Standortentwicklung der öffentlichen Toiletten Hamburg:
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität hat sich in seiner Sitzung am 11.09.19 mit dem o.g. Thema befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
Das Umfeld der Festwiese leidet daran, dass bei intensiver Nutzung viele Menschen ihre Bedürfnisse im Gebüsch verrichten. Das ist weder hygienisch noch ästhetisch oder umweltgerecht. Hier gibt es zwar im Bereich der Minigolfanlage eine Toilette, doch ist diese nur zu den besonders Richtung Abend hin flexiblen Öffnungszeiten und damit nicht zuverlässig nutzbar.
Bei der Standortfindung soll das derzeit in Erarbeitung befindliche Gutachten zum Stadtpark berücksichtigt werden.
Im Grünzug gibt es eine ganze Reihe von Spielmöglichkeiten, aber keine Toilette.
Im Friedrichsberger Park an der Eilbek gibt es einen hochfrequentierten Spielplatz und eine ebenso beliebte Grillzone. Auch hier stellt wildes Urinieren ein Problem dar, dem durch eine Toilette entgegengewirkt werden könnte.
Das Planschbecken im Schleidenpark ist ein großer Anziehungspunkt für viele Kinder und Eltern. Die benachbarte Wiese wird ebenfalls zum Spielen genutzt. Nicht weit entfernt befinden sich diverse Sportgeräte, die von vielen Senior*innen genutzt werden. Eine Toilette wäre hier eine große Erleichterung. Da der Wasserspielplatz ohnehin in der Überplanung ist, könnte eine sanitäre Einrichtung gleich mitbedacht werden.“
Begründung:
In seiner Sitzung vom 11. September 2019 lag dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität ein Schreiben der Umweltbehörde vor, das dazu auffordert, bis zum 27. September 2019 Stellung zur dort skizzierten Planung für die Standortentwicklung der öffentlichen Toiletten Hamburgs zu nehmen.
Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) hatte mit Schreiben vom 12. Juli 2019 die Bezirksversammlungen (BV) um Stellungnahme zum Toilettenentwicklungsplan gebeten. Die BV sind dieser Bitte nachgekommen. So auch die BV Hamburg-Nord, die mit der o.g. Drucksache zu den Punkten
um eine aktuelle Sachstandsmitteilung gebeten hat.
Dies vorausgeschickt, nimmt die BUE zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Ausschilderung
Die BUE hat gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und externen Beratern einen Konzeptbericht für die Ausschilderung öffentlicher Toiletten in Hamburg erarbeitet, der nunmehr in der finalen Fassung vorliegt und im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht wurde[1]. Dieser Konzeptbericht schlägt zunächst vor, in zehn Pilotstandorten eine Be- und Ausschilderung der öffentlichen Toiletten vorzunehmen. Als Pilotstandorte wurden die WC-Anlagen im Inselpark Wilhelmsburg, am Rathausmarkt, an der Alten Rabenstraße und an den St. Pauli Landungsbrücken vorgeschlagen. Die SRH und die BUE haben gemeinsam die nächsten Umsetzungsschritte begonnen: Zunächst wurden Abstimmungsgespräche zur konkreten Realisierung mit den zuständigen Bezirksämtern geführt. Zudem werden die Kosten für die Pilotstandorte ermittelt. Die BUE geht davon aus, dass im Sommer 2020 die ersten Pilotstandorte beschildert sein werden. Basierend auf den Erfahrungen dieser Pilotphase soll anschließend über weitere Realisierungsschritte entschieden und die dafür notwendige Finanzierung eingeworben werden.
Online-Verzeichnis und Toilettenfinder der SRH
Die BV Hamburg-Nord moniert, dass es kein vollständiges Verzeichnis aller öffentlichen Toiletten gäbe. In der Zwischenzeit haben Senatskanzlei, Finanzbehörde und BUE ein entsprechendes Verzeichnis erstellt, das auf der Internetseite Hamburgs abgerufen werden kann (siehe https://www.hamburg.de/oeffentliche-toiletten/). Dass der Toilettenfinder der SRH Informationen nur für einen geringen Teil der Toiletten im Stadtpark bereitstellt, liegt daran, dass die SRH auf ihrer Internetseite oder in ihrer App nur die WC-Anlagen aufführt, die auch auf sie übertragen wurden. Die restlichen WC-Anlagen können über die eingangs erwähnte Plattform abgerufen werden. So handelt es sich bei den öffentlichen Toiletten im Stadtpark in den allermeisten Fällen um Kiosk-WC, die in der direkten Verwaltung des Bezirksamtes liegen.
Davon abgesehen, bleibt die Kritik der Bezirksversammlung Hamburg-Nord unbestimmt, was konkret an der Funktionalität des Toilettenfinders der SRH zu wünschen übrig lässt. Vermutlich bezieht sich die Kritik darauf, dass der Kartenausschnitt nur fünf Toiletten anzeigt und beim Verschieben des Kartenausschnitts keine weiteren Toiletten eingeblendet werden. Die SRH überarbeitet derzeit ihren Internetauftritt einschließlich des Toilettenfinders. Mit dem Relaunch der Website und der App - voraussichtlich zum Ende des Jahres - soll dieses Problem behoben werden.
Toiletten in öffentlichen Gebäuden
Es ist ein nachvollziehbarer Wunsch, die Toiletten in öffentlichen Gebäuden für die Allgemeinheit regelhaft zur Verfügung zu stellen. Rückmeldungen verschiedener Dienststellen brachten das Ergebnis, dass dieser Vorschlag kritisch bewertet wird.
Insbesondere sprechen Sicherheitsaspekte dagegen. Toiletten in Dienstgebäuden im Justizbereich sowie bei Polizei und Feuerwehr sind grundsätzlich aus einsatztaktischen Gründen und aufgrund eines erhöhten Sicherheitsbedürfnisses ausgeschlossen.
Dienststellen, die nicht auf Publikumsverkehr eingestellt sind, befürworten eine allgemeine Zugänglichkeit ihrer WC-Anlagen aus funktionalen Erwägungen (z.B. Anzahl oder Lage der WC-Anlagen) grundsätzlich nicht. Zudem könnte die Nutzung durch Betriebsfremde eine Störung des Dienstbetriebes darstellen.
Ferner werden durch erhöhte Nutzungsfrequenzen aufgrund einer offensiven Ausschilderung häufigere Reinigungsdurchgänge erforderlich. Darauf sind die gebäudeverwaltenden Dienststellen finanziell nicht eingestellt. Gleichwohl werden Toilettensuchende in den Dienstgebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg außerhalb der Sicherheits- und Justizbehörden i.d.R. nicht abgewiesen. So erlaubt es auch das Bezirksamt Hamburg-Nord den Bürgerinnen und Bürgern die Toiletten in seinen öffentlichen Gebäuden zu nutzen. Eine entsprechende Beschilderung im öffentlichen Raum ist durch das Bezirksamt nicht geplant. Damit reiht sich auch das Bezirksamt Hamburg-Nord mit seiner Haltung in die Handhabung der übrigen allgemeinen Dienststellen ohne Sicherheitsaspekte ein.