21-2335

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.05.2021
Sachverhalt

 

  1. Willistraße / Sierichstraße

 

Anordnung

Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Willistraße / Sierichstraße folgendes an: Änderung der Markierung

 

Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich:

Aufbringen einer unterbrochenen Linie ( Zeichen 296 StVO )

 

Begründung

In der Willistraße ist unmittelbar an der Einmündung zur Sierichstraße zur Führung des Fahrzeugverkehrs eine durchgezogene Linie ( Zeichen 295 StVO aufgebracht. Diese Linie ist im Bereich der Garagenzufahrt Willistraße beidseitig unterbrochen, um ein Befahren der Zufahrt aus beiden Richtungen zu ermöglichen. Gegenüber des Hauses Willistraße 47 befinden sich ebenfalls unmittelbar am Einmündungsbereich zur Sierichstraße Wertstoffcontainer. Dieser Bereich ist durch Zeichen 286 StVO beschildert, um das Anlieferung und den Abtransport der Wertstoffcontainer zu ermöglichen. Da die jetzige Beschilderung mit Zeichen 295 und Zeichen 286 StVO widersprüchlich ist, muss im Bereich der Wertstoffcontainer das Zeichen 295 in das Zeichen 296 StVO geändert werden, um weiterhin das Anlieferung und den Abtransport der Wertstoffcontainer zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

  1. Sierichstraße / Elebeken

 

Anordnung

Das PK332-StVB als zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs für die Sierichstraße / Elebeken folgendes an: Haltverbot im Einmündungsbereich.

 

Durchzuführende Maßnahmen

Zur Realisierung der o.a. Anordnung sind folgende Maßnahmen erforderlich: Abbau des Zeichen 283-30 StVO mit Zusatzzeichen 1040-31 StV0 am vorhandenen Verkehrszeichenträger; Anbringen von Zeichen 283-20 StVO an diesem Mast; Setzen eines Verkehrszeichenträgers mit den Zeichen 283-10 StVO und 283-20 StVO mit Zusatzzeichen 1040-31 StVO

 

Begründung

In der Sierichstraße befindet sich direkt im südlichen Teil der Einmündung zur Straße Elebeken eine kleine Sperrfläche zum Schutz der Bäume. Auf der Fahrbahn ist außerhalb der Zeiten von 07.00 – 09.00 und 15.00 – 19.00 Uhr das Parken erlaubt. Durch dieses Parken auf der Fahrbahn wird die Sicht beim Einbiegen von der Straße Elebeken in die Sierichstraße stark eingeschränkt. Durch diese Sichtbehinderung kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, die durch das Einrichten eines Haltverbotes in dem Bereich verhindert werden sollen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

  • Plan Sierichstr.-Willistr.
  • Anordnung Sierichstr.-Willistr.
  • Plan Sierichstr.-Elebeken
  • Anordnung Sierichstr.-Elebeken