Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen im Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Setzen von Absperrelementen
Durchzuführende Maßnahmen:
Begründung: Die gepflasterte Freifläche (Privatbesitz, öffentlich genutzt) vor dem Eckgebäude Goldbekufer 45 wird verbotswidrig von Fahrzeugführern zum Parken genutzt. Es befindet sich keine Zufahrt zu dieser Fläche und die Fahrzeugführer fahren über den Gehweg, um die Fläche zu erreichen. Dadurch wird der Gehweg in erheblicher Weise belastet / beschädigt und Fußgänger gefährdet.
Aufbringen einer Markierung Zeichen 295 StVO
Begründung: Der Radschnellweg verläuft von der Sengelmannstraße kommend unter der Brücke zur Hebebrandstraße in Richtung Pergolenviertel. Der Radschnellweg wird von einer Vielzahl von Radfahrern/innen genutzt. Rechts und links im Bereich der Unterführung befinden sich gepflasterte Gräbern zur Entwässerung. Im Bereich der Mitte der Brücke werden diese breiter und für den Radverkehr durch die Licht und Schattenbildung schlecht zu erkennen. Um den Radverkehr eine sichere Führung anzubieten, ist das Aufbringen einer durchgezogenen Linie rechts und links im Bereich der Unterführung erforderlich. Die Markierung ist an der breitesten Stelle der gepflasterten Entwässerung anzusetzen und im Bereich der gesamten Unterführung aufzubringen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz