Stand zu den Mitteln der Bezirksversammlung
Die Finanzbehörde hat inzwischen die Ermächtigungsüberträge ("Reste") aus 2020 vorab freigegeben. Bis zur Höhe von 224.635,51 Euro können daher Beschlüsse gefasst werden.
Darüber hinaus können aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nur Vorratsbeschlüsse gefasst werden.
Hintergrund:
Der Haushaltsplan 2021/2022 wurde nicht bis zum Ende des Haushaltsjahres 2020 am 31. Dezember 2020 festgestellt. Die Bürgerschaft hatte deshalb eine Ermächtigung zur vorläufigen Haushaltsführung für das Haushaltsjahr 2021 nach Artikel 67 Absatz 1 HV beschlossen. Darüber hinaus hatte die Bürgerschaft einem Vorabhaushaltsplan zugestimmt. Als Vorabhaushaltsplan wird der Teil des Haushaltsplan-Entwurfs bezeichnet, den die Bürgerschaft wegen Dringlichkeit durch Beschluss vorab feststellt.
Die Sondermittel der Bezirksversammlung und der Förderfonds Bezirke wurden im Haushaltsplan-Entwurf so veranschlagt, das Beschlüsse der Bezirksversammlungen bis zum Beschluss der Bürgerschaft über den Haushaltsplan 2021/2022 nicht gefasst bzw. umgesetzt werden; sie können daher nur vorbereitet werden ("Vorratsbeschlüsse").
Unter diesen Voraussetzungen informiert das Bezirksamt in der Anlage über den aktuellen Stand der Haushaltsmittel bei den Sondermitteln und dem Förderfonds.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz