Tempo 30 Zone im Elligersweg Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Letzte Beratung: 14.12.2020 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 17.08.2020 mit dem o.g. Thema auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNE- und SPD-Fraktion befasst und einstimmig die folgende gegenüber des ursprünglichen Antrages geänderte Beschlussempfehlung verabschiedet:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, zu prüfen,
1) ob eine Tempo-30-Zone für den gesamten Streckenabschnitt des Elligerswegs von der Heinrich-Helbing-Straße bis zur Fuhlsbüttler Straße gemäß §45, Abs. 1 (c) STVO möglich ist;
2) und falls nicht, unter welchen Umständen die o.g. Strecke in die Tempo-30-Zonen des Quartiers einbezogen werden können.
Begründung:
Der EIligersweg ist ein allgemeines Wohngebiet. Es existieren ab Rümkerstraße keine Ampelanlagen. Vorfahrtsschilder gibt es an der Ecke Matthias-Scheits-Weg und Rungestraße. Der Elligersweg wird häufig von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen benutzt; die Strecke hat fast durchgehend Leitlinien. Die meist sehr schmalen Radwege ohne Benutzungspflicht sind an vielen Stellen so beschädigt, dass sie nicht befahrbar sind. Zudem blockieren oft parkende Autos die Wege.
Der Elligersweg ist eine stadtteilverbindende Straße und hat je Fahrtrichtung einen Fahrstreifen. Sie dient den aus den links und rechts des Wegs kommenden Verkehrsteilnehmer*innen als Sammelstraße. Zudem verbindet diese Straße mit der Meister-Francke-Straße von Süd nach Nord die beiden Hauptverkehrsstraßen Nordheim- und Steilshooper Straße miteinander.
Die Strecke von der Fuhlsbüttler Straße bis zur Meister-Francke-Straße ist schon eine Tempo-30-Zone. Die „Verkehrsinitiative Elligersweg / Meister-Francke-Straße”, die sich gebildet hat, bemüht sich seit Jahrzehnten um eine Verbesserung der Situation am Elligersweg. Der Durchgangsverkehr hat wie Bürger*innen berichten, in den letzten Jahren stark zugenommen. Anwohner*innen klagen über zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastung durch den Individualverkehr. Das Unfallvorkommen hat lt. Verkehrsinitiative Elligersweg/Meister-Francke-Straße an der Straße besonders zugenommen.
Mit ihrer Hauptforderung hatte die Initiative, einer Realisierung einer Tempo-30-Zone für den gesamten Streckenabschnitt beginnend von der Steilshooper Straße / Rümkerstraße bis Ende der Meister-Francke-Straße oder bis Nordheimstraße / Steilshooper Allee, bisher keinen Erfolg.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1 und 2:
Die Anordnung einer Tempo-30-Zone ist nicht an jeder Stelle des Straßennetzes möglich. Während Hauptverkehrsstraßen bereits per se aufgrund ihrer besonderen Funktion von der Einführung einer Verkehrsberuhigung ausgeschlossen sind, sind bei Bezirksstraßen bestimmte Kriterien zu prüfen. Wichtige Strecken des Öffentlichen Personennahverkehrs und Einsatzwege für Rettungsfahrzeuge sind von einer Erweiterung der verkehrsberuhigten Bereiche ausgenommen.
Der Straßenzug Elligersweg / Meister-Franke-Straße ist eine Bezirksstraße mit einer Verkehrsbelastung von bis zu 4.000 Kfz/Tag mit einem Schwerlastanteil von 1 Prozent. Es handelt sich jedoch um einen langen Abschnitt, der in der derzeitigen Gestaltung teilweise keinen Tempo-30-Zonen Charakter aufweist. Beide Straßen sind als Sammelstraßen der rechts und links befindlichen Wohngebiete einzustufen. Zudem verbindet der Elligersweg mit der Meister-Francke-Straße die beiden Hauptverkehrsstraßen Nordheimstraße und Steilshooper Straße.
Zurzeit wird der Elligersweg nicht mit einer Buslinie befahren. Jedoch ist geplant, den Elligersweg mit einer Stadtbuslinie zu bedienen. In dem angesprochenen Bereich sollten im Elligersweg dazu auch mehrere Bushaltestellen neu entstehen, um die Erschließung in diesem Gebiet zu verbessern. Vor diesem Hintergrund wird eine Tempo 30 Zone skeptisch gesehen. Es bedürfte auf jeden Fall vertiefender Untersuchungen.
Eine Tempo 30 Zone bedürfte eines Umbaus der Straße, für den das Bezirksamt zuständig wäre. Auch die Kosten wären durch das Bezirksamt im Rahmen der vorhandenen Rahmenzuweisungen zu tragen. Sollten konkrete Planungsabsichten bestehen und die Finanzierung gesichert sein wird um Mitteilung gebeten. In diesem Fall würde eine Untersuchung der oben gegebenen Rahmenbedingungen eingeleitet.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Priscilla Owosekun-Wilms
Keine
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