22-1334.1.2

Tempo 30 in der Alten Wöhr und Springinsel am Übergang zwischen Pergolenviertel und Spielplatz Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 08.09.2025 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden (insbesondere

HVV, Landesbetrieb Straßen, sowie Polizei) zu prüfen und umzusetzen:

- Tempo 30 auf der Straße „Alte Wöhr“ zwischen Rübenkamp und Saarlandstraße

Das zuständige Polizeikommissariat wird gebeten zu prüfen, ob die Straße „Alte Wöhr“

zwischen Rübenkamp und Saarlandstraße in eine Tempo 30 Strecke umgewandelt werden

kann.

Begründung:

Am östlichen Rand von Winterhude entstanden in den letzten Jahren mit dem Alten Güterbahnhof und dem Pergolenviertel zwei sehr große neue Wohngebiete, die durch die Straße Alte

hr getrennt werden.

Auf dieser Straße gilt Tempo 50. Auf der gegenüberliegenden Seite des geplanten Zugangs

vom Pergolenviertel zur Alten Wöhr liegt ein großer neuer Spielplatz „Am Park“r alle

Altersklassen.

Leider ist ein sicherer Übergang nur am Rübenkamp bzw. an der Saarlandstraße möglich. Um

Zeit zu sparen wird deshalb die Straße direkt am Spielplatz gequert und es kommt zu

gefährlichen Situationen zwischen Fußngern und Rad- und Autofahrern.

Im Rahmen der jetzt startenden Maßnahme zum Endausbau Pergolenviertel Süd wird eine

Sprunginsel auf Höhe des Spielplatzes errichtet.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 33 wie folgt Stellung:

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Bei der Straße „Alte Wöhr“ handelt es sich um eine Bezirksstraße mit einer Verkehrsstärke von 7500/ 8000 KFZ je Richtung pro Tag.

Beidseitig befinden sich eigenständige und in sich abgeschlossene neue Wohngebiete (Tempo-30-Zonen; jeweils auch quartierseigene Spielplätze vorhanden). Radfahrstreifen sind in beide Richtungen vorhanden.

Lichtzeichengeregelte Querungsmöglichkeiten befinden sich an den Kreuzungen Rübenkamp und Saarlandstraße und befinden sich somit in ca. 120m/230m Entfernung zur Einmündung Feldahornweg, bzw. 170m/180m Entfernung zur Einmündung Alter Güterbahnhof. Zwischen der Saarlandstraße und dem Pergolenviertel Süd gibt es einen weiteren Fußweg, der ca. 30m von der beampelten Einmündung der Saarlandstraße entfernt ist. Es ist geplant, eine zusätzliche Sprunginsel im Rahmen des Endausbaus des Pergolenviertels Süd als Verbindung der beiden Wohnquartiere zu errichten.

  1. Bewertung

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Eine Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt, spiegelt sich nach allgemeiner Erfahrung insbesondere in der Unfallstatistik wider.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2022-31.12.2024) und für das laufende Jahr 2025 ergab eine unauffällige Unfalllage. Es kam in diesem Zeitraum zu keinem Verkehrsunfall zwischen querenden zu Fuß Gehenden oder Radfahrenden und dem fließenden Verkehr. Es liegen auch sonst keine Hinweise zu Gefahren vor, die das allgemeine Risiko der Rechtsgüter erheblich übersteigt.Daher ist eine Anordnung von Tempo 30 in der Alten Wöhr aufgrund einer Gefahrenlage rechtlich nicht möglich.

Einer Gefahrenlage bedarf es nach der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBI. 2024 I Nr. 299 vom 10.10.2024) gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO nicht bei innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von u.a. Spielplätzen.

Die zur rechtssicheren und einheitlichen Anwendung notwendige Anpassung der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) steht jedoch noch aus. Daher kann aktuell keine Prüfung erfolgen, ob die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund des Spielplatzes vorliegen.

  1. Fazit

Die Alte Wöhr im Abschnitt zwischen Rübenkamp und Saarlandstraße wird als verkehrssicher bewertet. Aktuell liegen die rechtlichen Voraussetzungen zur Anordnung von Tempo 30 in diesem Abschnitt nicht vor. Sichere Querungsmöglichkeiten befinden sich in einem Abstand von ca. 350m. Der Bau einer Sprunginsel und somit einer weiteren sicheren Querungsstelle ist inPlanung. Ob die Lage und Ausgestaltung des Spielplatzes den Voraussetzungen zur Anordnung von Tempo 30 entsprechen, kann erst nach Erscheinen der angepassten HRVV geprüft werden.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien