21-1019

Stopp des Rückbaus der Zuwegung zum Alsterwanderweg
Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.03.2020
Sachverhalt

 

Auf der Tagesordnung des nicht öffentlichen Unterausschuss Bau, steht die öffentliche Drucksache 21-0920. Allerdings ist der angehängte Plan nicht öffentlich. Die Verwaltung berichtet, dass beabsichtigt ist, die Zuwegung zum Alsterwanderweg neben dem Haus Wellingsbütteler Landstraße 167 zurück zu bauen. Bürger aus Klein Borstel haben diese Drucksache gesehen und sind entsetzt, dass dies in einem nicht öffentlichen Ausschuss besprochen werden soll, ohne dass Bürger die Möglichkeit haben hier Einfluss zunehmen.

 

Diese Zuwegung ist eine der Hauptzugänge der Klein Borsteler ins Alstertal. U.a. ist es die Gehwegachse vom Fußgängereingang des Friedhofes am Rückhaltebecken, über den Erna-Stahl-Ring, weiter über Schluchtweg ins Alstertal. Insbesondere nutzen viele Radfahrende Schüler zum ASG oder ASS diesen Weg. Ebenfalls liegt dieser Zugang an der Fußgängerampel Schluchtweg. Es ist zu begrüßen, dass sich hier Gedanken über den barrierearmen Ausbau neben Haus Nr. 155 und die gefahrlose Zugänglichkeit für alle Besucher der Grünanlage gemacht wird.

 

Selbst wenn dies eine alternative Zugangsmöglichkeit zum Alsterwanderweg ist, ist eine Auflösung und ein Rückbau neben Haus Nr. 167 nicht im Sinne der Nutzer. Allerdings darf der Weg bei Haus Nr. 155 nicht mit der danebenliegenden Rodelbahn verwechselt werden. Auch darf es bei einem Ausbau nicht zu Einschränkungen der Rodelbahn kommen.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU-Fraktion,

 

  1. Die Vorlage in den Regionalausschusses Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel zu überweisen.

 

  1. Unabhängig vom Ausbau neben Haus Nr. 155, die Zuwegung neben Haus Nr. 167

bestehen zu lassen

 

 

 

Martina Lütjens