21-4316

„Stadtteilräte wie Träger öffentlicher Belange (TÖB) behandeln“ (Drucksachen-Nr. 21-4020) Hier: Vorschlag des Bezirksamtes zur Umsetzung des Beschlusses

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.03.2023
Sachverhalt

 

Das Bezirksamt Hamburg-Nord schlägt folgende Vorgehensweise zur Umsetzung des o.g. Beschlusses vor:

  • Es werden alle Stadtteilräte der aktuellen und ehemaligen RISE-Fördergebiete gemäß der obengenannten Drucksache analog zu TÖBs beteiligt. Im Bezirk Hamburg-Nord sind es konkret folgende Stadtteilräte:  Groß Borstel, Barmbek Nord, Barmbek Süd, Dulsberg und Essener Straße. 
  • Beteiligt werden die Stadtteilräte neben Bebauungsplanverfahren und Verordnungen auch zu öffentlichen Baumaßnahmen in den Bereichen Grünanlagen und Kinderspielplätze sowie zu Straßenumbauten in ihrem jeweiligen (ehemaligen) Fördergebiet (siehe Anlage Fördergebiete). Auf diese Weise sollen die spezifischen Ortskenntnisse und die oft über Jahre teils Jahrzehnte gesammelten Erfahrungen zur kontinuierlichen Verbesserung der Lebensbedingungen in ihrem Fördergebiet eingesetzt werden.
  • Die Beteiligung der Stadtteilräte erfolgt über ein Funktionspostfach. Der für die Planung jeweils zuständige Stadtteilrat ist berechtigt eine abgestimmte Stellungnahme über sein jeweiliges Funktionspostfach abzugeben. Über das Funktionspostfach soll gewährleistet werden, dass der Stadteilrat von der Verwaltung verlässlich beteiligt werden kann und die Stellungnahme von einem berechtigten Postfach bei der Verwaltung eingeht.
  • Bei Planungen von Grünanlagen und Kinderspielplätzen werden die Stadtteilräte wie der zuständige Regionalausschuss zu den angebotenen Beteiligungsformaten (analog und/oder digital) eingeladen. Dort können sich die Stadtteilräte informieren und einbringen. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsverfahren werden im Regionalausschuss vorgestellt und protokolliert und sind damit öffentlich zugänglich (auch die Protokolle sind öffentlich abrufbar).
  • Bei Straßenplanungen erhalten die Stadtteilräte die 1. Verschickung der Planung und können so frühzeitig ihre schriftliche Stellungnahme abgeben, die in die Abwägung aufgenommen wird. Über die Ergebnisse der Abwägung werden die Stadtteilräte durch die Schlussverschickung informiert. Wenn Beteiligungsformate angeboten werden, werden die Stadteilräte analog zu Grünanlagen und Spielplätzen zu diesen eingeladen und können sich über den zuständigen RegA über die Ergebnisse informieren.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis und stimmt zu.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Keine