Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
VZ Umbeschilderung für die Zufahrten (29 ggü und 35 ggü)
Durchzuführende Maßnahmen:
Begründung: Aktuell ist das VZ 1010-50 StVO an den Zufahrten des Parkplatzes aufgestellt. Dies erlaubt das Befahren und Parken für alle mehrspurigen Fahrzeuge.
Nach einer Beschwerde eines Anwohners und anschließender Rücksprache mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord stellte sich heraus, dass die Bodenfläche des Parkplatzes nur für das Gewicht der dort abgestellten PKW ausreichend sei. Für andere mehrspurige und somit ggf. schwerere Fahrzeuge als PKW sei die Bodenfläche nicht ausreichend belastbar. Um eine eindeutige Regelung der VZ zu schaffen, ist es erforderlich, die VZ an den Einfahrten zu ändern.
Trennung des Gehweges und des Radweges durch Markierung und Änderung der Beschilderung
Durchzuführende Maßnahmen:
Aufbringen einer durchgehenden Markierung; Aufbringen einer unterbrochenen Markierung; Aufbringen von zwei Radfahrpiktogrammen; Abbau von Zeichen 241-30 StVO; Anbringen von Zeichen 241-31 StVO; Abbau von Zeichen 241-31 StVO; Anbringen von Zeichen 241-30 StVO
Begründung:
Die Unterführung für den fußläufigen Verkehr und dem Radverkehr unter dem Jahnring im Verlauf des Caracasweges zum Stadtpark ist stark frequentiert. Im Bereich der Unterführung kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den beiden Verkehrsarten. Insbesondere nutzen die in der City-Nord ansässigen Kitas die Unterführung, um in den Stadtpark und zurück zu kommen. Um eine klare Trennung zwischen den Verkehrsarten
zu gewährleisten ist die Aufbringung einer Markierung notwendig. Die Maßnahme wurde mit N/MR abgestimmt.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz