Tempo 30 im Quartier rund um die Angerstraße
Stellungnahme des Bezirksamtes
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 10.07.2017 mit o.g. Thematik auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der SPD- und GRÜNE-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Bezirksamt bzw. die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird um die Prüfung von Folgendem gebeten:
Begründung:
Die Angerstraße verläuft auf etwa 700 Metern am Südrand des Stadtteils Hohenfelde parallel zur Bezirksgrenze. Sie erschließt das dortige Wohngebiet und das angrenzende Marienkrankenhaus. An ihrem westlichen Ende ist sie als Sackgasse ausgebildet. Die Straßen Reismühle und Elisenstraße verbinden sie direkt mit der Lübecker Straße, Alfred-und Freiligrathstraße sind nur für Rad- und Fußverkehr durchgängig zu benutzen. Richtung Süden zweigen ein Arm der Alfredstraße und die Wohnstraße Comeniusplatz ab, beide sind Sackgassen für den Kfz-Verkehr.
Von den genannten Straßen sind Reismühle und Elisenstraße sowie die Angerstraße ab Comeniusplatz Tempo-30-Zone – auf den übrigen Straßen gilt nach wie vor Tempo 50 (vgl. Karte).
Die 280 Meter lange Freiligrathstraße ist etwa in der Mitte für den durchgehenden Kfz-Verkehr gesperrt, sie stellt in beiden Fahrtrichtungen also für diesen eine Sackgasse dar. Radfahrende können ungehindert passieren. Die Straße erweckt aufgrund beidseitigen Parkens überwiegend in Schrägaufstellung den Eindruck eines Parkplatzes. Gehwege fehlen ganz oder sind nur schmal, was dazu führt, dass Erwachsene wie Kinder oft auf der Fahrbahn gehen.
An der Freiligrathstraße befindet sich eine mit knapp 360 Plätzen relativ große Wohnunterkunft für Geflüchtete und andere Personen mit Unterbringungsbedarf. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gibt es einen großen Spielplatz und einen Sportplatz. Entsprechend sind viele Kinder zu Fuß, mit Fahrrädern und Rollern auf der Fahrbahn unterwegs.
Der Comeniusplatz ist eine kleine Sackgasse mit reinem Anliegerverkehr, hier wird auf einer Straßenseite geparkt.
Die nördliche Alfredstraße kann nur über die Lübecker Straße mit dem Auto angefahren werden. Auch hier wird beidseitig schräg geparkt.
Es ist unverständlich, warum die drei genannten Straßen sowie das Westende der Angerstraße nicht in die Tempo-30-Zone einbezogen sind. Besonders in der Freiligrathstraße mit vielen spielenden Kindern führt dies zu Problemen, zumal sich manche Kfz-Fahrerinnen und Fahrer nicht einmal an die Begrenzung auf Tempo 50 halten. Auf der Angerstraße verführt das frühe Ende der Tempo-30-Ausweisung in Verbindung mit einer grünen Ampel Richtung Wandsbek dazu, ordentlich Gas zu geben, um die Kreuzung mit der Landwehr noch queren zu können.
Um Unfälle, besonders mit Kindern, zu vermeiden und um eine einheitlicheres Geschwindigkeitssystem zu erzielen, sollte die Tempo-30-Zone auf alle genannten Straßen ausgeweitet werden. Das hätte auch den Effekt, dass Tempo 30 in der jetzigen 30er-Zone besser eingehalten wird.
Die Freiligrathstraße sollte im Bereich zwischen dem Eingang der Unterkunft und dem Zugang zum Spielplatz zur Spielstraße werden, um so klarzustellen, dass hier Kinder und der Fußverkehr klar Vorrang haben.
Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Das Bezirksamt ergänzt Drucksache 20-4713 nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 31 wie folgt:
Um sicher zu gehen, in wie weit bauliche Veränderungen bei der vom Ausschuss gewünschten Ausweitung der Tempo-30-Zone in der Angerstraße um ca. 55 m bei gleichzeitiger Einbeziehung der Freiligrathstraße und der Straße Cormenuisplatz erforderlich sind, hat eine gemeinsame Prüfung der Örtlichkeit im Rahmen der Kofa (Koordinierungsfahrt der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und dem Fachbereich Tiefbau des Bezirksamtes) stattgefunden.
Es wurde festgestellt, dass eine Erweiterung der Tempo-30-Zone nur mit umfangreichen Planungs- und Umbauarbeiten möglich ist.
U.a. wird der Umbau der Einmündung Freiligrathstraße (u.a. Rückbau FGÜ) erforderlich. Des Weiteren muss die in der Angerstraße vorhandene Sprunginsel angepasst werden.
Ob neben dem zur Erhöhung von Erkennbarkeit und Akzeptanz fachlich gebotenen Umbau des Eingangsbereiches der 30-Zone und Maßnahmen zur Barrierefreiheit noch weitere Maßnahmen notwendig sind, muss in einer Planung abschließend geklärt werden.
Aber schon die beiden vorgenannten Maßnahmen erfordern eine Planung (Anpassung Entwässerung, Schleppkurven, Barrierefreiheit).
Im Vorwege sind die Kosten daher nur über Flächenwerte abschätzbar. Die vorläufige Kostenschätzung beläuft sich auf 400.000 €. Die Maßnahme wird, wenn gewünscht, in das bezirkliche Bauprogramm mit aufgenommen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Tom Oelrichs