21-1066

Stationären Einzelhandel in Hamburg-Nord unterstützen - Sonn- und Feiertagsöffnungen für den stationären Einzelhandel grundsätzlich ermöglichen
Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 16.04.2020 Hauptausschuss Ö 5.6

Sachverhalt


Die Corona-Epidemie stellt den durch die digitale Transformation bereits sehr strapazierten stationären Einzelhandel vor weitere sehr große Herausforderungen und stürzt diesen auch in Hamburg-Nord in eine existenzielle Krise. Der stationäre Einzelhandel muss daher mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt werden, um die Coronavirus-Krise zu meistern bzw. den Schaden durch verlorene Umsätze zu begrenzen, sobald es die Lage wieder zulässt. Insbesondere Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Online-Handel in Form des Verbots für Sonn- und Feiertagsöffnungen für den stationären Einzelhandel müssen nachhaltig abgebaut werden.

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

  1. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert den Senat auf, das Verbot für Sonn- und Feiertagsöffnungen für den stationären Einzelhandel bis zum Jahresende auszusetzen, soweit hierfür die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

 

  1. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Nord fordert den Senat des Weiteren auf, im Bundesrat sowie gegenüber Bundestag und Bundesregierung auf die verfassungsgemäßen Voraussetzungen hinzuwirken, um Sonn- und Feiertagsöffnungen für den stationären Einzelhandel ganzjährig zu ermöglichen.


3. Sollte sich Punkt 2 nicht bis Ende 2020 realisieren lassen, fordert die

    Bezirksversammlung Hamburg-Nord den Senat auf, ab 2021 zusätzlich zu den vier

    zentral stattfindenden verkaufsoffenen Sonntage jeweils zwei zusätzliche je Jahr und

     Bezirk zu ermöglichen.

 

 

Claus-Joachim Dickow

FDP-Fraktion

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