SV Uhlenhorst-Adler von 1911/25 e.V.
Gutachten im Zusammenhang mit dem Bau einer Flutlichtanlage
Beschluss HA am 31.03.2020 / Drucksache 21-1037
Die Bezirksversammlung hatte in ihrer Sitzung am 16.06.2016 beschlossen, dem SV Uhlenhorst-Adler von 1911/25 e.V. für den Bau einer Flutlichtanlage 45.000 EUR als Zuschuss zur Verfügung zu stellen. Die Zuwendungsbearbeitung konnte nach Prüfung des Verwendungsnachweises (VN) am 21.08.2019 abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten in Höhe von 61.000,19 EUR wurden gemäß VN wie folgt gedeckt:
45.000,00 EUR Mittel der BV
12.000,00 EUR Hamburger Fußball Verband e.V.
4.000,19 EUR Eigenmittel.
Mit diesem VN versichert der Verein, dass die Einnahmen und Ausgaben vollständig und in richtiger Höhe abgerechnet worden sind.
Mit Schreiben vom 22.02.2020 beantragt der SV Uhlenhorst-Adler u.a. für ein Gutachten im Zusammenhang mit dem Bau einer Flutlichtanlage einen Zuschuss über 4.000,19 EUR, also in Höhe der o.a. Eigenmittel. Zu dem Antrag wird eine Rechnung vom 19.02.2019 beigefügt. Der HA beschließt daraufhin am 31.03.2020 den beantragten Zuschuss.
Nach Ziffer 3.3 der Verwaltungsvorschriften zu § 46 Landeshaushaltsordnung dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind.
In vorliegenden Fall wurde das Vorhaben nicht nur begonnen, sondern wurde schon vor längerer Zeit abgeschlossen. Eine Zuwendung kann daher nicht bewilligt werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz