form?

14.) Welche Maßnahmen sind von der zuständigen Behörde angedacht, wenn die Anwohner die Inanspruchnahme des privaten Grunds verweigern?

  1. Ist eine Enteignung möglich? Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage?

15.) Wie und nach welchen Vorgaben werden die Anwohner für die Inanspruchnahme des privaten Grunds entschädigt?

16.) Durch den Bau und der Inanspruchnahme des privaten Grunds werden sich Mietminderung bedingen. Können die Anwohner dafür Entschädigung beantragen und in welcher Höhe?

 

17.) Wann wurden die Planungen für den Bau des Zielschachts fertig gestellt?

18.) Wann und wie wurden die Anwohner in der Heukoppel über die Planungen zum Bau des Zielschachts informiert?

19.) Warum wurden die Anwohner nicht früher informiert?

20.) Ist der zuständigen Behörde bekannt, dass das Flurstück 10303 Wärmepumpenanlagen und Erdsonden im Boden aufweist? Wenn ja, wie soll verhindert werden, dass diese zerstört werden? Wenn nein, sollen diese noch in die Planungen aufgenommen werden und wie?

21.) Soll die Fläche des Übungsplatzes in Steilshoop, hinter dem Café „Jetzt“, Ecke Gründgensstraße/Alfred Mahlau-Weg für den Bau der U5 mittelbar oder unmittelbar genutzt werden? Wenn ja, welche Nutzung ist wann geplant?

22.) Sollen Flächen bei der Ellernreihe für den Bau der U5 mittelbar oder unmittelbar genutzt werden? Wenn ja, welche Nutzung ist wann geplant?

23.) Gibt es Planungen, die Bramfelder Chaussee komplett für den U5 Bau zu sperren? Wenn ja, wie lange soll die Sperrung andauern?

24.) Wurde eine Anbindung der U5 bis an die U-Bahn-Haltestelle Farmsen geprüft? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen und wenn nein, warum nicht?

25.)                       Wenn die U5 von Bramfeld aus weiter ausgebaut werden sollte, welcher Stadtteil wäre in Anbetracht der derzeitigen Streckenführung vorgesehen (z.B. Farmsen, Bergstedt, …)?

 

Anhänge

 

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Bramfeld

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