21-5403.1

Stellungnahme zur Radroute plus - Abschnitt Süd (N26) - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.07.2024
Ö 9.2
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 15.05.2024 mit der o.g. Thematik aufgrund eines gemeinsamen Antrags der GRÜNE-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion die nachstehende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

  1. Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord unterstützt die Planung zur Radroute plus im Abschnitt zwischen U-Bahnhof Klein Borstel und der Sengelmannstraße Höhe Güterumgehungsbahn (Abschnitt N26). Die Umgestaltung von Im Grünen Grunde und besonders der Rathenaustraße zur Fahrradstraße stellen einen großen Wurf für den Radverkehr in Hamburg-Nord dar. Die Verkehrssicherheit wird durch die Umsetzung der Planung an gleich mehreren Knotenpunkten deutlich zunehmen, insbesondere an der entschärften Kreuzung Sengelmannstraße / Alsterdorfer Straße. Die Fahrradstraßen werden in Zukunft ein schnelles und bequemes Radfahren erlauben und so immer mehr Menschen anziehen.

 

  1. Auf der Nordseite des Knotenpunktes Fuhlsbüttler Straße / Wellingsbütteler Landstraße entsteht eine ungewöhnlich große Dreiecksfläche in der Nebenfläche. Zwei Baumpflanzungen sind hier bereits geplant. Da SPD- und GRÜNE Fraktion hier ein geringes Aufkommen an Fußverkehr und ruhendem Radverkehr erwarten, sollte diese Dreiecksfläche möglichst umfangreich begrünt werden, sodass Niederschlagswasser frei versickern kann und Vögel sowie Insekten möglichen Lebensraum finden.

 

  1. Im Knotenpunkt Fuhlsbüttler Straße / Wellingsbütteler Landstraße ist in der Planung die Fällung eines Baumes am nördlichen Ende der Mittelinsel in der Fuhlsbüttler Straße vorgesehen. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, wie dieser Baum erhalten werden kann. Auch eine reduzierte Leistungsfähigkeit der Kreuzung für den Kfz-Verkehr (längere Räumzeit bei nach Süden verschobener Fuß- und Radfurt) wäre zum Baumerhalt hinnehmbar.

 

  1. Im Knotenpunkt Fuhlsbüttler Straße / Wellingsbütteler Landstraße ist in der Planung die Fällung von drei Bäumen auf der Mittelinsel nordwestlich des Knotens vorgesehen, da die Mittelinsel zukünftig kleiner sein soll als bislang. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, ob die genaue Lage der zukünftigen Mittelinsel so optimiert werden kann, dass zumindest ein Teil bzw. im besten Fall die Gesamtheit der heute vorhandenen Bäume  erhalten werden kann.

 

  1. Der Zweirichtungsradweg an der Fuhlsbüttler Straße ist teilweise nur 3,25 m breit und bleibt daher hinter dem Radroute-plus-Standard zurück. Entspanntes Überholen, ggf. auch bei Gegenverkehr, ist hier dann nicht mehr möglich. Hier sollte geprüft werden, den Radweg auf Kosten der Böschung zur Lärmschutzwand mit entsprechenden technischen Mitteln zu verbreitern.

 

  1. Im Bereich der Fuhlsbüttler Straße ist ein Gehweg von 3 m Breite inkl. Sicherheitstrennstreifen direkt neben der Kfz-Fahrbahn vorgesehen. Auf Grund des geringen Fußverkehrsaufkommens und zur Steigerung der gefühlten Verkehrssicherheit sei hier angeregt, den Gehweg nur 2 m breit auszuführen und dafür den Sicherheitstrennstreifen zu begrünen, gerne auch mit Büschen oder einer ggf. niedrigen Hecke. So hat niemand das Gefühl, „direkt neben dem Lkw“ laufen zu müssen.

 

  1. Der Kfz-Verkehr kann in einem stumpfen Winkel aus der Fuhlsbüttler Straße in Im Grünen Grunde einbiegen. Das verleitet zu hohen Abbiegegeschwindigkeiten, was insbesondere den geradeaus fahrenden Radverkehr in der Fuhlsbüttler Straße gefährdet. Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten, zu prüfen, ob die Einmündung von Im Grünen Grunde in die Fuhlsbüttler Straße „rechtwinkliger“ gestaltet werden kann, sodass der Kfz-Verkehr zum Abbiegen stärker abbremsen muss. Weitere Sicherheitsmaßnahmen könnten eine längere Hochbordkante zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrbahn (kurzer geschützter Radfahrstreifen), eine Warnbake auf deren Ende sowie eine Roteinfärbung der Radfurt sein.

 

  1. An der Einmündung des Zweirichtungsradweges aus der Fuhlsbüttler Straße in Im Grünen Grunde hat der Kfz-Verkehr gemäß bisheriger Planung Vorfahrt vor dem auf der Radroute plus verbleibenden Radverkehr. Da eine Radroute plus die hochwertigste Führungsform für den Radverkehr und somit Im Grünen Grunde eine „Hauptverkehrsstraße für den Radverkehr“ ist, für den Kfz-Verkehr dagegen nur eine Nebenstraße, sollte der Radverkehr an dieser Stelle Vorrang haben. Das könnte z.B. durch eine Aufpflasterung auf voller Breite der Fahrbahn erreicht werden, wie sie auch andernorts am Beginn von Fahrradstraßen üblich ist. Gerade der Radverkehr in Fahrtrichtung Norden könnte von einer solchen Gestaltung profitieren. Eine solche deutliche Kenntlichmachung wäre insbesondere auf Grund des Verkehrs von Bussen in der Straße Im Grünen Grunde eine wichtige Maßnahme.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sicherzustellen, dass die Fahrradabstellanlagen in Im Grünen Grunde im Bereich U/S Ohlsdorf aus beiden Fahrtrichtungen gut erreicht werden können, insbesondere im Hinblick auf zu querende Hochbordkanten.

 

  1. Der Sicherheitstrennstreifen zwischen Gehweg und Fahrbahn im südlichen Teil von Im Grünen Grunde sollte als Grünstreifen ausgeführt werden und so Versickerung zulassen.

 

  1. r die Rathenaustraße ist nun eine unechte Einbahnstraße statt einer Kfz-Durchfahrtssperre (Modalfilter) geplant. Das bedeutet, dass zumindest in eine Fahrtrichtung Kfz-Durchgangsverkehr weiterhin möglich ist. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, durch eine vertiefende Verkehrsmodellierung zu untersuchen, ob das erwartete Maß an Kfz-Durchgangsverkehr für eine Radroute plus verträglich sein wird. Dabei muss berücksichtigt werden, dass eine Radroute plus eine höherwertige Radwegeverbindung sein soll als eine reguläre Radroute. Es wird darum gebeten, die Annahmen zur zukünftigen Gestaltung des Verkehrs benachbarter Straßen (z.B. Rathenaustraße westl. Sengelmannstraße), die dieser Modellierung zu Grunde liegen, im Erläuterungsbericht zur nächsten Verschickung dieser Planung darzulegen.

 

  1. Am Knotenpunkt Rathenaustraße / Sengelmannstraße sind einige Radverkehrsanlagen in den Nebenflächen vorgesehen. Hier führen sie aber zu den klassischen Konflikten an Kreuzungen: Kurz vor der Furt für Zufußgehende müssen diese zunächst einen Radweg überqueren. Aus Sicht der ggf. geh- oder sehbehinderten Zufußgehenden findet der Radverkehr aber auf „ihrer“ Verkehrsfläche statt und bedroht sie daher in ihrem Schutzraum. Gerade an Orten mit hohem Fußverkehrsaufkommen sollte eine solche Lösung daher weitestgehend vermieden werden. SPD- und GRÜNE Fraktion regen an, außer auf der Südostseite des Knotenpunktes keine Radverkehrsanlagen in der Nebenfläche vorzusehen und stattdessen auf eine „Berliner Lösung“ zu setzen (Ableitung in einen Radfahrstreifen kurz vor der LSA). Die Zufußgehenden können die Flächen des Radverkehrs so im Schutze des Grünsignals queren. Insbesondere Radverkehr aus der Grünanlage Alsterwanderweg sollte bewusst nicht direkt aufgegriffen werden. Ziel der Planung sollte sein, den Radverkehr so weitgehend wie möglich vom Alsterwanderweg in die Rathenaustraße zu verlagern.

 

  1. Auf der Westseite des Knotenpunktes Sengelmannstraße / Alsterdorfer Straße befindet sich eine Bushaltestelle. Die Planung sieht vor, dass der Radverkehr Richtung Süden hinter dem Haltestellenbereich in der Nebenfläche geführt wird. Dies ist ein typischer Konfliktpunkt zwischen Radfahrenden und ÖPNV-Fahrgästen. Gerade für Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen stellen zu querende Radwege in der Nebenfläche eine Gefahr dar. Der Bezirksamtsleiter wird daher gebeten, zu prüfen, den Radverkehr vor der Bushaltestelle in einen Radfahrstreifen abzuleiten (Berliner Lösung), um hier die Nebenfläche frei von Radverkehr zu halten. Hierbei ist allerdings unerlässlich, dass sich Radfahrende nicht durch motorisierten Verkehr auf beiden Seiten direkt neben ihnen in ihrem Sicherheitsgefühl eingeschränkt sehen. Sofern eine solche Lösung gewählt wird, wird gebeten, den Radfahrstreifen und die Fahrbahn für den Pkw-Verkehr nicht nur durch eine Markierung zu trennen. Hier könnte eine Trennung ähnlich einer Protected Bikelane in Betracht gezogen werden. Analog sollte am süstlichen Arm des Knotens verfahren werden, auch hier müssen die Zufußgehenden kurz nach Queren der Ampel noch einen (abschüssigen) Radweg in der Nebenfläche kreuzen.

 

  1. An der Einmündung der Dorothea-Kasten-Straße in die Sengelmannstraße befindet sich eine Zufußgehenden-LSA. Geplant ist, dass der Einrichtungsradweg diese auf beiden Seiten in der Nebenfläche passiert, die Zufußgehenden also ungesichert den Radweg queren müssen. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, zumindest für die Ostseite den Radverkehr noch vor der FLSA in einen kurzen Radfahrstreifen abzuleiten (Berliner Lösung), um den Konflikt zwischen Fuß- und Radverkehr zu vermeiden. Da die FLSA nur im Bedarfsfall von Zufußgehenden genutzt wird, scheint der Fahrzeitnachteil für den Radverkehr verkraftbar.

 

  1. Der nördliche Teil der Nebenfahrbahn auf der Westseite der Sengelmannstraße ist 4,00m breit geplant und der Radverkehr in beide Fahrtrichtungen zugelassen. In dem Bereich soll in der knappen Nebenfläche ein Baum gefällt werden. SPD- und GRÜNE Fraktion regen an, den Radverkehr nur in Fahrtrichtung Süden zuzulassen, die Fahrbahn dann mangels Begegnungsverkehr deutlich schmaler zu machen und so den Baum zu erhalten. Radverkehr aus dem Heilholtkamp, der links in die Sengelmannstraße nach Norden abbiegen möchte, sollte dies mit Hilfe der Ampel auf Höhe Heilholtkamp machen. Der Kreuzungsbereich sollte dazu entsprechend ertüchtigt werden. Hier wird auch heute schon viel Radverkehr auf der Furt für Zufußgehende beobachtet. SPD- und GRÜNE Fraktion regen zudem an, den Gehweg entlang der gesamten Nebenfahrbahn (auch südl. Heilholtkamp) mit einer hohen Bordkante von der Fahrbahn zu trennen. Niedrige Bordkanten laden Kfz immer zum ordnungswidrigen Parken auf dem Gehweg ein.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, zu prüfen, ob hinreichend Bänke zum Ausruhen vorgesehen sind, gerade für Menschen mit Gehbehinderungen. Regelmäßig vorzufindende Bänke erhöhen die Mobilität solcher Menschen und tragen somit zu deren sozialer Teilhabe bei. Bänke sollten daher nicht nur am Alsterwanderweg in der Grünanlage zu finden sein, sondern auch an den Zuwegungen dorthin.

 

  1. Die entstehenden Grünflächen sollen mit Frühblühern bepflanzt und mit einheimischen Stauden, Büschen sowie anderen Blühpflanzen versehen werden, um die Insektenvielfalt und die Aufenthaltsqualität für Menschen im öffentlichen Raum zu fördern.

 

Hintergrund:

 

Bereits in seiner Sitzung am 31. Januar 2024 wurden dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität die Grundzüge der Gestaltung des südlichen Teils der geplanten Radroute plus (ehemals „Radschnellweg“) im Abschnitt zwischen U-Bahnhof Klein Borstel und Sengelmannstraße Höhe Güterumgehungsbahn vorgestellt (Abschnitt N26). Am 3. April 2024 wurden die vollständigen Planunterlagen der 1. Verschickung dem Ausschuss zur Kenntnis gereicht. Die Bezirksversammlung hat die Möglichkeit, ihre Position zur Verkehrsplanung mit einer Stellungnahme deutlich zu machen

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.