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Stadtteilräte wie Träger öffentlicher Belange (TÖB) behandeln – bürgerschaftliches Engagement stärken! Gemeinsamer Antrag von GRÜNE- und SPD-Fraktion

gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 15.12.2022 Bezirksversammlung Ö 6.2

Sachverhalt

 

Die Stadtteilräte in Hamburg-Nord sind wichtige Orte der Mitwirkung aller Menschen in den Quartieren. Sie sind aus Quartiersbeiräten in Fördergebieten der Stadtteilentwicklung entstanden und offen für alle Einwohner*innen der jeweiligen Quartiere. In den Stadtteilräten können sich alle Bürger*innen in offenen Sitzungen einbringen.

Stadtteilräte dienen auch dazu, die Bewohnerschaft über aktuelle Maßnahmen und bezirkliche Politik in den Quartieren zu informieren. Bürger*innen diskutieren mit Vertreter*innen des Bezirksamts, von Organisationen und Institutionen und nehmen zu den Themen ihres Stadtteils Stellung.

Die von der Bezirksversammlung bereitgestellten Verfügungsfonds ermöglichen es den Stadtteilräten, kleine Projekte von Initiativen, Vereinen, Einrichtungen und anderen finanziell zu unterstützen. Die Stadtteilräte fördern damit kulturelle Veranstaltungen, Feste, Kunstprojekte, aber auch die für Projekte notwendigen Ausstattungen. Damit sind Stadtteilräte wichtige Akteur*innen des bürgerschaftlichen Engagements und der Teilhabe an der Stadtteilentwicklung. Sie sind wichtige Gremien organisierter Selbsthilfe von Bürger*innen.

Die Stadtteilräte in Hamburg-Nord sind Mitglied im Netzwerk Hamburger Stadtteilbeiräte und wirken so über Stadtteilgrenzen hinaus bei der Vertretung bürgerschaftlicher Teilhabe mit. Mit ihre vielfältigen Aktivitätsspektrum setzen sich besonders die in den Stadtteilräten organisierten Bürger*innen kontinuierlich für verbesserte Lebensbedingungen in ihren Quartieren ein.

Die Stadtteilräte werden jedoch zurzeit bei der Planung von Straßenumbauten oder der Gestaltung von Grünanlagen nicht formell als Akteur*innen berücksichtigt. Anders als sogenannte Träger*innen öffentlicher Belange (TÖB) wie Polizei, Stadtreinigung oder auch die Bezirkspolitik, werden sie nicht frühzeitig in aktuelle Planungen, die ihre jeweiligen Wirkungsbereiche betreffen, einbezogen. Zwar bleibt ihnen unbenommen, sich zu äußern, wenn sie von Planungen erfahren – doch geschieht das dann oft erst später im Prozess, wenn grundlegende Änderungen der Pläne schwerer umzusetzen sind.

Durch eine frühzeitige Einbeziehung der Stadtteilräte könnte deren lokale Expertise besser einbezogen werden. Zudem führen die ehrenamtlichen Strukturen der Räte oft zu längeren Abstimmungsprozessen, so dass eine möglichst frühe Information über Planungen sinnvoll wäre.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Nord möge daher beschließen:

  1. Das Bezirksamt stellt sicher, dass die Stadtteil(bei)räte im Bezirk künftig zeitnah Kenntnis von allen Planungen und Beteiligungsverfahren, die üblicherweise den Regionalausschüssen zugeleitet werden, erhalten. Das betrifft insbesondere Straßenplanungen sowie Planungen und Beteiligungsverfahren für Grünanlagen und Kinderspielplätze. Die Information erfolgt, damit eine Stellungnahme möglich ist, eine separate Vorstellung von Vorhaben in den Räten ist nicht vorgesehen.
  2. Wenn die Stadtteil(bei)räte Stellungnahmen zu den Planungen abgeben, werden diese im Planungsprozess ebenso abgewogen wie Stellungnahmen von Träger*innen öffentlicher Belange (TÖBs) oder der Bezirkspolitik.
  3. Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den Landesbehörden dafür einzusetzen, dass für Planungen, die diese oder ihnen untergeordnete Einheiten (bspw. LSBG) verantworten, ebenso verfahren wird.

 

Für die GRÜNE Fraktion Für die SPD-Fraktion

Timo B. Kranz Angelika Bester

Dr. Anıl Kaputanoğlu Rüdiger Wendt

 

 

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