21-2066

Straßenverkehrsbhördliche Anordnung für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.02.2021
Sachverhalt

Semperstraße zwischen Barmbeker Straße und Mühlenkamp/Goldbekplatz

 

Erweiterung der Tempo 30 Zone

 

Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Abbaus und Anbringen von diversen Verkehrszeichen gemäß den beigefügten Skizzen

 

Begründung

Die Semperstraße durchschneidet im Bereich zwischen der Barmbeker Straße und den Einmündungen zum Mühlenkamp und dem Goldbekplatz als Tempo 50 Km/h Straße ein Wohngebiet rechts und links der Semperstraße. Die dortige Wohnbebauung entspricht der der anderen Straßen in dem Wohngebiet. Die Semperstraße dient als Anliegerstraße, um das Quartier zu erreichen. Bisher war ein integrieren der Semperstraße in das Wohngebiet nicht möglich, da die Semperstraße von Buslinien in einer Taktung befahren wird, die ein integrieren nicht möglich machte. Jetzt liegt das Einverständnis der Hochbahn auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h vor. Allerdings lehnt die Hochbahn eine für Wohngebiete übliche Vorfahrtregelung mit „rechts vor links“ ab, da die Busse dann zu viel Zeit in der Semperstraße verlieren würden. Vor diesem Hintergrund wird gemäß VwV-StVO zu § 45 StVO, Abs. 1 bis 1e, XI 3b, Randziffer 41, abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet. Die Anordnung erfolgt in Abstimmung mit A3, der VD 5, dem Bezirksamt Hamburg-Nord, der Hochbahn und der BVM.

 

Petitum/Beschluss

 

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge