22-1777

Tempo 30 in der Alsterdorfer Straße: Wiederholerschilder an Einmündungen, Schulwegsicherheit und Entscheidungsgrundlagen Anfrage gem. § 27 BetVG

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Mit Drs. 22-0412 wurde im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 20.11.2024 ein gemeinsamer Antrag (SPD/CDU/FDP/Volt) beraten, der auf Defizite in der Beschilderung zeitlich begrenzter Tempo-30-Strecken im Bezirk abstellt. Konkret wird für die Alsterdorfer Straße benannt, dass an Einmündungen/Zufahrten (insbesondere Baumkamp, Bussestraße, Himmelstraße sowie Wolffsonweg) Wiederholungszeichen fehlen, sodass Einfahrende derzeit nicht erneut darauf hingewiesen werden, dass die Tempo-30-Begrenzung fortgilt. Diese Beschlussempfehlung wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen und der Hauptausschuss ist ihr am 03.12.2024 gefolgt (Drs. 22-0412.1).

In der polizeilichen Stellungnahme (22-0412.1.1) dazu wird mit Verweis auf HRVV/§ 45 Abs. 9 StVO dargestellt, dass Wiederholungszeichen “hinter Kreuzungen und Einmündungen mit angepasster Streckenangabe [...] dann erfolgen [sollen], wenn mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist.” Außerdem verweist die Stellungnahme auf das städtische Ziel, den „Schilderwald“ zu reduzieren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden insoweit mangels Rechtsgrundlage als nicht umsetzbar abgelehnt.
Fragen

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Straßenverkehrsbehörde:

A. Datenbasis: Ortskundig vs. ortsunkundig

  1. Gibt es für die Prüfung/Anordnung von Wiederholungszeichen standardisierte Prüfschemata, Checklisten oder Aktenvermerksvorlagen (insb. HRVV-Prüfung)? Wenn ja: welche Dokumente und wo sind sie einsehbar?
  1. Wie ermittelt die Polizei/StVB die Information, ob vornehmlich mit ortskundigen oder ortsunkundigen Kraftfahrern zu rechnen ist (Definitionen, Kriterien, verwendete Datentypen/Methoden)?
  2. Wo sind diese Datengrundlagen und Ergebnisse einsehbar (Aktenbestand, Transparenzportal, HmbTG-Verfahren, Ansprechpartner/Referat)? Falls nicht einsehbar: aus welchen Gründen?
  3. Welche konkreten Annahmen/Daten lagen der Einschätzung zugrunde, dass beim Einbiegen aus der Elisabeth-Flügge-Straße mit ortsunkundigen Kraftfahrern zu rechnen ist, obwohl es sich um eine Sackgasse handelt und Einfahrende naturgemäß auch wieder in den gleichen Streckenabschnitt zurückfahren müssen?
  4. Wie ist die Einschätzung „mehrheitlich ortskundig“ in Zufahrten zu Gewerbegebieten (z. B. Wolffsonweg auf die Alsterdorfer Straße) zustande gekommen datengetrieben oder heuristisch? Welche Daten/Indikatoren wurden genutzt (z. B. Verkehrszählung, Quell-Ziel-Annahmen, Lieferverkehr)?
  5. Falls Einschätzungen zu ortskundig/ortsunkundig oder zur Notwendigkeit von Wiederholungszeichen auf annahmenbasierten Erwägungen beruhen:
    a) Welche Annahmen wurden konkret getroffen?
    b) Wie sind diese Annahmen im konkreten Fall begründet und dokumentiert (Aktenvermerk, Stellungnahme, Gutachten)?
    c) Gibt es hierzu einen Schriftsatz oder eine sonstige Unterlage, die die Begründung „gerichtsfest“ macht?

B. Abwägung Schulwegsicherheit vs. „Schilderwald“

  1. Nach welchen formalisierten Kriterien wird die Abwägung zwischen Schulwegsicherheit und dem Ziel, den „Schilderwald“ zu reduzieren, vorgenommen insbesondere bei zeitlich begrenzten Tempo-30-Strecken an Hauptverkehrsstraßen?
  2. Wer trifft diese Abwägungsentscheidung (Rolle/Hierarchie), wie wird sie dokumentiert (Aktenvermerk/Begründung), und welche Schwellen/Trigger führen dazu, dass zusätzliche Wiederholungsbeschilderung trotz „Schilderwald“-Ziel angeordnet wird.

C. Vollzug und Ahndung in der Praxis

  1. Wie wird in der Praxis mit Einwänden umgegangen, jemand sei ortsunkundig und habe von daher beim Einbiegen (z. B. über Himmelstraße oder Bussestraße) die Tempo-30-Begrenzung nicht wahrgenommen? Welche rechtlichen Maßstäbe gelten hierbei für Verwarnung/Bußgeld/Beweiswürdigung?
  2. Wie wird die haftungsrechtliche Situation bewertet, wenn eine Person (z. B. ein Schüler) durch überhöhte Geschwindigkeit eines vorgeblich Ortsunkundigen in einem schulnahen Abschnitt ohne Wiederholungsbeschilderung zu Schaden kommt?
  3. Gibt es hierzu interne Risikobetrachtungen, Leitfäden oder bekannte Fallauswertungen, die in die Entscheidungspraxis einfließen (bitte benennen)?

D. Lückenschluss und Streckenkohärenz

  1. Wird geprüft, die ca. 120 m zwischen den beiden Tempo-30-Strecken in der Alsterdorfer Straße (zwischen Winterhuder Marktplatz und Bramkamp) zu verbinden, um Beschleunigungs-/Bremsvorgänge zu vermeiden und die Verkehrssicherheit im Schulumfeld zu erhöhen?
  2. Falls ja: welche Prüfkriterien, welcher Stand, welcher Zeitplan? Falls nein: welche tragenden Gründe (z. B. ÖPNV-Belange, Leistungsfähigkeit, Lärm, Rechtslage)?
  3. Falls nein: Die aktuelle StVO (hier § 45 Abs. 9 StVO) sieht den “ckenschluss” ausdrücklich vor. Wird diese Prüfung nach Veröffentlichung der novellierten HRVV erneut vorgenommen?

Antje Nettelbeck

Jan D. Talleur

Dr. Jörg Bormann

(Bezirksabgeordnete Volt-Fraktion)

Anhänge

Keine

Lokalisation Beta
Alsterdorfer Str. Bussestraße Himmelstraße Elisabeth-Flügge-Straße Winterhuder Marktpl.

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